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Bundestagswahlen

Allgemeine Informationen rund um die Bundestagswahl

Die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag finden am 23.02.2025 statt.

 

Wer wird gewählt?

... die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren. Zum Musterstimmzettel

 

Wer darf wählen?

…bei der Bundestagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutscher oder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,

  • seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

     

Das Wahlrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Alle nach den oben genannten Kriterien wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen am 12. Januar 2025 (= bundeseinheitlicher Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse) in das Wählerverzeichnis der Stadt Lübbenau/Spreewald eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Andere Wahlberechtigte werden ab dem 13. Januar 2025 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 02. Februar 2025 bei der Wahlbehörde der Stadt Lübbenau/Spreewald gestellt werden. Eine Eintragung auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Lübbenau/Spreewald kommt beispielsweise bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde bzw. Stadt in Betracht. 

Deutsche, die im Ausland leben und keine Wohnung in Deutschland innehaben, sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt. Allerdings werden sie nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen formgebundenen schriftlichen Antrag bei der für sie zuständigen Gemeinde / Stadt im Bundesgebiet auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, erhalten sie Briefwahlunterlagen an ihre angegebene Adresse im Ausland übersandt. Detaillierte Informationen für wahlberechtigte Deutsche im Ausland finden sich im Internetangebot der Bundeswahlleitung.

 

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Der Antrag kann formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder mündlich gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 15:00 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Holen Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald ab, so können sie ihre Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

 

Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst.
Unter der Internetadresse https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/bundestagswahl/informationen-fuer-waehlende/ -> Deutsche im Ausland sind die Informationen sowie die beiden Antragsformulare (Anlage 2 und Anlage 2a) abrufbar. 

 

Weiterführende Informationen unter:

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

 

Weitere empfehlenswerte Internetseiten und Links


Ergebnisse zur Bundestagswahl

Hier finden Sie am Wahlsonntag ab 18:00 Uhr immer aktuell die neuesten Zwischenstände und Ergebnisse für die Stadt Lübbenau/Spreewald. Klicken Sie dazu auf den folgenden Link: Wahlergebnisse für die Stadt Lübbenau/Spreewald

 

 

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2021

 

 

 


 

Bekanntmachungen der Stadt Lübbenau/Spreewald

  • Bekanntmachung der Stadt Lübbenau/Spreewald über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 08. Januar 2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 01 vom 08.01.2025

  • Bekanntmachung der Stadt Lübbenau/Spreewald über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 08. Januar 2025 als pdf-Dokument hier erhältlich 

     

 

 

Veranstaltungen in Lübbenau/Spreewald

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