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Bundestagswahlen

Die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag finden am Sonntag, 26. September 2021 statt.

 

Ergebnisse zur Bundestagswahl

Hier finden Sie am Wahlsonntag ab 18:00 Uhr immer aktuell die neuesten Zwischenstände und Ergebnisse für die Wahlbezirke der Stadt Lübbenau/Spreewald. Klicken Sie dazu auf den folgenden Link: Wahlergebnisse für die Stadt Lübbenau/Spreewald

 

Das Ergebnis auf Bundesebene finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters. Klicken Sie dazu auf den folgenden Link: Ergebnis auf Bundesebene

 

Allgemeine Informationen rund um die Bundestagswahl

Wer wird gewählt?

...die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren.

Wer darf wählen?

…bei der Bundestagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutscher oder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
     

Das Wahlrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Alle nach den oben genannten Kriterien wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen am 15. August 2021 (= bundeseinheitlicher Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse) in das Wählerverzeichnis der Stadt Lübbenau/Spreewald eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Andere Wahlberechtigte werden ab dem 16. August 2021 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 05. September 2021 bei der Wahlbehörde der Stadt Lübbenau/Spreewald gestellt werden. Eine Eintragung auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Lübbenau/Spreewald kommt beispielsweise bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde bzw. Stadt in Betracht. 

Deutsche, die im Ausland leben und keine Wohnung in Deutschland innehaben, sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt. Allerdings werden sie nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen formgebundenen schriftlichen Antrag bei der für sie zuständigen Gemeinde / Stadt im Bundesgebiet auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, erhalten sie Briefwahlunterlagen an ihre angegebene Adresse im Ausland übersandt. Detaillierte Informationen für wahlberechtigte Deutsche im Ausland finden sich im Internetangebot der Bundeswahlleitung.

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Der Antrag kann formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder mündlich gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Holen Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald ab, so können sie ihre Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

Änderungen der Wahlbezirke - Trotz Zusammenlegung von Wahlbezirken
kann in allen 13 Ortsteilen gewählt werden

In diesem Jahr gibt es zudem einige Besonderheiten, weshalb die Verwaltung die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 9. Juni 2021 bereits dazu genutzt hat, um die Stadtverordneten, Ortsvorsteher und Bürger der Stadt Lübbenau/Spreewald mittels eines Sachstandberichtes über Neuregelungen der Bundeswahlordnung sowie Veränderungen, die mit der Corona-Pandemie einhergehen, zu informieren.

Änderung bei der Aufteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Eine wesentliche Änderung ergibt sich aus einer Neuregelung der Bundeswahlordnung, welche indirekt Auswirkung auf die Aufteilung des Wahlgebietes der Stadt Lübbenau/Spreewald hat. Bisher war das Wahlgebiet der Stadt Lübbenau/Spreewald immer in 23 Wahlbezirke eingeteilt, in denen es jeweils ein Wahllokal gab. Das Gebiet der Kernstadt gliederte sich dabei in zehn Wahlbezirke. Zudem bildete jeder Ortsteil der Stadt ebenfalls einen eigenen Wahlbezirk mit einem Wahllokal. Für die Bundestagswahl 2021 kommt es aufgrund einer neuen Regelung in der Bundeswahlordnung deshalb in einigen Ortsteilen zu Veränderungen.

Für den Fall, dass in einem Wahlbezirk weniger als 50 Stimmen abgegeben werden, wurde in Paragraf 68 Absatz 2 der Bundeswahlordnung, zum Schutz des Wahlgeheimnisses, nun geregelt, dass der Wahlvorstand dieses Wahlbezirks (abgebender Wahlvorstand) die verschlossene Wahlurne, das Wählerverzeichnis, die Abschlussbeurkundung und die eingenommenen Wahlscheine dem Wahlvorstand an einen anderen Wahlbezirk (aufnehmender Wahlvorstand) zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses unverzüglich zu übergeben hat. Dies hätte nicht nur den Transport der Wahlunterlagen unter Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, zusätzliche Protokollierungsarbeiten und aufwändigere Schulungen der Wahlvorstände zur Folge. Vor allem entständen auch erhebliche Unsicherheiten für alle Beteiligten am Wahlabend sowie Verzögerungen in der Auszählung der Stimmen und der Ergebnisfeststellung.

Aus diesen Gründen hat das Land Brandenburg die Zusammenlegung einzelner Wahlbezirke mit weniger als 250 Wahlberechtigten empfohlen. Lübbenauer Ortsteile, die unter 250 Wahlberechtigte haben, sind Bischdorf, Groß Lübbenau, Hindenberg, Klein Radden, Krimnitz, Leipe und Lehde. Demnach sollen für diese Ortsteile keine separaten Wahlbezirke mehr gebildet werden. Mit der Folge das zukünftig zum Teil zwei Ortsteile zu einem Wahlbezirk zusammengelegt werden. Trotz dieser Notwendigkeit der formalen Zusammenlegung von zwei Ortsteilen zu einem Wahlbezirk, wird seitens der Stadt Lübbenau/Spreewald sichergestellt werden, dass auch zur bevorstehenden Bundestagswahl die Wahllokale in allen Ortsteilen erhalten bleiben.

Konkret bedeutet das für die Wahl am 27. September 2021, dass zum Teil zwar zwei Ortsteile zu einem gemeinsamen Wahlbezirk zusammengelegt werden, es in jedem Ortsteil jedoch weiterhin ein Wahllokal geben wird. Folglich wird sich für die Wähler in den Ortsteilen am Wahltag bezüglich ihrer Stimmenabgabe nichts verändern.

Was jedoch bestehen bleibt, ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Auszählung der Stimmen in diesen eben genannten Fällen trotzdem für beide Wahllokale gemeinsam erfolgen muss und es durch die gemeinsame Auszählung nur ein gemeinsames Wahlergebnis geben wird.

Der dadurch notwendige Transport der verschlossenen Wahlurne und der weiteren Wahlunterlagen des abgebenden Wahllokales wird in Anwesenheit des Wahlvorstehers und des Schriftführers, eines weiteren Mitglieds des Wahlvorstands und – soweit es die vorhandenen Kapazitäten zulassen – weiterer interessierter Personen, erfolgen.

Die betroffenen Ortsteile können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden, wobei der erstgenannte Ortsteil immer der aufnehmende Wahlvorstand sein wird, bei dem die Auszählung der Stimmen am Wahlabend schlussendlich erfolgen wird:

 

Wahlbezirk

Wahllokale im Wahlbezirk

Lehde / Leipe

Lehde und Leipe

Krimnitz / Ragow

Krimnitz und Ragow

Groß Lübbenau / Bischdorf

Groß Lübbenau und Bischdorf

Hindenberg / Klein Radden

Hindenberg und Klein Radden

 

Für die übrigen Ortsteile wird es keine Veränderungen in Bezug auf die Aufteilung in Wahlbezirke oder die Auszählung der Stimmen beziehungsweise Ergebnisermittlung geben.

Nähere Ausführungen zu dieser Thematik sind in der Präsentation nachzulesen, welche im Rats- und Bürgerinformationssystem unter der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Juni 2021 abrufbar ist oder über folgenden Link eingesehen werden kann (Sachstandsbericht zur Bundestagswahl 2021).

Änderungen bezüglich der Standorte der Wahllokale

Unbedingt zu beachten ist weiterhin, dass die Wahlbehörde aufgrund der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Vorgaben, zum Teil andere Standorte für die Wahllokale wählen musste, als es bisher der Fall war. Die Adresse des Wahllokals in dem Wahlbezirk ist unter anderem auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder aber in der amtlichen Bekanntmachung der Wahlbehörde der Stadt Lübbenau/Spreewald, welche spätestens am sechsten Tag vor der Wahl im Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald veröffentlicht wird, nachzulesen.

 

Bekanntmachungen der Stadt Lübbenau/Spreewald

 

Weitere empfehlenswerte Internetseiten und Links


Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag fand am 24. September 2017 statt.

Veranstaltungen in Lübbenau/Spreewald

Wort- und Bildmarke "Lübbenau - Top of Spreewald"

 

 

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