Bauleitplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen öffentlichen Beteiligungsverfahren sowie zu aktuellen und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebietes fest, wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.
Aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren der Stadt Lübbenau/Spreewald
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 07/1/23 „Camping- und Freizeitanlage am Hindenberger See" der Stadt Lübbenau/Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 19. April 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 07/1/23 „Camping- und Freizeitanlage am Hindenberger See“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 2. April 2025 im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald bekannt gemacht.
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, auf der durch den Bergbau entstandenen Hochkippe eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten und zu betreiben. Hierfür soll eine Fläche von rund 76 Hektar in Anspruch genommen werden. Die geplante Anlage soll eine Leistung von maximal 95 Megawattpeak erreichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich östlich des Ortsteils Hindenberg der Stadt Lübbenau/ Spreewald. Der Campingplatz befindet sich in der Bergbaufolgelandschaft Schlabendorfer Felder, am „Hindenberger See“ (ehemaliges Restloch A). Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 12, 14 und 15 der Flur 5 Gemarkung Hindenberg.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden Karte dargestellt:
© GeoBasis-DE/LGB, di-de/by-2-0
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht, sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zur Planung (siehe Auflistung unten) werden
im Zeitraum vom 09.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026,
im Internet auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald veröffentlicht und unter dem Register Stadtentwicklung è Bauleitplanung & Öffentlichkeitsbeteiligung (https://www.luebbenau-spreewald.de/oeffentlichkeitsbeteiligung) einsehbar sein.
Während des genannten Zeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Diese sind bitte per Mail abzugeben an .
Weiterhin sind die Unterlagen des Bebauungsplanes auch über das Planungsportal Brandenburg (https://bb.beteiligung.diplanung.de) einsehbar und es besteht die Möglichkeit direkt in diesem Portal Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Sollte Ihnen eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, haben Sie alternativ die Möglichkeit während der Zeiten:
Montag/Mittwoch/Donnerstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer B2.44 Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und dort ihre Stellungnahme abzugeben.
Sollten Sie aufgrund einer kurzfristigen Schließung des Rathauses keinen Zugang haben und eine Einsichtnahme über das Internet nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt unter Tel.: 03542 85 431 oder Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lübbenau/Spreewald deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Folgende Unterlagen und Pläne des Bebauungsplanes sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden veröffentlicht:
Art der Unterlage | Stand |
Entwurf Bebauungsplan – Planzeichnung und textliche Festsetzungen
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Februar 2026 |
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Februar 2026 |
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Februar 2026 |
Anlagen zum Umweltbericht
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Dezember 2025 |
Anlagen zum Artenschutzfachbeitrag
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Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen
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27.05.2025 | |
06.05.2025 | |
25.04.2025 | |
15.05.2025 | |
19.05.2025 | |
12.05.2025 | |
11.06.2025 | |
26.05.2025 | |
15.05.2025 | |
07.05.2025 | |
14.05.2025 |
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den veröffentlichten Unterlagen verfügbar:
zum Schutzgut Fläche: Informationen zu Flächenverbrauch und Flächenversieglung
zum Schutzgut Boden: Informationen zu Geologie und Bodenformen, Bodenfunktionen, Erosion, Vorbelastungen und Altlasten, Auswirkungen der Planung mit Verlust bzw. Teilverlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung
zum Schutzgut Wasser: Informationen zu Grundwasser und Oberflächengewässern, Versickerung von Niederschlagswasser, Hochwasser(-schutz)
zum Schutzgut Klima und Luft: Informationen zur klimatischen Ausgangslage, Bewertung der klimatischen Auswirkungen, Informationen zu baubedingten Luftbelastungen
zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Informationen zu Biotoptypen, Biodiversität, Verlust von Vegetationsflächen und Biotopen durch die Photovoltaikanlage, Vorkommen und Beeinträchtigung von Brut-, Gast-, Zug- und Rastvögeln, Amphibien und Reptilien sowie zu weiteren Wildtieren
zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Informationen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, zum Tourismus sowie der landschaftsgebundenen Erholung
zum Schutzgut Mensch: Informationen zu Geräuschimmissionen und der Erholungsfunktion
zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Informationen zu Beeinträchtigung von Bau- und Bodendenkmalen sowie sonstigen Sachgütern
zu Eingriffen in Natur und Landschaft: Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation erheblicher Umweltauswirkungen
Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen
Lübbenau/Spreewald, 01.09.2026
gez. Helmut Wenzel Bürgermeister
Aktuelle Auslage Änderung Planfeststellung
Sonstige öffentliche Beteiligungsverfahren
Information Deutsche Bahn über 2. Auslegung des zweigleisigen Streckenausbaus ABS Lübbenau-Cottbus
Die DB Netz AG informiert über Neuigkeiten auf ihrer Projekthomepage zum geplanten zweigleisigen Eisenbahn-Streckenausbau Lübbenau-Cottbus im BauInfoPortal.
Anwohnern der betreffenden Strecke zwischen Lübbenau und Cottbus können sich Informationen zum Bauprojekt mittels einer Online-Projektpräsentation einholen. Damit haben betroffene Anwohner und Interessierte die Möglichkeit, sich zeitlich und ortsunabhängig über das Projekt zu informieren.
Hier finden Sie das Dokument: Informationen zum zweigleisigen Streckenausbau Lübbenau-Cottbus
Abgeschlossene Bauleitplanverfahren
Wir möchten an dieser Stelle alle Informationen zu aktuellen und abgeschlossen Bauleitplanverfahren darstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren nach und nach in die Internetpräsenz der Stadt Lübbenau/Spreewald eingepflegt werden.
Hintergrundinformationen zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im stadtplanerischen Ermessen der Stadt Lübbenau/Spreewald. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne jedoch aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Für die hier genannte städtebauliche Erforderlichkeit besitzt die Stadt Lübbenau/Spreewald ein sehr weites planerisches Ermessen. Mit der Bauleitplanung obliegt der Stadt Lübbenau/Spreewald somit ein Instrument um bewusst Städtebaupolitik zu betreiben.
Grundsätzlich bleibt es der Einschätzung der Gremien und Stadtverordneten der Stadt Lübbenau/Spreewald überlassen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt. Maßgebend sind hier ihre eigenen städtebaulichen Vorstellung zur Entwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren von Bebauungsplanverfahren hat die Bürgerschaft in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
1. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
2. im Rahmen der Offenlage (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB
In beiden Fällen informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald seine Bürgerschaft im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald über laufende Beteiligungsverfahren. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.











