Bannerbild | zur StartseiteSchloss Lübbenau, Foto: Peter Becker | zur StartseiteBischdorfer See, Foto: Peter Becker | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKolosseum in der Neustadt, Foto: Peter Becker | zur StartseiteAufnahme des Spielplatzes "Spreewaldreich", Foto: Peter Becker | zur StartseiteAufnahme im Lübbenauer Ortsteil Lehde, Foto: Peter Becker | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteFeuerwehrhaus in Klein Radden, Foto: Peter Becker | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Tourismusbeitrag

Der Tourismusbetrag wird zur Deckung der Kosten, die für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der dem Tourismus dienenden öffentlichen Einrichtungen, die Fremdenverkehrswerbung sowie die für diesen Zweck durchgeführten Veranstaltungen entstehen, erhoben. Grundlage zur Erhebung des Tourismusbeitrages bildet die Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Tourismusbeitragssatzung) , welche am 01.01.2018 in Kraft getreten ist.

 

Formulare und Satzungen:

 

Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald

Steuern/Abgaben

Zimmer C 1.18
Telefon: 03542 85-219

E-Mail:

 

Stadt Lübbenau/Spreewald

Steuern/Abgaben

Kirchplatz 1

03222 Lübbenau/Spreewald

 


Wichtige Hinweise zum Tourismusbeitrag und dem Formular

Entstehung der Beitragsschuld:

  • Beitragsschuldner ist jede natürliche und juristische Person, der aus dem Tourismus unmittelbare oder mittelbare besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden
  • die Beitragsschuld entsteht mit dem Beginn des Erhebungszeitraumes und wird für ein Kalenderjahr erhoben
  • beginnt die beitragspflichtige Tätigkeit erst im Laufe des Erhebungszeitraumes, entsteht die Beitragsschuld mit Beginn der beitragspflichtigen Tätigkeit

Berechnung des Tourismusbeitrages:

  • Berechnungsgrundlage ist der Umsatz, welcher dem Erhebungszeitraum zwei Jahre vorausging.

 

Beispielberechnung für das Erhebungsjahr 2019:
Pension mit Frühstück, Jahresumsatz für 2017: 100.000 €
100.000 € (Umsatz) x 30 % (Reingewinnsatz) x 90 % (Vorteilssatz) x 5 % (Hebesatz) = 1.350,00 €

Umsatz: Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer des Jahres 2017
Reingewinnsatz: ergibt sich unter dem Punkt "Pension mit Frühstück" ein Reingewinnsatz von 30 % (Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums)
Vorteilssatz: bezeichnet den möglichen auf den Fremdenverkehr entfallenen Teil der Reineinnahmen (Tourismusbeitragsatzung Anlage)
Hebesatz: ist auf 5 % festgesetzt

 

  • Ist in der Richtsatzsammlung bzw. im Vorteilssatz für die betreffende Betriebsart kein Richt- bzw. Vorteilssatz angegeben, so wird der anzuwendende Gewinn- oder Vorteilssatz durch Anpassung an andere vergleichbare Betriebe gefunden. Ist dies nicht möglich, wird der Reingewinn- bzw. Vorteilssatz von der Stadt unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Ertragsfähigkeit des Unternehmens (ggf. auch Größe der Geschäfts- oder Beherbergungsräume) geschätzt.
  • der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 10,00 € beträgt

Frist der Umsatzmeldung

  1. der Betriebswirtschaftliche Abrechnungsbogen (BWA)
  2. die Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt
  3. Umsatzsteuermeldung an das Finanzamt

Festsetzung und Fälligkeit des Tourismusbeitrages:

  • Beendigung der Beitragsschuld: endet die beitragspflichtige Tätigkeit im Laufe eines Jahres, wird der Beitrag anteilig bis zum Ende des Monats, in dem die Tätigkeit aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung), berechnet und ein ggf. zu viel entrichteter Beitrag erstattet.
  • die Festsetzung erfolgt durch Bescheid für ein Kalenderjahr
  • der Beitrag ist einen Monat nach Bescheid fällig
  • wird der Mitwirkungspflicht bzw. der Glaubhaftmachung nicht nachgekommen, wird der Umsatz geschätzt

Beendigung der Beitragsschuld:

  • endet die beitragspflichtige Tätigkeit im Laufe eines Jahres, wird der zuviel entrichtete Beitrag erstattet
  • als Beendigung einer beitragspflichtigen Tätigkeit ist es nicht anzusehen, wenn diese nur saisonal ausgeübt wird
 

Veranstaltungen in Lübbenau/Spreewald

Wort- und Bildmarke "Lübbenau - Top of Spreewald"

 

 

Kultursommer

Wichtige Links auf einen Blick

Öffnungszeiten
Mo:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Di:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mi:

Termin nach Vereinbarung

Do:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Fr:

Termin nach Vereinbarung

 

Kontakt
Bürgerbüro  
Telefon: 03542 85-0
Telefax: 03542 85-500
E-Mail:

 

 

 

Logo Sport- und Kulturstiftung

Externer Link zur offiziellen Tourismus-Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald

Qualitätsstadt Lübbenau/Spreewald

Externer Link zur Lübbenau-App im Google Play Store