Eingeschränkte Erreichbarkeit des Rathauses und Bürgerbüros
Das Rathaus und das Bürgerbüro der Stadt Lübbenau/Spreewald sind auch weiterhin und bis auf Widerruf für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Dennoch können alle Mitarbeiter telefonisch erreicht und individuelle Termine vor Ort vereinbart werden.
Für persönliche Vorsprachen beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro, um zum Beispiel eine Meldebescheinigung zu erhalten oder Passangelegenheiten zu klären, ist eine entsprechende Terminvereinbarung telefonisch über die Service-Telefonnummern möglich. Das Bürgerbüro bittet um Geduld und Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl von Terminwünschen, die Erreichbarkeit eben nicht immer sofort gegeben ist. Die Bürger werden gebeten, ihren Anruf zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu tätigen.
Servicenummern zur telefonischen Terminvereinbarung
03542 85-0, 03542 85-178 und 03542 85-179
Telefonische Erreichbarkeit/Servicezeiten des Bürgerbüros
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Für die persönliche Vorsprache bei den Mitarbeitern im Rathaus sind die Terminabsprachen ebenfalls bereits im Vorfeld mit dem jeweiligen Fachbereich, den Sekretariaten oder dem Sachbearbeiter selbst zu treffen. Eine Übersicht der Ansprechpartner und Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen kann unter folgendem Link eingesehen werden: Übersicht der Ansprechpartner
Telefonische Erreichbarkeit/Servicezeiten des Rathauses
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Unberührt von den möglichen, termingebundenen Vorsprachen im Bürgerbüro und Rathaus gilt weiterhin: Viele Anliegen können und sollten weiterhin ohne direkten Kontakt auch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg geklärt werden. Vordringliches gemeinsames Ziel ist, die Ausbreitung der Infektionen zu verlangsamen und Ansteckungsketten zu unterbrechen.
Regelungen für den Aufenthalt im Rathaus
Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass nun während des Aufenthaltes im Bürgerbüro und im Rathaus die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach Paragraf 2 der 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung besteht, insofern keine gesundheitlichen Beschwerden dem entgegenstehen. Kinder bis sechs Jahre sind hiervon ebenfalls ausgenommen. Zusätzlich sind die bekannten Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, ist der Zugang zu dem Gebäude untersagt.
Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher notiert. Diese Daten werden datenschutzgerecht aufbewahrt, bei Bedarf an das Gesundheitsamt übermittelt und nach Ablauf von vier Wochen vernichtet.