Hundesteuer
Grundlage hierfür ist die Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung der Hundesteuer, welche am 01.01.2025 in Kraft getreten ist. Steuerpflichtig sind alle Hundehalter, deren Hunde den dritten Lebensmonat vollendet haben und im Stadtgebiet und deren Ortsteilen gehalten werden.
Formulare und Satzungen
Weitere Links zum Thema:
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Wichtige Hinweise zu Formularen und Satzungen
Anmeldung des Hundes:
Abmeldung des Hundes:
Fälligkeit der Hundesteuer:
Steuersätze:
Gefährliche Hunde: