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Wahlen

Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen sind der Grundpfeiler der deutschen Demokratie. Wer wählt, nimmt großen Einfluss auf die Politik seines Landes. Durch Wahlen überträgt das Volk die Macht für eine festgelegte Zeit an seine Vertreter. Auch wird für diese Zeit die politische Führung bestimmt und der politische Kurs der nächsten Legislaturperiode festgelegt. 


Neben der Europa- und Kommunalwahl sowie den Wahlen zu den Parlamenten der Bundesländer ist die Bundestagswahl der Fixpunkt des politischen Systems.

 

Auf der Internetseite des Landeswahlleiters finden Sie die jüngsten Brandenburger Wahlergebnisse der letzten Wahlen im Überblick. Folgen Sie hierzu dem nachstehenden Link: Der Landeswahlleiter – Brandenburger Wahlergebnisse


Bereits jetzt als Wahlhelfer/innen für die Bürgermeisterwahl am 10. März 2024 anmelden!

Die aktuelle Wahlperiode des Hauptverwaltungsbeamten endet am 30. April 2024, so dass neben der Europa- und Kommunalwahl im Juni 2024 und der Landtagswahl im September 2024 auch die Wahl zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin ansteht.

 

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. zum hauptamtlichen Bürgermeister am 10. März 2024 und die unter Umständen notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 24. März 2024 werden in der Stadt Lübbenau/Spreewald und ihren Ortsteilen mindestens 160 Wahlhelfer/innen für die Besetzung der Wahlvorstände (einschließlich für die Briefwahl) benötigt. Die Stadt Lübbenau/Spreewald weist deshalb frühzeitig auf den Termin hin und bittet, sich schon jetzt als freiwillige Wahlhelfer/innen zu melden.

 

Wahlhelfer/innen müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sein. Spezielle Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Wahlrechtes sind nicht erforderlich.

 

Zu den Aufgaben zählen unter anderem 

  • die Prüfung der Wahlberechtigung,

  • die Ausgabe von Stimmzetteln,

  • die Eintragung des Stimmabgabenvermerks in das Wählerverzeichnis,

  • die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wahlvorganges sowie

  • die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

 

Wahlhelfer/innen erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 50 Euro. 

 

 

Bitte füllen Sie bei Interesse das Formular "Bereitschaftserklärung - Wahlhelfer" aus und senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Mail oder Post an:

 

Stadt Lübbenau/Spreewald

 Wahlleiterin

Kirchplatz 1

03222 Lübbenau/Spreewald

 

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