Anmeldung zur Sprachstandsfeststellung
Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung sind Kinder, die für das Schuljahr 2025/2026 in der Schule anzumelden sind, verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, einen Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte zu besuchen.
Nach erfolgter Teilnahme erhalten die Eltern von der Kindertagesstätte eine Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung, die bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorgelegt werden muss.
Bei Kindern, die einen Betreuungsvertrag mit einer Kindertagesstätte im Jahr vor der Einschulung haben, wird der Test in der Kindertagesstätte durchgeführt.
Eltern, deren Kind keine Kindertagesstätte im Jahr vor der Einschulung besuchten, haben sich bis zum 20.12.2024 in der Kindertagesstätte
Kita „Spiel und Spaß“
Herr Marx
Rudolf-Breitscheid-Straße 13a
03222 Lübbenau/Spreewald
Tel.: 03542 / 83285
bzgl. der Sprachstandsfeststellung zu melden.
Lübbenau/Spreewald, 27.08.2024
Schulverwaltung