In diesem Jahr gibt es zudem einige Besonderheiten, weshalb die Verwaltung die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 9. Juni 2021 bereits dazu genutzt hat, um die Stadtverordneten, Ortsvorsteher und Bürger der Stadt Lübbenau/Spreewald mittels eines Sachstandberichtes über Neuregelungen der Bundeswahlordnung sowie Veränderungen, die mit der Corona-Pandemie einhergehen, zu informieren.
Änderung bei der Aufteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Eine wesentliche Änderung ergibt sich aus einer Neuregelung der Bundeswahlordnung, welche indirekt Auswirkung auf die Aufteilung des Wahlgebietes der Stadt Lübbenau/Spreewald hat. Bisher war das Wahlgebiet der Stadt Lübbenau/Spreewald immer in 23 Wahlbezirke eingeteilt, in denen es jeweils ein Wahllokal gab. Das Gebiet der Kernstadt gliederte sich dabei in zehn Wahlbezirke. Zudem bildete jeder Ortsteil der Stadt ebenfalls einen eigenen Wahlbezirk mit einem Wahllokal. Für die Bundestagswahl 2021 kommt es aufgrund einer neuen Regelung in der Bundeswahlordnung deshalb in einigen Ortsteilen zu Veränderungen.
Für den Fall, dass in einem Wahlbezirk weniger als 50 Stimmen abgegeben werden, wurde in Paragraf 68 Absatz 2 der Bundeswahlordnung, zum Schutz des Wahlgeheimnisses, nun geregelt, dass der Wahlvorstand dieses Wahlbezirks (abgebender Wahlvorstand) die verschlossene Wahlurne, das Wählerverzeichnis, die Abschlussbeurkundung und die eingenommenen Wahlscheine dem Wahlvorstand an einen anderen Wahlbezirk (aufnehmender Wahlvorstand) zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses unverzüglich zu übergeben hat. Dies hätte nicht nur den Transport der Wahlunterlagen unter Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, zusätzliche Protokollierungsarbeiten und aufwändigere Schulungen der Wahlvorstände zur Folge. Vor allem entständen auch erhebliche Unsicherheiten für alle Beteiligten am Wahlabend sowie Verzögerungen in der Auszählung der Stimmen und der Ergebnisfeststellung.
Aus diesen Gründen hat das Land Brandenburg die Zusammenlegung einzelner Wahlbezirke mit weniger als 250 Wahlberechtigten empfohlen. Lübbenauer Ortsteile, die unter 250 Wahlberechtigte haben, sind Bischdorf, Groß Lübbenau, Hindenberg, Klein Radden, Krimnitz, Leipe und Lehde. Demnach sollen für diese Ortsteile keine separaten Wahlbezirke mehr gebildet werden. Mit der Folge das zukünftig zum Teil zwei Ortsteile zu einem Wahlbezirk zusammengelegt werden. Trotz dieser Notwendigkeit der formalen Zusammenlegung von zwei Ortsteilen zu einem Wahlbezirk, wird seitens der Stadt Lübbenau/Spreewald sichergestellt werden, dass auch zur bevorstehenden Bundestagswahl die Wahllokale in allen Ortsteilen erhalten bleiben.
Konkret bedeutet das für die Wahl am 27. September 2021, dass zum Teil zwar zwei Ortsteile zu einem gemeinsamen Wahlbezirk zusammengelegt werden, es in jedem Ortsteil jedoch weiterhin ein Wahllokal geben wird. Folglich wird sich für die Wähler in den Ortsteilen am Wahltag bezüglich ihrer Stimmenabgabe nichts verändern.
Was jedoch bestehen bleibt, ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Auszählung der Stimmen in diesen eben genannten Fällen trotzdem für beide Wahllokale gemeinsam erfolgen muss und es durch die gemeinsame Auszählung nur ein gemeinsames Wahlergebnis geben wird.
Der dadurch notwendige Transport der verschlossenen Wahlurne und der weiteren Wahlunterlagen des abgebenden Wahllokales wird in Anwesenheit des Wahlvorstehers und des Schriftführers, eines weiteren Mitglieds des Wahlvorstands und – soweit es die vorhandenen Kapazitäten zulassen – weiterer interessierter Personen, erfolgen.
Die betroffenen Ortsteile können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden, wobei der erstgenannte Ortsteil immer der aufnehmende Wahlvorstand sein wird, bei dem die Auszählung der Stimmen am Wahlabend schlussendlich erfolgen wird:
Wahlbezirk | Wahllokale im Wahlbezirk |
Lehde / Leipe | Lehde und Leipe |
Krimnitz / Ragow | Krimnitz und Ragow |
Groß Lübbenau / Bischdorf | Groß Lübbenau und Bischdorf |
Hindenberg / Klein Radden | Hindenberg und Klein Radden |
Für die übrigen Ortsteile wird es keine Veränderungen in Bezug auf die Aufteilung in Wahlbezirke oder die Auszählung der Stimmen beziehungsweise Ergebnisermittlung geben.
Nähere Ausführungen zu dieser Thematik sind in der Präsentation nachzulesen, welche im Rats- und Bürgerinformationssystem unter der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Juni 2021 abrufbar ist oder über folgenden Link eingesehen werden kann (Sachstandsbericht zur Bundestagswahl 2021).