Kinderbetreuung in der Stadt Lübbenau/Spreewald
In unserer Gemeinde befinden sich elf Kindertagesstätten, davon sieben städtische und vier Einrichtungen in freier Trägerschaft sowie eine Tagesmutter, welche unsere Kindertagesbetreuung absichern.
Sie möchten ihr Kind in ein unserer Einrichtungen anmelden? Dann finden Sie auf dieser Seite sämtliche notwendigen Informationen zur Anmeldung ihres Kindes und weitere erforderliche Formulare und Übersichten. Die Ansprechpartner der Kindertagestätten sind unten aufgelistet.
Beitragsbefreiung wegen Unzumutbarkeit
Die Landesregierung bringt eine große Entlastung für Familien mit geringem Einkommen auf den Weg. Ab 01.08.2019 werden Familien entsprechend der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung - Kita BBV entlastet. Diese Verordnung gilt für alle Formen der Kindertagesbetreuung und Altersgruppen sowie für alle zeitlichen Umfänge der Betreuung. Die Personensorgeberechtigten können sich hier Informationen zur Beitragsbefreiung wegen Unzumutbarkeit einholen.
Ausweitung der Beitragsfreiheit ab 1.1.2023
Der Landtag hat am 16. Dezember 2022 im Rahmen des „Brandenburg-Pakets“ unter anderem eine Änderung des Kita-Gesetzes beschlossen, die die Entlastung von Eltern mit unteren und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung vorsieht. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Formulare, wichtige Dokumente und Satzungen:
- Einkommenserklärung Kitabeitrag
- Antrag zur Kitaaufnahme
- Hinweise zum Antrag auf Aufnahme in einer Kindertagesstätte (Kita, Tagespflege)
- Antrag auf Änderung des Vertrages zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten
- Nachweis Berufstätigkeit
- Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Forderungen
- Kostenbeitragssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen (gültig ab 01.08.2021)
- Informationen zur Beitragsbefreiung wegen Unzumutbarkeit
- Musterbescheinigung: Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld
- Übersicht Kitas/Horte/Tagespflege
Hier finden Sie die Übersicht aller Betreuungseinrichtungen in der Stadt Lübbenau/Spreewald.
Wichtige Hinweise zur Anmeldung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte (Kita/Hort/Tagespflege)
Bevor Sie einen Antrag auf Aufnahme in einer Kindertagesstätte stellen, kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihre Wunsch-Kita bzw. noch weitere Kitas in Lübbenau/Spreewald (Link zur Übersichtsseite mit allen Kitas) und informieren sich, ob in der entsprechenden Einrichtung noch ein freier Kitaplatz zur Verfügung steht. Haben Sie eine Einrichtung gefunden, die freie Kapazitäten hat, wird diese Einrichtung einen Platz für Ihr Kind vormerken, sofern Sie dies wünschen. Im Anschluss kann die Antragstellung erfolgen.
Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt (gilt auch für Hortanmeldungen):
- ausgefüllter Antrag zur Prüfung des Rechtsanspruches für die Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- aktuelle Nachweise zu den Einkommensverhältnissen der Eltern (letzter Gehaltsnachweis, Einkommenssteuerbescheid, Nachweis zu Unterhaltszahlungen bei Alleinerziehenden, Wohngeld, ALG II, u. s. w.)
- ist das Kind jünger als ein Jahr (Zeitpunkt der Aufnahme) oder benötigen die Eltern eine tägliche Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden in der Kita oder mehr als 4 Stunden im Hort, muss zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen folgendes erbracht werden: Nachweis über Berufstätigkeit oder Bildungsmaßnahme mit Angaben über Arbeits- und Wegezeit notwendige Betreuung aus anderen familiären Gründen muss schriftlich begründet werden (Formular: Nachweis Berufstätigkeit)
Die genannten Unterlagen geben Sie bitte entweder direkt bei der Kita ab, in der Ihr Kind aufgenommen werden soll (die Kitaleiter reichen die Unterlagen an die Verwaltung weiter) oder schicken diese an:
Stadt Lübbenau/Spreewald
Kita
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald.
Zur Vorlage in der Kindertagesstätte:
Eine ärztliche Bescheinigung über die Unbedenklichkeit der Aufnahme in eine Kita, ist bei Erstaufnahme in eine Kindertagesstätte, in der Einrichtung vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein. Weiterhin ist der vorhandene Masern-Impfschutz durch den Impfausweis oder ärztliches Zeugnis darzulegen, woraus der dem Alter entsprechende erforderliche Masern-Impfschutz hervorgeht.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Kindertagesstätten/Hort
Telefon (03542) 85-313
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
Kindertagesstätten
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald