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Hundesteuer

Grundlage hierfür ist die Satzung der Stadt Lübbenau/Spreewald über die Erhebung der Hundesteuer, welche am 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Steuerpflichtig sind alle Hundehalter, deren Hunde den dritten Lebensmonat vollendet haben und im Stadtgebiet und deren Ortsteilen gehalten werden.

 

Formulare und Satzungen

 

Weitere Links zum Thema:

 

Informationen zum Steuerzahlungstermin 01. Juli 2024

 


Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald

 


Wichtige Hinweise zu Formularen und Satzungen

 

Anmeldung des Hundes:

Abmeldung des Hundes:

Fälligkeit der Hundesteuer:

Steuersätze:

Gefährliche Hunde:

 

 

Veranstaltungen in Lübbenau/Spreewald

Wort- und Bildmarke "Lübbenau - Top of Spreewald"

 

 

Kultursommer

Wichtige Links auf einen Blick

Öffnungszeiten
Mo:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Di:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mi:

Termin nach Vereinbarung

Do:

9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Fr:

Termin nach Vereinbarung

 

Kontakt
Bürgerbüro  
Telefon: 03542 85-0
Telefax: 03542 85-500
E-Mail:

 

 

 

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