Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Die Stadt Lübbenau/Spreewald kann seit dem 01. Februar 2014 Überweisungen und Lastschriften (Einzugsermächtigungen) nur noch über das Bezahlsystem SEPA ausführen. Sie können der Stadt Lübbenau/Spreewald ein Lastschriftmandat für Steuern, Gebühren, Beiträge, Nutzungsentgelte o. ä. erteilen.


SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Ab dem 01. Februar 2014 sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.

 

SEPA-Formular:

 

HINWEIS: Diese neue „SEPA-Einzugsermächtigung“ muss neben der Bankverbindung (IBAN und BIC) auch immer die Anschrift und die Unterschrift des KONTOINHABERS beinhalten.

Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald


Wichtige Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat

Was sich bei Überweisungen ändert

Was sich bei Lastschriften ändert

Weitere Fragen zum Thema SEPA

Rechtliche Grundlagen