Bauleitplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen öffentlichen Beteiligungsverfahren sowie zu aktuellen und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebietes fest, wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.
Aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren der Stadt Lübbenau/Spreewald
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplans Nr. 06/1/23 „Solarpark Groß Lübbenau“ der Stadt Lübbenau/Spreewald
Sonstige öffentliche Beteiligungsverfahren
Information Deutsche Bahn über 2. Auslegung des zweigleisigen Streckenausbaus ABS Lübbenau-Cottbus
Abgeschlossene Bauleitplanverfahren
Wir möchten an dieser Stelle alle Informationen zu aktuellen und abgeschlossen Bauleitplanverfahren darstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren nach und nach in die Internetpräsenz der Stadt Lübbenau/Spreewald eingepflegt werden.
Hintergrundinformationen zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im stadtplanerischen Ermessen der Stadt Lübbenau/Spreewald. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne jedoch aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Für die hier genannte städtebauliche Erforderlichkeit besitzt die Stadt Lübbenau/Spreewald ein sehr weites planerisches Ermessen. Mit der Bauleitplanung obliegt der Stadt Lübbenau/Spreewald somit ein Instrument um bewusst Städtebaupolitik zu betreiben.
Grundsätzlich bleibt es der Einschätzung der Gremien und Stadtverordneten der Stadt Lübbenau/Spreewald überlassen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt. Maßgebend sind hier ihre eigenen städtebaulichen Vorstellung zur Entwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren von Bebauungsplanverfahren hat die Bürgerschaft in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
1. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
2. im Rahmen der Offenlage (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB
In beiden Fällen informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald seine Bürgerschaft im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald über laufende Beteiligungsverfahren. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.