Kurbeitrag
Grundlage hierfür ist die Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages.
Die Stadt Lübbenau/Spreewald ist ein "staatlich anerkannter Erholungsort". Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung touristischer Einrichtungen und Anlagen sowie für das gesamte Stadtgebiet, inklusive der Orts- und Gemeindeteile, wird ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und darf nur zweckgebunden, ohne die Absicht einer Gewinnerzielung, verwendet werden.
Im Gegensatz zum Tourismusbeitrag wird der Kurbeitrag nicht von gewerblichen Betrieben und Einzelunternehmen, sondern vom Gast erhoben.
Satzungen/Formulare/Wichtige Dokumente
- Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung)
- Elektronischer Meldeschein: Vorderansicht (Druckvorlage), Rückansicht (Druckvorlage)
- Informationsblatt für den Gast zum Kurbeitrag 2023
- Informations-Sheet about occupancy tax for guests 2023
- Muster eines manuellen Meldescheins für die Erhebung des Kurbeitrages
- Gästeverzeichnis zur Abrechnung des Kurbeitrages (elektronisch ausfüllbar) / Gästeverzeichnis (zum Ausdrucken)
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Kurbeitrag/Spielautomatensteuer
Zimmer C 1.17
Telefon: 03542 85-218
E-Mail:
Stadt Lübbenau/Spreewald
Kurbeitrag/Spielautomatensteuer
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Wichtige Hinweise zum Kurbeitrag
Kurbeitragspflichtige Personen sind:
- alle Personen, die in der Stadt Lübbenau/Spreewald Unterkunft nehmen, ohne in ihr ihren Wohnsitz zu haben
- alle Personen, die ihre Unterkunft für die Dauer ihres Aufenthalts in Wohnwagen, Bungalows, Zelten, Fahrzeugen und dergleichen haben
beitragsbefreite Personen sind:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Personen, welche unentgeltlich bei Verwandten Unterkunft erhalten
- Schwerstbehinderte mit GdB über 80, die laut amtlichen Ausweis ständig auf eine Begleitperson angewiesen sind, und deren Begleitperson
- erkrankte Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Unterkunft zu verlassen (ärztliches Attest ist bis spätestens am Tag der Abreise vorzulegen)
- ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen oder für Tagungen, Schulungen und Lehrgänge im Erhebungsgebiet aufhalten
- Schülergruppen ab 5 Personen und deren Begleitpersonen in Ferienlagern, Landschulheimen, Jugendherbergen, Einrichtungen des Behindertenwerkes und vergleichbaren Einrichtungen
Höhe des Kurbeitrages:
- jede Person ab dem 18. Lebensjahr - 2,00 € / Übernachtung
- Jahreskurbeitrag - 56,00 € / Person ab einer Aufenthaltsdauer von 28 Kalendertagen (die Jahreskurkarte kann bei der Stadt Lübbenau/Spreewald erworben werden)
Kurkarte (GästeCard):
- jede Person, die kurbeitragspflichtig ist, hat Anspruch auf eine Gästekarte
- die Gästekarte berechtigt zum Besuch verschiedener Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen zu den jeweils festgelegten Sonderpreisen (Rückansicht (Druckvorlage))
- die Gästekarte ist nicht übertragbar und ist Kontrollpersonen auf Verlangen vorzuzeigen (Muster eines manuellen Meldscheins für die Erhebung des Kurbeitrages)
- bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz
Abrechnung des Kurbeitrages:
- Vermieter sind verpflichtet den Kurbeitrag einzuziehen und den Betrag an die Stadt abzuführen
- die Abrechnung erfolgt quartalsweise bei der Stadt Lübbenau/Spreewald, jeweils bis zum 10. des folgenden Kalendermonats (10.04., 10.07., 10.10., 10.01.)
- die Abrechnung erfolgt anhand der abzugebenden GästeCard mit der Aufschrift -Für die Erhebung des Kurbeitrages-
Kostenerstattung:
- bei ordnungsgemäßer Abrechnung anhand der Gästeverzeichnisse und der Meldescheine zu den genannten Fälligkeiten erhalten die Meldepflichtigen, die die Kurbeiträge für das abgelaufene Jahr in voller Höhe und fristgerecht der Stadt Lübbenau/Spreewald überwiesen bzw. am Lastschriftverfahren teilgenommen haben, bis zum 28. Februar des Folgejahres eine Kostenerstattung
- die Kostenerstattung beträgt 3% des Nettobetrages zzgl. der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe
- Kleinunternehmer erhalten 3% des Nettobetrages
- für die Teilnehmer am elektronischen Kurbeitragssystem erhöht sich die Kostenerstattung auf 5% des Nettobetrages zzgl. der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe bzw. für Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz auf 5% des Nettobetrages
Abrechnung/Überweisung | Brutto | 7% Mwst. | Netto |
I. Quartal | 50,00 € | 3,27 € | 46,73 € |
II. Quartal | 100,00 € | 6,54 € | 93,46 € |
III. Quartal | 150,00 € | 9,81 € | 140,19 € |
IV. Quartal | 50,00 € | 3,27 € | 46,73 € |
Gesamt | 350,00 € | 22,89 € | 327,11 € |
Netto | 3% | 19% Mwst. (von Erstattung 3%) | Ergebnis (Brutto) |
327,11 € | 9,82 € | 1,87 € |
11,69 € |
Die Stadt Lübbenau/Spreewald überweist die Kostenerstattung i. H. v. 11,69 € (inkl. 1,87 € Mwst.) bis zum 28.02. des Folgejahres an den Vermieter.
Datenschutzhinweise:
Gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“) sind wir dazu verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zuge des Meldeprozesses zu informieren. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und möchten Sie über die Einzelheiten der Verarbeitung Ihrer Daten sowie über Ihre diesbezüglichen gesetzlichen Rechte hier informieren.