Anmeldeverfahren in Bezug auf den Schulbesuch in einer Lübbenauer Grundschule für das Schuljahr 2026/2027
Werte Eltern,
gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01.08.2026 die Schulpflicht und Sie sind verpflichtet Ihr Kind anzumelden.
Es sind auch die Kinder anzumelden, die im Schuljahr 2025/2026 zurückgestellt wurden.
Auf Antrag der Eltern können Kinder vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie zwischen dem 01.10.2026 und 31.12.2026 bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach dem 31.12.2026 jedoch vor dem 01.08.2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben (§ 37 Abs.4 BbgSchulG).
Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtiges Kind an der für Sie zuständigen Grundschule anzumelden und persönlich vorzustellen.
Die Zuständigkeit der Schulen richtet sich nach der Schulbezirkssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald. Das Überschneidungsgebiet wird im Schuljahr 2026/2027 komplett der Werner-Seelenbinder-Grundschule zugeordnet.
Alle weiteren Informationen, Termine und Formulare zur Schul- und Hortanmeldung finde Sie unter der jeweiligen Schule.
Sprachstandfeststellung
Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung sind Kinder, die für das Schuljahr 2026/2027 in der Schule anzumelden sind, verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie hier.
Traugott-Hirschberger-Grundschule mit dem Hort der Vielfalt / Hort im Amalie-Schmieder-Haus
die Kindergartenzeit Ihres Kindes endet zum 31.07.2026. Sofern Sie nach der regulären Schulzeit eine Betreuung im Hort benötigen, bitte ich Sie die unter "einzureichende Formulare und Nachweise" aufgeführten Unterlagen bis zum 30.04.2026 in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten einzureichen. Die Betreuungszeit im Hort beträgt bis zu 4 Stunden / Tag (Mindestbetreuungszeit) oder mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag (wenn Ihre familiäre Situation, insbesondere Erwerbstätigkeit der Eltern, eine Betreuung erforderlich macht).
Vor der Hort-Aufnahme muss zwingend ein Aufnahmegespräch stattfinden. Hierzu können Sie mit der Hortleitung einen Termin vereinbaren. Sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Aufnahmegespräch stattgefunden hat, wird die Bearbeitung des Hortantrages abMai 2026 erfolgen. Anschließend erhalten Sie für Ihr Kind die Aufnahmebestätigung, den Betreuungsvertrag und den Gebührenbescheid per Post.
Termine im Hort der Vielfalt
Wichtige Termine und Informationen werden auf der Homepage (unter Informationen des Hortes) bekanntgegeben.
Einzureichende Formulare und Nachweise (in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten)
- Nachweis der Berufstätigkeit (wenn Ihr Kind eine Hort-Betreuungszeit von mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag benötigt; z. B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern)
- Einkommenserklärung Kitabeitrag (hierzu sind zu allen mit "ja" beantworteten Einkommensarten bzw. Absetzbeträgen aktuelle Nachweise beizufügen)
- aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Lohnsteuerbescheinigung von 2025; bei Arbeitgeberwechsel eine aktuelle Verdienstbescheinigung; bei Sozialleistungsbezug wie ALG I, Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag die entsprechenden Bescheide; etc.)
Einzureichende Formulare (im Hort der Vielfalt)
Die einzureichenden Formulare für den Hort der Vielfalt finden Sie HIER
die Kindergartenzeit Ihres Kindes endet zum 31.07.2026. Sofern Sie nach der regulären Schulzeit eine Betreuung im Hort benötigen, bitte ich Sie die unter "einzureichende Formulare" aufgeführten Unterlagen bis zum 30.04.2026 in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten einzureichen. Die Betreuungszeit im Hort beträgt bis zu 4 Stunden / Tag (Mindestbetreuungszeit) oder mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag (wenn Ihre familiäre Situation, insbesondere Erwerbstätigkeit der Eltern, eine Betreuung erforderlich macht).
Sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Aufnahmegespräch stattgefunden hat, wird die Bearbeitung des Hortantrages ab Mai 2026 erfolgen. Anschließend erhalten Sie für Ihr Kind die Aufnahmebestätigung und den Betreuungsvertrag per Post.
- Geburtsurkunde (Kopie; nur sofern ihr Kind nicht bereits in der Kita des Amelie-Schmieder-Hauses betreut wird)
- Nachweis der Berufstätigkeit (wenn Ihr Kind eine Hort-Betreuungszeit von mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag benötigt; z. B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern)
die Kindergartenzeit Ihres Kindes endet zum 31.07.2026. Sofern Sie nach der regulären Schulzeit eine Betreuung im Hort benötigen, bitte ich Sie die unter "einzureichende Formulare und Nachweise" aufgeführten Unterlagen bis zum 30.04.2026 in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten einzureichen. Die Betreuungszeit im Hort beträgt bis zu 4 Stunden / Tag (Mindestbetreuungszeit) oder mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag (wenn Ihre familiäre Situation, insbesondere Erwerbstätigkeit der Eltern, eine Betreuung erforderlich macht).
Vor der Hort-Aufnahme muss zwingend ein Aufnahmegespräch stattfinden. Hierzu können Sie mit der Hortleitung einen Termin vereinbaren bzw. an den Elternversammlungen teilnehmen, da diese als Aufnahmegespräch gelten. Sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Aufnahmegespräch stattgefunden hat, wird die Bearbeitung des Hortantrages ab Mai 2026 erfolgen. Anschließend erhalten Sie für Ihr Kind die Aufnahmebestätigung, den Betreuungsvertrag und den Gebührenbescheid per Post.
Termine im Hort so Aktiv
Wichtige Termine und Informationen werden auf der Homepage bekanntgegeben.
Bitte die Aushänge zu den Terminen in den Kitas beachten.
Einzureichende Formulare und Nachweise (in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten)
- Nachweis der Berufstätigkeit (wenn Ihr Kind eine Hort-Betreuungszeit von mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag benötigt; z. B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern)
- Einkommenserklärung Kitabeitrag (hierzu sind zu allen mit "ja" beantworteten Einkommensarten bzw. Absetzbeträgen aktuelle Nachweise beizufügen)
- aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Lohnsteuerbescheinigung von 2025; bei Arbeitgeberwechsel eine aktuelle Verdienstbescheinigung; bei Sozialleistungsbezug wie ALG I, Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag die entsprechenden Bescheide; etc.)
die Kindergartenzeit Ihres Kindes endet zum 31.07.2026. Sofern Sie nach der regulären Schulzeit eine Betreuung im Hort benötigen, bitte ich Sie die unter "einzureichende Formulare" aufgeführten Unterlagen bis zum 30.04.2026 in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten einzureichen. Die Betreuungszeit im Hort beträgt bis zu 4 Stunden / Tag (Mindestbetreuungszeit) oder mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag (wenn Ihre familiäre Situation, insbesondere Erwerbstätigkeit der Eltern, eine Betreuung erforderlich macht).
Sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Aufnahmegespräch stattgefunden hat, wird die Bearbeitung des Hortantrages ab Mai 2026 erfolgen. Anschließend erhalten Sie für Ihr Kind die Aufnahmebestätigung und den Betreuungsvertrag per Post.
Termine im Hort der Regenbogengruppe
Wichtige Termine und Informationen werden auf der Homepage bekanntgegeben.
einzureichende Formulare (in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten)
- Antrag zur Kitaaufnahme (wenn Ihr Kind in einer anderen Einrichtung, als der Regenbogengruppe, betreut wurde)
- Geburtsurkunde (Kopie; nur sofern ihr Kind nicht bereits in der Kita der Regenbogengruppe betreut wird)
- Nachweis der Berufstätigkeit (wenn Ihr Kind eine Hort-Betreuungszeit von mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag benötigt; z. B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern)