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Bauleitplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen öffentlichen Beteiligungsverfahren sowie zu aktuellen und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebietes fest, wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.

 

Aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren der Stadt Lübbenau/Spreewald

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 01/1/22 „Co-Working Güterbahnhofstraße“ der Stadt Lübbenau/Spreewald gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 26. April 2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 01/1/22 „Co-Working Güterbahnhofstraße“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Reaktivierung der derzeit beräumten und brachliegenden Fläche des ehemaligen Güterbahnhofsgeländes Lübbenau/Spreewald. Festgesetzt wird ein Gewerbegebiet, um die Errichtung eines Baukörpers zur Büronutzung nebst zugehörigem Parkplatz baurechtlich zu ermöglichen.

 

Der von der Bebauungsplanung betroffene Bereich befindet sich in der Gemarkung Lübbenau und ist eine Teilfläche des Flurstückes 186 der Flur 24. Das Plangebiet umfasst ca. 3.800 m². Die Fläche ist zwischen dem Gleisbett des Lübbenauer Bahnhofs und der Güterbahnhofstraße gelegen. Direkt gegenüberliegend befinden sich Baulichkeiten, die durch den kommunalen Bauhof als Betriebsstätte genutzt sind. In südöstlicher Richtung befindet sich das GLEIS 3 Kulturzentrum mit denkmalgeschützten Gebäuden.

Der Bebauungsplan wird als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist hierbei nicht erforderlich.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird der Öffentlichkeit mit der öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes gegeben.

 

Die folgenden Unterlagen stehen im Zeitraum vom 11.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023 zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung haben den Stand Februar 2023.

 

Die Unterlagen sind innerhalb des genannten Zeitraumes ebenfalls im Beteiligungsportal des Landes Brandenburg einsehbar unter https://planungsportal.brandenburg.de/plan/co-working ,

 

sowie vor Ort im                             

Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald

Kirchplatz 1

03222 Lübbenau/Spreewald

Zimmer B 2.44

 

während der Zeiten:     

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00

Dienstag:                                    09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00

Freitag:                                       09:00 – 13:00

 

Innerhalb des Auslegungszeitraumes ist es möglich Stellungnahmen zur Planung schriftlich per Post, mündlich oder zur Niederschrift im benanntem Raum abzugeben oder per E-Mail an zu senden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des Beteiligungszeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Äußerung zur Planung ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

 


Abgeschlossene Bauleitplanverfahren

 

Wir möchten an dieser Stelle alle Informationen zu aktuellen und abgeschlossen Bauleitplanverfahren darstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren nach und nach in die Internetpräsenz der Stadt Lübbenau/Spreewald eingepflegt werden.

 


Hintergrundinformationen zur Aufstellung eines Bebauensplans

 

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im stadtplanerischen Ermessen der Stadt Lübbenau/Spreewald. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne jedoch aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Für die hier genannte städtebauliche Erforderlichkeit besitzt die Stadt Lübbenau/Spreewald ein sehr weites planerisches Ermessen. Mit der Bauleitplanung obliegt der Stadt Lübbenau/Spreewald somit ein Instrument um bewusst Städtebaupolitik zu betreiben.

 

Grundsätzlich bleibt es der Einschätzung der Gremien und Stadtverordneten der Stadt Lübbenau/Spreewald überlassen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt. Maßgebend sind hier ihre eigenen städtebaulichen Vorstellung zur Entwicklung.

 

Im Rahmen des Aufstellungsverfahren von Bebauungsplanverfahren hat die Bürgerschaft in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:

 

1. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und

2. im Rahmen der Offenlage (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

In beiden Fällen informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald seine Bürgerschaft im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald über laufende Beteiligungsverfahren. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.

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