Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen öffentlichen Beteiligungsverfahren sowie zu aktuellen und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebietes fest, wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.
Aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren der Stadt Lübbenau/Spreewald
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplans Nr. 05/1/21 „IGG Am Spreewalddreieck – Bereich Süd“ der Stadt Lübbenau/Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 01. Dezember 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/1/21 „IGG Am Spreewalddreieck – Bereich Süd“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch am 29. Dezember 2021 im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel des Bebauungsplanes ist Reaktivierung und Neustrukturierung der brachliegenden Flächen im südlichen Teil des Industriegebietes, umso Bauland für industrielle Neuansiedlungen zu schaffen. Des Weiteren sollen die städtebaulichen Missstände und Altlasten beseitigt werden und eine Neustrukturierung der Verkehrsflächen, sowie Regenentwässerungsanlagen erfolgen.
Der von der Planung betroffene Bereich (siehe Karte) befindet sich in der Gemarkung Groß Klessow und umfasst folgende Flurstücke:
Flur
Flurstück
Fläche in m²
1
25/16
1.614
1
191
7.354
1
202
15.324
1
222
719
1
339
16.367
1
340
27.849
1
504
23.436
1
505
141.583
1
506
18.500
1
507
4.681
1
510
1.066
1
629 (vormals 537)
72.774
1
628
(vormals 537)
49.966
1
600
6.123
1
601
75.199
1
602
215
1
603
37.784
*Das Flurstück 223 in der Flur 1 der Gemarkung Groß Klessow wird mittels Beschluss zur förmlichen Beteiligung offiziell mit in den Geltungsbereich aufgenommen.
Der vorgesehene Geltungsbereich hat eine Fläche von 50,31 ha. Die Fläche befindet sich westlich der Bahntrasse Lübbenau – Senftenberg, südlich angrenzend an das bestehende Industriegebiet Lübbenau, westlich der K6636 „Lübbenauer Chaussee“ und nördlich der Bundesautobahn A 15.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck werden der Vorentwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung im Zeitraum
vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023
im Internet auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald veröffentlicht und nachfolgend einsehbar.
Während diesem Zeitraum ist es möglich, Äußerungen und Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Diese sind vorzugsweise per Mail an zu richten, schriftlich per Post an das Rathaus zu senden oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Sollte Ihnen eine Einsicht in die Unterlagen per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit
während der Zeiten
Montag/Mittwoch/Donnerstag:
09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00
Dienstag:
09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Freitag:
09:00 – 12:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, im Zimmer B 2.44 Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Sollten sich die Zugangsbedingungen zum Rathaus auf Grund einer Schließung für den Publikumsverkehr kurzfristig ändern (z.B. pandemiebedingt), wird darum gebeten, Stellungnahmen nur auf dem elektronischen Weg oder über den Postwurfkasten an die Stadt zu übergeben. Die Einsicht in die Unterlagen ist dann nur online über die oben angeführten Links möglich. Sollte Ihnen in diesem Fall eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zum Bereich Stadtplanung auf unter Tel.: 03542 85 442 oder Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Wir möchten an dieser Stelle alle Informationen zu aktuellen und abgeschlossen Bauleitplanverfahren darstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren nach und nach in die Internetpräsenz der Stadt Lübbenau/Spreewald eingepflegt werden.
Hintergrundinformationen zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im stadtplanerischen Ermessen der Stadt Lübbenau/Spreewald. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne jedoch aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Für die hier genannte städtebauliche Erforderlichkeit besitzt die Stadt Lübbenau/Spreewald ein sehr weites planerisches Ermessen. Mit der Bauleitplanung obliegt der Stadt Lübbenau/Spreewald somit ein Instrument um bewusst Städtebaupolitik zu betreiben.
Grundsätzlich bleibt es der Einschätzung der Gremien und Stadtverordneten der Stadt Lübbenau/Spreewald überlassen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt. Maßgebend sind hier ihre eigenen städtebaulichen Vorstellung zur Entwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren von Bebauungsplanverfahren hat die Bürgerschaft in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
1. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
2. im Rahmen der Offenlage (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB
In beiden Fällen informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald seine Bürgerschaft im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald über laufende Beteiligungsverfahren. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.