Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen öffentlichen Beteiligungsverfahren sowie zu aktuellen und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebietes fest, wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.
Aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren der Stadt Lübbenau/Spreewald
Aktuelle Auslage Änderung Planfeststellung
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 04/1/25 „Solarpark Hochkippe Groß Beuchow“ der Stadt Lübbenau/Spreewald OT Groß Beuchow
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 09. April 2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04/1/25 „Solarpark Hochkippe Groß Beuchow“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 7. Mai 2025 im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald bekannt gemacht.
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, auf der durch den Bergbau entstandenen Hochkippe eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten und zu betreiben. Hierfür soll eine Fläche von rund 76 Hektar in Anspruch genommen werden. Die geplante Anlage soll eine Leistung von maximal 95 Megawattpeak erreichen.
Das Plangebiet befindet sich westlich des Stadtbereichs Lübbenau zwischen den Ortsteilen Klein Radden, Groß Radden, Groß Beuchow sowie Hindenberg. Östlich, in einer Entfernung von ca. 640 m, des Plangebietes verläuft die BAB 13 sowie südwestlich die Landstraße (L526). Von dieser soll das Plangebiet über den bestehenden Weg erschlossen werden. Das Umspannwerk Ragow befindet sich östlich der Autobahn, ca. 1,5 km nordöstlich des Plangebietes. Hier ist die Einspeisung in das öffentliche Netz geplant. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist durch landwirtschaftlich bewirtschaftete Ackerflächen geprägt. Umgeben ist das Plangebiet, welches aus zwei Teilflächen besteht, von Wald.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden Karte dargestellt:
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung
Flur
Flurstück
vollständig
Anteilig
Groß Beuchow
5
13/1
X
Groß Beuchow
5
15/1
X
Groß Beuchow
5
69
X
Groß Beuchow
8
19
X
Groß Beuchow
8
20
X
Groß Beuchow
8
25
X
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht, sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (siehe Auflistung unten) zur Planung werden
im Zeitraum vom 15.07.2026 bis einschließlich 16.08.2026,
Während des genannten Zeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Diese sind bitte per Mail abzugeben an .
Weiterhin sind die Unterlagen des Bebauungsplanes auch über das Planungsportal Brandenburg (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/hochkippe-gross-beuchow) einsehbar und es besteht die Möglichkeit direkt in diesem Portal Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Sollte Ihnen eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, haben Sie alternativ die Möglichkeit während der Zeiten
Montag/Mittwoch/Donnerstag:
09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Dienstag:
09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Freitag:
09:00 – 12:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer B2.44 Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Sollten Sie aufgrund einer kurzfristigen Schließung des Rathauses keinen Zugang haben und eine Einsichtnahme über das Internet nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt unter Tel.: 03542 85 442 oder Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lübbenau/Spreewald deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Folgende Unterlagen und Pläne des Bebauungsplanes (Tabelle 1) und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Tabelle 2) werden veröffentlicht:
Brandschutz, Löschwasserversorgung, Brandschutzkonzept, Vegetations- und Flächenmanagement
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
Finden sich im Tabelle 1 Unterlage 4 Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (19.02.2026), des Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (26.01.2026), des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege Dez. Bodendenkmalpflege (20.01.2026).
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: natürlichen Bodenarten, Flächennutzung, Bodendenkmale, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Trinkwasser, Wasserhaushaltes, Gewässerrandstreifen, Vorkommen von Altlasten, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
Finden sich im Tabelle 1 Unterlage 3 Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 2 (10.02.2026) und des Landesamtes für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1 und 2, Immissionsschutz (10.02.2026)
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Emissionsquellen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Finden sich im Tabelle 1 Unterlage 3 Umweltbericht
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
Finden sich im Tabelle 1 Unterlage 3 Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (19.02.2026), des Landesamtes für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 2 (10.02.2026), des Landesamtes für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1 und 2, Immissionsschutz (10.02.2026), des Landesamtes für Bauen und Verkehr, Außenstelle Cottbus (05.02.2026) sowie der Stadt Lübbenau/Spreewald - Ordnungsamt SB Feuerschutz vom 25.03.2026
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen, Radonschutz, Verkehrsaufkommen, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen, Brandschutz, Löschwasser.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):
Finden sich in Tabelle 1 Unterlage 3 Umweltbericht, Unterlage 3 Artenschutzfachbeitrag sowie in den Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (19.02.2026)
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Amphibien, Reptilien und Mittel- und Großsäuger, NATURA 2000, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Wildmigration, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):
Finden sich in Tabelle 1 Unterlage 3 Umweltbericht, in den Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (19.02.2026), des Landesbetrieb Forst Brandenburg (19.02.2026) sowie der Stadt Lübbenau/Spreewald - Ordnungsamt SB Feuerschutz vom 25.03.2026.
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung, Wald, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, NATURA 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur und Sachgüter:
Finden sich in Tabelle 1 Unterlage 3 Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (19.09.2025) und des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege Dez. Bodendenkmalpflege (20.01.2026).
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgütern sowie Bodendenkmälern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens
Lübbenau/Spreewald, 06.07.2026
gez. Helmut Wenzel Bürgermeister
Sonstige öffentliche Beteiligungsverfahren
Information Deutsche Bahn über 2. Auslegung des zweigleisigen Streckenausbaus ABS Lübbenau-Cottbus
Die DB Netz AG informiert über Neuigkeiten auf ihrer Projekthomepage zum geplanten zweigleisigen Eisenbahn-Streckenausbau Lübbenau-Cottbus im BauInfoPortal.
Anwohnern der betreffenden Strecke zwischen Lübbenau und Cottbus können sich Informationen zum Bauprojekt mittels einer Online-Projektpräsentation einholen. Damit haben betroffene Anwohner und Interessierte die Möglichkeit, sich zeitlich und ortsunabhängig über das Projekt zu informieren.
Wir möchten an dieser Stelle alle Informationen zu aktuellen und abgeschlossen Bauleitplanverfahren darstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren nach und nach in die Internetpräsenz der Stadt Lübbenau/Spreewald eingepflegt werden.
Hintergrundinformationen zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im stadtplanerischen Ermessen der Stadt Lübbenau/Spreewald. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne jedoch aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Für die hier genannte städtebauliche Erforderlichkeit besitzt die Stadt Lübbenau/Spreewald ein sehr weites planerisches Ermessen. Mit der Bauleitplanung obliegt der Stadt Lübbenau/Spreewald somit ein Instrument um bewusst Städtebaupolitik zu betreiben.
Grundsätzlich bleibt es der Einschätzung der Gremien und Stadtverordneten der Stadt Lübbenau/Spreewald überlassen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt. Maßgebend sind hier ihre eigenen städtebaulichen Vorstellung zur Entwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren von Bebauungsplanverfahren hat die Bürgerschaft in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
1. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
2. im Rahmen der Offenlage (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB
In beiden Fällen informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald seine Bürgerschaft im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald über laufende Beteiligungsverfahren. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.