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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Die Stadt Lübbenau/Spreewald kann seit dem 01. Februar 2014 Überweisungen und Lastschriften (Einzugsermächtigungen) nur noch über das Bezahlsystem SEPA ausführen. Sie können der Stadt Lübbenau/Spreewald ein Lastschriftmandat für Steuern, Gebühren, Beiträge, Nutzungsentgelte o. ä. erteilen.


SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Ab dem 01. Februar 2014 sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.

 

SEPA-Formular:

 

HINWEIS: Diese neue „SEPA-Einzugsermächtigung“ muss neben der Bankverbindung (IBAN und BIC) auch immer die Anschrift und die Unterschrift des KONTOINHABERS beinhalten.

Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald

Kasse

Telefon (03542) 85-222 und (03542) 85-223

Fax (03542) 85-502

E-Mail  

 

Anschrift:

Stadt Lübbenau/Spreewald

Kasse

Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald


Wichtige Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat

Was sich bei Überweisungen ändert

Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nutzen Sie zukünftig die IBAN. Ihre persönliche IBAN finden Sie üblicherweise auf jedem Kontoauszug sowie auf neu ausgegebenen Girokontokarten.


Die IBAN ist leicht zu merken, denn sie besteht aus der 10-stelligen Kontonummer und der 8-stelligen Bankleitzahl, zusammen mit dem Ländercode DE für Deutschland und einer 2-stelligen Prüfziffer.


Ein großer Vorteil des europaweit einheitlichen SEPA-Zahlverfahrens besteht darin, dass Überweisungen innerhalb eines Tages beim Empfänger gutgeschrieben werden.

Was sich bei Lastschriften ändert

Viele Güter, Dienstleistungen und natürlich auch öffentliche Abgaben werden heute innerhalb Deutschlands mit Hilfe einer Einzugsermächtigung bezahlt. Als Verbraucher kennen Sie das beispielsweise von Ihrem Energieversorger, Ihrer Versicherung oder Ihrer Kommune.


Zahlungsempfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen vom Bürger ein SEPA-Lastschriftmandat.


Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge der Stadt Lübbenau/Spreewald aufgrund einer erteilten Einzugsermächtigung müssen Sie KEINE neuen SEPA-Lastschriftmandate einreichen. Sie erhalten von uns ein sogenanntes Wandlungsschreiben in dem wir Ihnen Ihr neuausgewiesenes Lastschriftmandat, die zukünftigen Fälligkeiten und den Betrag mitteilen. Somit bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiter gültig.


Bei Veränderungen an den Lastschriftbeträgen bzw. den Fälligkeiten oder andere Bankverbindungsparametern erhalten Sie spätestens 14 Tage vor der ersten Fälligkeit ein Ankündigungsschreiben von der Stadt Lübbenau/Spreewald.

Weitere Fragen zum Thema SEPA

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema SEPA haben, so können Sie sich hier informieren:

  • im Internet unter www.sepadeutschland.de
  • persönlich bei Ihrer Bank oder Sparkasse
  • telefonisch bei der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kassenverwalterin unter der Rufnummer (03542) 85-222

Rechtliche Grundlagen

EU Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der EG Verordnung Nr. 924/2009 - speziell Anhang zu Artikel 5 Nr. 3a, sowie SEPA-Begleitgesetz

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