Anmeldeverfahren in Bezug auf den Schulbesuch in einer Lübbenauer Grundschule für das Schuljahr 2027/2028
Werte Eltern,
gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01.08.2027 die Schulpflicht und Sie sind verpflichtet Ihr Kind anzumelden.
Es sind auch die Kinder anzumelden, die im Schuljahr 2026/2027 zurückgestellt wurden.
Auf Antrag der Eltern können Kinder vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie zwischen dem 01.10.2027 und 31.12.2027 bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach dem 31.12.2027 jedoch vor dem 01.08.2028 das sechste Lebensjahr vollendet haben (§ 37 Abs.4 BbgSchulG).
Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtiges Kind an der für Sie zuständigen Grundschule anzumelden und persönlich vorzustellen.
Die Zuständigkeit der Schulen richtet sich nach der Schulbezirkssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald.
Hinweis: Die Zuständigkeit der Schulen richtet sich nach der aktuellen Schulbezirkssatzung. Das Überschneidungsgebiet wird im Schuljahr 2027/2028 komplett der Traugott-Hirschberger-Grundschule zugeordnet.
Besteht der Wunsch auf Rückstellung oder Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule, ist ein begründeter Antrag bei der Anmeldung an der zuständigen Grundschule einzureichen. Dieser wird vom Schulleiter bearbeitet und an das staatliche Schulamt Cottbus weitergeleitet. Anschließend wird auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes entschieden.
Sprachstandfeststellung
Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung sind Kinder, die für das Schuljahr 2026/2027 in der Schule anzumelden sind, verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie hier.
Traugott-Hirschberger-Grundschule mit dem Hort der Vielfalt / Hort im Amalie-Schmieder-Haus
Schulanmeldung
Anmeldetermine an der Traugott-Hirschberger-Grundschule
Montag, 11.01.2027
Dienstag, 12.01.2027
Mittwoch, 13.01.2027
Terminvergabe erfolgt ab dem 02.11.2026 über die Digitale Schulanmeldung oder per Telefon (03542 2459)
Das Aufnahmeverfahren in die Grundschule - Schulportal Brandenburg
Zur Anmeldung werden Sie gebeten Ihr Kind, sowie folgende Unterlagen mitzubringen:
Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren (mit Unterschrift der Sorgeberechtigten)
Geburtsurkunde
Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
Negativzeugnis vom Jugendamt (nur bei alleinigem Sorgerecht)
Sollte Ihr Kind von der Teilnahme an dem Verfahren befreit sein, ist der entsprechende Nachweis mitzubringen.
Sollten Sie Ihr Kind zurückstellen oder eine andere als die zuständige Grundschule besuchen wollen, müssen Sie folgendes beachten:
Das Kind muss trotzdem an der zuständigen Grundschule nach dem oberen Verfahren angemeldet werden.
Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch (Ausfüllen und bei der Anmeldung mit einreichen)
Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule (Ausfüllen und bei der Anmeldung mit einreichen)
Schulärztliche Untersuchung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis OSL.
Der Untersuchungstermin wird Ihnen schriftlich durch das Gesundheitsamt mitgeteilt.
Die Untersuchung findet nicht in der Schule statt.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Schule und Sport
Zimmer B 1.24
Telefon (03542) 85-312
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
OSSV - Schule und Sport
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Hortanmeldung: Hort der Vielfalt
Werte Eltern,
die Kindergartenzeit Ihres Kindes endet zum 31.07.2026. Sofern Sie nach der regulären Schulzeit eine Betreuung im Hort benötigen, bitte ich Sie die unter "einzureichende Formulare und Nachweise" aufgeführten Unterlagen bis zum 30.04.2026 in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten einzureichen. Die Betreuungszeit im Hort beträgt bis zu 4 Stunden / Tag (Mindestbetreuungszeit) oder mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag (wenn Ihre familiäre Situation, insbesondere Erwerbstätigkeit der Eltern, eine Betreuung erforderlich macht).
Vor der Hort-Aufnahme muss zwingend ein Aufnahmegespräch stattfinden. Hierzu können Sie mit der Hortleitung einen Termin vereinbaren. Sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Aufnahmegespräch stattgefunden hat, wird die Bearbeitung des Hortantrages ab Mai 2026 erfolgen. Anschließend erhalten Sie für Ihr Kind die Aufnahmebestätigung, den Betreuungsvertrag und den Gebührenbescheid per Post.
Termine im Hort der Vielfalt
Wichtige Termine und Informationen werden auf der Homepage (unter Informationen des Hortes) bekanntgegeben.
Einzureichende Formulare und Nachweise (in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten)
- Antrag zur Kitaaufnahme (wenn Ihr Kind in einer Einrichtung außerhalb von Lübbenau/Spreewald oder in einer Einrichtung in privater Trägerschaft betreut wird/wurde)
- Antrag auf Änderung des Vertrages zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten (wenn Ihr Kind in einer Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Lübbenau/Spreewald betreut wird/wurde)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Nachweis der Berufstätigkeit (wenn Ihr Kind eine Hort-Betreuungszeit von mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag benötigt; z. B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern)
- Einkommenserklärung Kitabeitrag (hierzu sind zu allen mit "ja" beantworteten Einkommensarten bzw. Absetzbeträgen aktuelle Nachweise beizufügen)
- aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Lohnsteuerbescheinigung von 2025; bei Arbeitgeberwechsel eine aktuelle Verdienstbescheinigung; bei Sozialleistungsbezug wie ALG I, Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag die entsprechenden Bescheide; etc.)
Einzureichende Formulare (im Hort der Vielfalt)
Die einzureichenden Formulare für den Hort der Vielfalt finden Sie HIER
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Kindertagesstätten
Zimmer B 1.24
Telefon (03542) 85-313
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
OSSV - Kindertagesstätten
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Hortanmeldung: Hort im Amalie-Schmieder-Haus
Werte Eltern,
die Kindergartenzeit Ihres Kindes endet zum 31.07.2026. Sofern Sie nach der regulären Schulzeit eine Betreuung im Hort benötigen, bitte ich Sie die unter "einzureichende Formulare" aufgeführten Unterlagen bis zum 30.04.2026 in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten einzureichen. Die Betreuungszeit im Hort beträgt bis zu 4 Stunden / Tag (Mindestbetreuungszeit) oder mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag (wenn Ihre familiäre Situation, insbesondere Erwerbstätigkeit der Eltern, eine Betreuung erforderlich macht).
Sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Aufnahmegespräch stattgefunden hat, wird die Bearbeitung des Hortantrages ab Mai 2026 erfolgen. Anschließend erhalten Sie für Ihr Kind die Aufnahmebestätigung und den Betreuungsvertrag per Post.
Termine im Amalie-Schmieder-Haus
Wichtige Termine und Informationen werden auf der Homepage www.kita-amalie-schmieder.de bekanntgegeben.
Einzureichende Formulare (in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten)
- Antrag zur Kitaaufnahme (wenn Ihr Kind in einer anderen Einrichtung, als im Hort des Amalie-Schmieder-Hauses, betreut wurde)
- Antrag auf Änderung des Vertrages zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten (wenn Ihr Kind bereits in der Kita im Amelie-Schmieder-Haus betreut wird)
- Geburtsurkunde (Kopie; nur sofern ihr Kind nicht bereits in der Kita des Amelie-Schmieder-Hauses betreut wird)
- Nachweis der Berufstätigkeit (wenn Ihr Kind eine Hort-Betreuungszeit von mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag benötigt; z. B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern)
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Kindertagesstätten
Zimmer B 1.24
Telefon (03542) 85-313
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
OSSV - Kindertagesstätten
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Werner-Seelenbinder-Grundschule mit dem Hort so Aktiv
Schulanmeldung
Anmeldetermine an der Werner-Seelenbinder-Grundschule
Donnerstag, 11.02.2027
Donnerstag, 18.02.2027
Donnerstag, 25.02.2027
Terminvergabe ab dem 13.10.2026 über die Digitale Schulanmeldung oder per Telefon (03542 83423)
Das Aufnahmeverfahren in die Grundschule - Schulportal Brandenburg
Zur Anmeldung werden Sie gebeten Ihr Kind, sowie folgende Unterlagen mitzubringen:
Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren (mit Unterschrift der Sorgeberechtigten)
Geburtsurkunde
Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
Negativzeugnis vom Jugendamt (nur bei alleinigem Sorgerecht)
Sollte Ihr Kind von der Teilnahme an dem Verfahren befreit sein, ist der entsprechende Nachweis mitzubringen.
Sollten Sie Ihr Kind zurückstellen oder eine andere als die zuständige Grundschule besuchen wollen, müssen Sie folgendes beachten:
Das Kind muss trotzdem an der zuständigen Grundschule nach dem oberen Verfahren angemeldet werden.
Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch (Ausfüllen und bei der Anmeldung mit einreichen)
Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule (Ausfüllen und bei der Anmeldung mit einreichen)
Schulärztliche Untersuchung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis OSL.
Der Untersuchungstermin wird Ihnen schriftlich durch das Gesundheitsamt mitgeteilt.
Die Untersuchung findet nicht in der Schule statt.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Schule und Sport
Zimmer B 1.24
Telefon (03542) 85-312
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
OSSV - Schule und Sport
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Hortanmeldung
Werte Eltern,
die Kindergartenzeit Ihres Kindes endet zum 31.07.2026. Sofern Sie nach der regulären Schulzeit eine Betreuung im Hort benötigen, bitte ich Sie die unter "einzureichende Formulare und Nachweise" aufgeführten Unterlagen bis zum 30.04.2026 in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten einzureichen. Die Betreuungszeit im Hort beträgt bis zu 4 Stunden / Tag (Mindestbetreuungszeit) oder mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag (wenn Ihre familiäre Situation, insbesondere Erwerbstätigkeit der Eltern, eine Betreuung erforderlich macht).
Vor der Hort-Aufnahme muss zwingend ein Aufnahmegespräch stattfinden. Hierzu können Sie mit der Hortleitung einen Termin vereinbaren bzw. an den Elternversammlungen teilnehmen, da diese als Aufnahmegespräch gelten. Sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Aufnahmegespräch stattgefunden hat, wird die Bearbeitung des Hortantrages ab Mai 2026 erfolgen. Anschließend erhalten Sie für Ihr Kind die Aufnahmebestätigung, den Betreuungsvertrag und den Gebührenbescheid per Post.
Termine im Hort so Aktiv
Wichtige Termine und Informationen werden auf der Homepage bekanntgegeben.
Bitte die Aushänge zu den Terminen in den Kitas beachten.
Einzureichende Formulare und Nachweise (in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten)
- Antrag zur Kitaaufnahme (wenn Ihr Kind in einer Einrichtung außerhalb von Lübbenau/Spreewald oder in einer Einrichtung in privater Trägerschaft betreut wird/wurde)
- Antrag auf Änderung des Vertrages zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten (wenn Ihr Kind in einer Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Lübbenau/Spreewald betreut wird/wurde)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Nachweis der Berufstätigkeit (wenn Ihr Kind eine Hort-Betreuungszeit von mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag benötigt; z. B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern)
- Einkommenserklärung Kitabeitrag (hierzu sind zu allen mit "ja" beantworteten Einkommensarten bzw. Absetzbeträgen aktuelle Nachweise beizufügen)
- aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Lohnsteuerbescheinigung von 2025; bei Arbeitgeberwechsel eine aktuelle Verdienstbescheinigung; bei Sozialleistungsbezug wie ALG I, Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag die entsprechenden Bescheide; etc.)
Einzureichende Formulare (im Hort so Aktiv)
Weitere Unterlagen werden persönlich durch den Hort so Aktiv bei den Elternversammlungen übergeben.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Kindertagesstätten
Zimmer B 1.24
Telefon (03542) 85-313
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
OSSV - Kindertagesstätten
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Jenaplan-Grundschule mit dem Hort der Regenbogengruppe
Schulanmeldung
Anmeldetermine an der Jenaplan-Grundschule
Dienstag, 16.02.2026 von 8:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch, 17.02.2026 von 12:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag, 18.02.2026 von 8:00 bis 13:00 Uhr
Die Terminvergabe erfolgt durch die Schulleitung und wird vorab schriftlich mitgeteilt!
Zur Anmeldung werden Sie gebeten Ihr Kind, sowie folgende Unterlagen mitzubringen:
Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren (mit Unterschrift der Sorgeberechtigten)
Geburtsurkunde
Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
Negativzeugnis vom Jugendamt (nur bei alleinigem Sorgerecht)
Sollte Ihr Kind von der Teilnahme an dem Verfahren befreit sein, ist der entsprechende Nachweis mitzubringen.
Sollten Sie Ihr Kind zurückstellen oder eine andere als die zuständige Grundschule besuchen wollen, müssen Sie folgendes beachten:
Das Kind muss trotzdem an der zuständigen Grundschule nach dem oberen Verfahren angemeldet werden.
Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch (Ausfüllen und bei der Anmeldung mit einreichen)
Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule (Ausfüllen und bei der Anmeldung mit einreichen)
Schulärztliche Untersuchung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis OSL.
Der Untersuchungstermin wird Ihnen schriftlich durch das Gesundheitsamt mitgeteilt.
Die Untersuchung findet nicht in der Schule statt.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Schule und Sport
Zimmer B 1.24
Telefon (03542) 85-312
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
OSSV - Schule und Sport
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Hortanmeldung
Werte Eltern,
die Kindergartenzeit Ihres Kindes endet zum 31.07.2026. Sofern Sie nach der regulären Schulzeit eine Betreuung im Hort benötigen, bitte ich Sie die unter "einzureichende Formulare" aufgeführten Unterlagen bis zum 30.04.2026 in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten einzureichen. Die Betreuungszeit im Hort beträgt bis zu 4 Stunden / Tag (Mindestbetreuungszeit) oder mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag (wenn Ihre familiäre Situation, insbesondere Erwerbstätigkeit der Eltern, eine Betreuung erforderlich macht).
Sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und das Aufnahmegespräch stattgefunden hat, wird die Bearbeitung des Hortantrages ab Mai 2026 erfolgen. Anschließend erhalten Sie für Ihr Kind die Aufnahmebestätigung und den Betreuungsvertrag per Post.
Termine im Hort der Regenbogengruppe
Wichtige Termine und Informationen werden auf der Homepage bekanntgegeben.
einzureichende Formulare (in der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald im Bereich Kindertagesstätten)
- Antrag zur Kitaaufnahme (wenn Ihr Kind in einer anderen Einrichtung, als der Regenbogengruppe, betreut wurde)
- Antrag auf Änderung des Vertrages zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten (wenn Ihr Kind bereits in der Kita der Regenbogengruppe betreut wird)
- Geburtsurkunde (Kopie; nur sofern ihr Kind nicht bereits in der Kita der Regenbogengruppe betreut wird)
- Nachweis der Berufstätigkeit (wenn Ihr Kind eine Hort-Betreuungszeit von mehr als bzw. über 4 Stunden / Tag benötigt; z. B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern)
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Kindertagesstätten
Zimmer B 1.24
Telefon (03542) 85-313
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
OSSV - Kindertagesstätten
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald











