Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen öffentlichen Beteiligungsverfahren sowie zu aktuellen und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebietes fest, wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.
Aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren der Stadt Lübbenau/Spreewald
Bekanntmachung über die Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 08/3/94 „Hauptwerkstätten Kittlitz“ der Stadt Lübbenau/Spreewald (OT Kittlitz)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in Ihrer Sitzung am 09. April 2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 08/3/94 „Hauptwerkstätten Kittlitz“ gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt und beschlossen.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlicher Festsetzung (Teil B), seiner Begründung, seines Umweltberichtes und des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages haben den Stand Dezember 2024. Die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/3/94 „Hauptwerkstätten Kittlitz“ wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.
Nach der Realisierung zweier Lagehallen in einem Teilbereich des Bebauungsplangebietes, sollen weitere bauliche Anlagen für den Betrieb eines Online-Handels (mit Showroom und Abholstation sowie Büro- und Sozialräume) umgesetzt werden. Die Nähe zur Autobahn (hier die A 13), eine optimale Zufahrt und ein noch weitgehend unbebautes, ausreichend großes Gebiet bieten dafür sehr gute Voraussetzungen.
Das Konzept des Vorhabenträgers lässt sich mit dem bestehenden Baurecht (Basis-B-Plan) zu großen Teilen, aber nicht vollständig realisieren. Insoweit ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Anlass und Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, dieser Anforderung Rechnung zu tragen.
Zu verorten ist das Plangebiet südlich der Ortslage Eisdorf, östlich der Bundesautobahn 13 und nördlich der Ortslage Kittlitz. Das vorgesehene Plangebiet umfasst ca. 3,48 ha. Der von der Planung betroffene Bereich (siehe Karte) befindet sich in der Gemarkung Kittlitz und umfasst folgende Flurstücke:
Flur
Flurstück
1
127 tw
1
140
1
141 tw
1
199 tw
1
214
1
215 (vormals 209)
1
216
5
59
5
62
5
68
Der Entwurf der dritten Änderung des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zur Planung werden
im Zeitraum vom 12.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025,
Des Weiteren werden die Unterlagen ebenfalls auch im Beteiligungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ einsehbar sein.
Während des genannten Zeitraumes ist es möglich Äußerungen und Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Diese sind vorzugsweise per Mail an zu richten, schriftlich per Post an das Rathaus zu senden oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lübbenau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Sollte Ihnen eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit
während der Zeiten
Montag/Mittwoch/Donnerstag:
09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Dienstag:
09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Freitag:
09:00 – 12:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer
B 2.43 Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Sollten sich die Zugangsbedingungen zum Rathaus auf Grund einer Schließung für den Publikumsverkehr kurzfristig ändern (z.B. pandemiebedingt), wird darum gebeten, Stellungnahmen nur auf dem elektronischen Weg oder über den Postwurfkasten an die Stadt zu übergeben. Die Einsicht in die Unterlagen ist dann nur online über die oben angeführten Links möglich. Sollte Ihnen in diesem Fall eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zum Bereich Stadtplanung auf unter Tel.: 03542 85 442 oder Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Folgende Unterlagen und Pläne des Bebauungsplanes (Tabelle 1) und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Tabelle 2) werden öffentlich ausgelegt:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere, Luft und Klima, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, auf den Menschen und das Landschaftsbild, auf die Fläche, auf das Wasser und auf den Boden geprüft.
Schutzgut Pflanzen
Informationen zur Änderung der Pflanzgebote
Regelung von Ausnahmen und Befreiungen
Regelung zur Festsetzung der 3 Laubbäume entlang der Verkehrsfläche
Informationen zum Gehölzschutz
Schutzgut Tiere
Informationen zu den einzelnen Tiergattungen wie beispielsweise 28 Vogelarten, Fledermäuse, Zauneidechsen und Waldameisen
Informationen zu den einzelnen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ASB1, ASB2, ASB3, ASB4 und ASB 5
Erklärung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), für ACEF1 und ACEF2
Schutzgut Boden und Wasser
Informationen zur Beeinträchtigung des Bodens durch Versiegelung
Informationen zur Beeinträchtigung durch Sanierungsbergbau und Bergaufsicht
Informationen zur Grundwasserabsenkung und dem Grundwasseranstieg
Informationen zu den Altlastenverdachtsflächen
Schutzgut Menschen
Informationen zu den Bedingungen des vorbeugenden Immissionsschutzes
Informationen zu den Abstandsklassen
Informationen zum Brandschutz
Bei folgenden Schutzgütern sind keine bau- oder anlagenbedingten und auch keine betriebsbedingten Auswirkungen zu erwarten oder erfüllen die gleichen Bedingungen wie der Basis-Bebauungsplan. Schutzgut Luft und Klima, Schutzgut Landschaft und Kulturgüter
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Lübbenau/Spreewald, 15.04.2025
gez. Helmut Wenzel
Bürgermeister
Bekanntmachung über die Billigung und öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 01/2/21 „Wohngebiet Max-Plessner-Straße – Dammstraße“ der Stadt Lübbenau/Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 09. April 2025 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 01/2/21 „Wohngebiet Max-Plessner-Straße – Dammstraße“ gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt und beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Reaktivierung innerstädtischer Brachflächen in der Altstadt Lübbenau/Spreewald, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und neue Entwicklungsimpulse zu initiieren. Dabei soll ein neuer Eigenheimstandort zwischen der Max-Plessner-Straße und der Dammstraße entwickelt werden.
Der von der Planung betroffene Bereich umfasst eine Fläche von ca. 0,86 ha, befindet sich in der Gemarkung Lübbenau und umfasst folgende Flurstücke:
Flur
Flurstück
vollständig
anteilig
22
180/3
X
22
181
X
22
184
X
23
47/2
X
23
260
X
Für das Flurstück 47/2 ist eine Teilung durch die Stadt Lübbenau/Spreewald geplant.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Planzeichnung, Begründung und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden
im Zeitraum vom 12.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025,
Während des genannten Zeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Diese sind vorzugsweise per Mail an () zu richten. Weiterhin sind die Unterlagen auch über das Planungsportal Brandenburg (https://bb.beteiligung.diplanung.de) einsehbar und es besteht die Möglichkeit direkt in diesem Portal Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lübbenau/Spreewald deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Sollte Ihnen eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit während der Zeiten:
Montag/Mittwoch/Donnerstag:
09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Dienstag:
09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Freitag:
09:00 – 12:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer B 2.44Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Sollten Sie aufgrund einer kurzfristigen Schließung des Rathauses keinen Zugang haben und eine Einsichtnahme über das Internet nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt unter Tel.: 03542 85 431 oder Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Folgende Unterlagen und Pläne des Bebauungsplanes (Tabelle 1) und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Tabelle 2) und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Tabelle 2)werden veröffentlicht:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Erneuter Antrag zum Zustimmungsverfahren für eine Flächeninanspruchnahme innerhalb des Biosphärenreservats Spreewald
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, Boden und Wasser, Luft und Klima, Landschaft und Kulturgüter sowie auf den Menschen geprüft.
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Informationen zur:
Biotopeinstufung der Böden
Einstufung der Vorbelastung
Naturschutzfachlichen Aufwertung durch die Planung
Schutzgut Boden und Wasser
Informationen zur:
Ver- und Entsiegelung durch die Planung
Auswirkung auf Boden und Wasser
Schutzgut Luft und Klima
Informationen zur:
Kleinklimatischen Verhältnissen
Pflanzmaßnahmen
Prognostizierte Auswirkungen auf das Klima und Luft
Schutzgut Landschaft und Kulturgüter
Informationen zur:
Einbettung der baulichen Maßnahmen innerhalb des Biosphärenreservats
Schutzgut Mensch
Informationen zur:
Aufwertung durch die Baumaßnahmen
Einordnung des neuen Nutzungszweckes
Auswirkung auf den Menschen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Lübbenau/Spreewald, 16.04.2025
gez. Helmut Wenzel
Bürgermeister
Sonstige öffentliche Beteiligungsverfahren
Information Deutsche Bahn über 2. Auslegung des zweigleisigen Streckenausbaus ABS Lübbenau-Cottbus
Die DB Netz AG informiert über Neuigkeiten auf ihrer Projekthomepage zum geplanten zweigleisigen Eisenbahn-Streckenausbau Lübbenau-Cottbus im BauInfoPortal.
Anwohnern der betreffenden Strecke zwischen Lübbenau und Cottbus können sich Informationen zum Bauprojekt mittels einer Online-Projektpräsentation einholen. Damit haben betroffene Anwohner und Interessierte die Möglichkeit, sich zeitlich und ortsunabhängig über das Projekt zu informieren.
Wir möchten an dieser Stelle alle Informationen zu aktuellen und abgeschlossen Bauleitplanverfahren darstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren nach und nach in die Internetpräsenz der Stadt Lübbenau/Spreewald eingepflegt werden.
Hintergrundinformationen zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im stadtplanerischen Ermessen der Stadt Lübbenau/Spreewald. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne jedoch aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Für die hier genannte städtebauliche Erforderlichkeit besitzt die Stadt Lübbenau/Spreewald ein sehr weites planerisches Ermessen. Mit der Bauleitplanung obliegt der Stadt Lübbenau/Spreewald somit ein Instrument um bewusst Städtebaupolitik zu betreiben.
Grundsätzlich bleibt es der Einschätzung der Gremien und Stadtverordneten der Stadt Lübbenau/Spreewald überlassen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt. Maßgebend sind hier ihre eigenen städtebaulichen Vorstellung zur Entwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren von Bebauungsplanverfahren hat die Bürgerschaft in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
1. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
2. im Rahmen der Offenlage (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB
In beiden Fällen informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald seine Bürgerschaft im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald über laufende Beteiligungsverfahren. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.