Anmeldeverfahren in Bezug auf den Schulbesuch in einer Lübbenauer Grundschule für das Schuljahr 2024/2025

Werte Eltern,

gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01.08.2024 die Schulpflicht und Sie sind verpflichtet Ihr Kind direkt in der Schule anzumelden. 

Es sind auch die Kinder anzumelden, die im Schuljahr 2023/2024 zurückgestellt wurden. 

Auf Antrag der Eltern können Kinder vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie zwischen dem 01.10.2024 und 31.12.2024 bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach dem 31.12.2024 jedoch vor dem 01.08.2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben (§ 37 Abs.4 BbgSchulG). 

 

Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtiges Kind an der für Sie zuständigen Grundschule anzumelden und persönlich vorzustellen. 

Die Zuständigkeit der Schulen richtet sich nach der Schulbezirkssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald. Das Überschneidungsgebiet wird im Schuljahr 2024/2025 komplett der Werner-Seelenbinder-Grundschule zugeordnet. 

Alle weiteren Informationen, Termine und Formulare zur Schul- und Hortanmeldung finde Sie unter der jeweiligen Schule.

 

Traugott-Hirschberger-Grundschule mit dem Hort der Vielfalt

Werner-Seelenbinder-Grundschule mit dem Hort so Aktiv

Jenaplan-Grundschule mit dem Hort der Regenbogengruppe