Bauleitplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen öffentlichen Beteiligungsverfahren sowie zu aktuellen und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebietes fest, wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.
Aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren der Stadt Lübbenau/Spreewald
Öffentliche Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan Nr. 04/1/20
„Solarpark Klein Beuchow und Park & Ride“ der Stadt Lübbenau/Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/1/20 „Solarpark Klein Beuchow und Park & Ride“ beschlossen und im Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald vom 07.10.2020 veröffentlicht (Nummer 08 (07.10.2020)). Durch eine am 18.05.2021 stattgefundene Informationsveranstaltung (Einladung wurde im Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald am 05.05.2021 veröffentlicht (Nummer 03 (05.05.2021)), erfolgte eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hergestellt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald billigt in ihrer Sitzung am 16.02.2022 den 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04/1/20 „Solarpark Klein Beuchow und Park & Ride“ mit Begründung und den beigefügten Anlagen und beschließt die öffentliche Auslegung für die Dauer von einem Monat. Die Bekanntmachung dazu erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald vom 02.03.2022 (Nummer 02 (02.03.2022)).
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 14. März bis einschließlich 14. April 2022. Die Unterlagen liegen in dieser Zeit im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Bereich Stadtplanung/Tiefbau, Zimmer B 2.43 / B 2.44, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Zusätzlich sind die Unterlagen nachstehend auch online einsehbar.
Folgende Unterlagen und Pläne mit umweltbezogenen Informationen (Tabelle 1) und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Tabelle 2) werden öffentlich ausgelegt:
Tabelle 1 – Unterlagen und Pläne
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Verfasser |
Datum bzw. Stand |
Art der Unterlage |
Bruckbauer & Hennen GmbH, Jüterbog |
Dezember 2021 |
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Bruckbauer & Hennen GmbH, Jüterbog |
Dezember 2021 |
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Büro für Umwelt- und Landschaftsplanung, Nuthe-Urstromtal |
November 2021 |
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Bruckbauer & Hennen GmbH, Jüterbog |
September 2021 |
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GWJ Ingenieursgesellschaft für Bauphysik, Cottbus |
November 2021 |
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Solarpraxis Engineering GmbH |
Dezember 2021 |
Tabelle 2 - Stellungnahmen
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Verfasser |
Datum bzw. Stand |
Informationen |
- untere Denkmalbehörde mit Informationen zu Bodendenkmalen - untere Naturschutzbehörde mit Informationen / Angaben zur Vermeidung, Minderung und Kompensation von Eingriffen und den darauf bezogenen Festsetzungen - Verkehrswesen mit Aussagen zur Verkehrsbeschilderung und Widmung - untere Bauaufsichtsbehörde mit Aussagen zu Festsetzungen im Bebauungsplan, zur Verkehrsfläche und zur Festsetzung von Anpflanzungen - untere Wasserbehörde mit Angaben zur Entwässerung, dem Umgang mit dem Großbeuchower Dorfgraben und dem Hinweis der Vernässung / Überflutung - untere Abfall- und Bodenschutzbehörde mit dem Hinweis, dass keine Altlasten oder Altlastenverdachtsfläche für das Plangebiet bekannt sind und Aussagen zum Schutz des Mutterbodens |
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Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe |
29.03.2021 |
- Informationen zum Grundwasser
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Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Abt. Bodendenkmalpflege |
22.03.2021 |
- Informationen zu Bodendenkmalen
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Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände |
15.04.2021 |
- Informationen zu Maßgaben der Umweltbelange
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Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung |
31.03.2021 |
Abgeschlossene Bauleitplanverfahren
Wir möchten an dieser Stelle alle Informationen zu aktuellen und abgeschlossen Bauleitplanverfahren darstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren nach und nach in die Internetpräsenz der Stadt Lübbenau/Spreewald eingepflegt werden.
Hintergrundinformationen zur Aufstellung eines Bebauensplans
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im stadtplanerischen Ermessen der Stadt Lübbenau/Spreewald. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne jedoch aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Für die hier genannte städtebauliche Erforderlichkeit besitzt die Stadt Lübbenau/Spreewald ein sehr weites planerisches Ermessen. Mit der Bauleitplanung obliegt der Stadt Lübbenau/Spreewald somit ein Instrument um bewusst Städtebaupolitik zu betreiben.
Grundsätzlich bleibt es der Einschätzung der Gremien und Stadtverordneten der Stadt Lübbenau/Spreewald überlassen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt. Maßgebend sind hier ihre eigenen städtebaulichen Vorstellung zur Entwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren von Bebauungsplanverfahren hat die Bürgerschaft in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
1. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
2. im Rahmen der Offenlage (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB
In beiden Fällen informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald seine Bürgerschaft im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald über laufende Beteiligungsverfahren. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.