Wahlen
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen sind der Grundpfeiler der deutschen Demokratie. Wer wählt, nimmt großen Einfluss auf die Politik seines Landes. Durch Wahlen überträgt das Volk die Macht für eine festgelegte Zeit an seine Vertreter. Auch wird für diese Zeit die politische Führung bestimmt und der politische Kurs der nächsten Legislaturperiode festgelegt.
Neben der Europa- und Kommunalwahl sowie den Wahlen zu den Parlamenten der Bundesländer ist die Bundestagswahl der Fixpunkt des politischen Systems.
Auf der Internetseite des Landeswahlleiters finden Sie die jüngsten Brandenburger Wahlergebnisse der letzten Wahlen im Überblick. Folgen Sie hierzu dem nachstehenden Link: Der Landeswahlleiter – Brandenburger Wahlergebnisse
Bekanntmachung der Wahlbehörde zu der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg am 22. September 2024
Onlinebeantragung Wahlunterlagen
Mitteilung Änderung zur Verteilung der Wahllokale
Bereits jetzt als Wahlhelfer/innen für das Superwahljahr 2024 anmelden!
In diesem Jahr können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lübbenau/Spreewald gleich mehrfach ihr Wahlrecht ausüben. 2024 ist ein regelrechtes Superwahljahr: Es stehen die Bürgermeisterwahl, die Kommunalwahl zum Kreistag, der Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiräten, die Europawahl sowie die Landtagswahl an.
Eine Terminübersicht der Wahlen 2024:
Landtagswahlen: 22.09.2024
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen werden in der Stadt Lübbenau/Spreewald und ihren Ortsteilen jeweils mindestens 170 Wahlhelfer/innen für die Besetzung der Wahlvorstände (einschließlich für die Briefwahl) benötigt. Die Stadt Lübbenau/Spreewald weist deshalb frühzeitig auf die Termine hin und bittet, sich schon jetzt als freiwillige Wahlhelfer/innen zu melden.
Wahlhelfer/innen müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sein. Spezielle Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Wahlrechtes sind nicht erforderlich.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem
die Prüfung der Wahlberechtigung,
die Ausgabe von Stimmzetteln,
die Eintragung des Stimmabgabenvermerks in das Wählerverzeichnis,
die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wahlvorganges sowie
die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Wahlhelfer/innen erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 50 Euro.
Wer an der Ausübung dieses wichtigen Ehrenamtes Interesse hat, kann sich an die Wahlleiterin, Frau Rusch-Heine (Tel.: 03542 85-153), E-Mail: , wenden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Bereitschaftserklärung über die Internetseite der Stadt Lübbenau/Spreewald www.luebbenau-spreewald.de unter dem Bereich Kommunalpolitik/Wahlen abzurufen und postalisch an die Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald zu senden.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald