BannerbildBannerbildBischdorfer See, Foto: Peter BeckerBannerbildAufnahme im Lübbenauer Ortsteil Lehde, Foto: Peter BeckerSchloss Lübbenau, Foto: Peter BeckerKolosseum in der Neustadt, Foto: Peter BeckerBannerbildFeuerwehrhaus in Klein Radden, Foto: Peter BeckerBannerbildAufnahme des Spielplatzes
 

Kurbeitrag

Grundlage hierfür ist die Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Kurbeitrages.

 

Die Stadt Lübbenau/Spreewald ist ein "staatlich anerkannter Erholungsort". Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung touristischer Einrichtungen und Anlagen sowie für das gesamte Stadtgebiet, inklusive der Orts- und Gemeindeteile, wird ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und darf nur zweckgebunden, ohne die Absicht einer Gewinnerzielung, verwendet werden.

 

Im Gegensatz zum Tourismusbeitrag wird der Kurbeitrag nicht von gewerblichen Betrieben und Einzelunternehmen, sondern vom Gast erhoben.

 

Satzungen/Formulare/Wichtige Dokumente

 

Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald

Kurbeitrag/Spielautomatensteuer

Zimmer C 1.17
Telefon: 03542 85-218

E-Mail:

 

Stadt Lübbenau/Spreewald

Kurbeitrag/Spielautomatensteuer

Kirchplatz 1

03222 Lübbenau/Spreewald


 

Wichtige Hinweise zum Kurbeitrag

Kurbeitragspflichtige Personen sind:

  • alle Personen, die in der Stadt Lübbenau/Spreewald Unterkunft nehmen, ohne in ihr ihren Wohnsitz zu haben
  • alle Personen, die ihre Unterkunft für die Dauer ihres Aufenthalts in Wohnwagen, Bungalows, Zelten, Fahrzeugen und dergleichen haben

beitragsbefreite Personen sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Personen, welche unentgeltlich bei Verwandten Unterkunft erhalten
  • Schwerstbehinderte mit GdB über 80, die laut amtlichen Ausweis ständig auf eine Begleitperson angewiesen sind, und deren Begleitperson
  • erkrankte Personen, die nicht in der Lage sind, ihre Unterkunft zu verlassen (ärztliches Attest ist bis spätestens am Tag der Abreise vorzulegen)
  • ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen oder für Tagungen, Schulungen und Lehrgänge im Erhebungsgebiet aufhalten
  • Schülergruppen ab 5 Personen und deren Begleitpersonen in Ferienlagern, Landschulheimen, Jugendherbergen, Einrichtungen des Behindertenwerkes und vergleichbaren Einrichtungen

Höhe des Kurbeitrages:

  • jede Person ab dem 18. Lebensjahr - 2,00 € / Übernachtung
  • Jahreskurbeitrag - 56,00 € / Person ab einer Aufenthaltsdauer von 28 Kalendertagen (die Jahreskurkarte kann bei der Stadt Lübbenau/Spreewald erworben werden)

Kurkarte (GästeCard):

Abrechnung des Kurbeitrages:

  • Vermieter sind verpflichtet den Kurbeitrag einzuziehen und den Betrag an die Stadt abzuführen
  • die Abrechnung erfolgt quartalsweise bei der Stadt Lübbenau/Spreewald, jeweils bis zum 10. des folgenden Kalendermonats (10.04., 10.07., 10.10., 10.01.)
  • die Abrechnung erfolgt anhand der abzugebenden GästeCard mit der Aufschrift -Für die Erhebung des Kurbeitrages-

Kostenerstattung:

  • bei ordnungsgemäßer Abrechnung anhand der Gästeverzeichnisse und der Meldescheine zu den genannten Fälligkeiten erhalten die Meldepflichtigen, die die Kurbeiträge für das abgelaufene Jahr in voller Höhe und fristgerecht der Stadt Lübbenau/Spreewald überwiesen bzw. am Lastschriftverfahren teilgenommen haben, bis zum 28. Februar des Folgejahres eine Kostenerstattung
  • die Kostenerstattung beträgt 3% des Nettobetrages zzgl. der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe
  • Kleinunternehmer erhalten 3% des Nettobetrages
  • für die Teilnehmer am elektronischen Kurbeitragssystem erhöht sich die Kostenerstattung auf 5% des Nettobetrages zzgl. der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe bzw. für Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz auf 5% des Nettobetrages

 

Bsp.: Pension Musterhaus (gewerblich)

Abrechnung/Überweisung Brutto 7% Mwst. Netto
I. Quartal 50,00 € 3,27 € 46,73 €
II. Quartal 100,00 € 6,54 € 93,46 €
III. Quartal 150,00 € 9,81 € 140,19 €
IV. Quartal 50,00 € 3,27 € 46,73 €
Gesamt 350,00 € 22,89 € 327,11 €

 

Kostenerstattung
Netto 3% 19% Mwst. (von Erstattung 3%) Ergebnis (Brutto)
327,11 € 9,82 € 1,87 €

11,69 €

 

Die Stadt Lübbenau/Spreewald überweist die Kostenerstattung i. H. v. 11,69 € (inkl. 1,87 € Mwst.) bis zum 28.02. des Folgejahres an den Vermieter.

Datenschutzhinweise:

Gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“) sind wir dazu verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zuge des Meldeprozesses zu informieren. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und möchten Sie über die Einzelheiten der Verarbeitung Ihrer Daten sowie über Ihre diesbezüglichen gesetzlichen Rechte hier informieren.  

 


 

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