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Informationen zur Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit in der Kinderbetreuung

Familien mit Kindern sind durch steigende Energie- und Lebenshaltungskosten besonders belastet. Deshalb hat der Landtag am 16. Dezember 2022 im Rahmen des „Brandenburg-Pakets“ unter anderem eine Änderung des Kita-Gesetzes beschlossen, die die Entlastung von Eltern mit unteren und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung vorsieht.

 

Ab 1. Januar 2023 gilt bis zum 31. Dezember 2024:

  • Eltern mit einem jährlichen Einkommen bis 35.000,- Euro werden beitragsfrei gestellt.
  • Eltern mit einem jährlichen Einkommen bis 55.000,- Euro können anteilig durch gesetzliche Höchstbeiträge entlastet werden.

 

Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.

 

Weiterhin gilt ebenfalls die Beitragsfreiheit für Eltern mit einem jährlichen Einkommen bis 20.000 Euro. Darüber hinaus ist auch das letzte Kindergartenjahr für alle beitragsfrei. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief. 

 

Informationsschreiben zu den Auswirkungen der Änderung des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) auf die Beiträge zur Kindertagesbetreuung

Sehr geehrte Eltern,

 

der Landtag hat am 16. Dezember 2022 eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes beschlossen, um Eltern bei den Beiträgen zur Kindertagesbetreuung zu entlasten.

 

So wurde für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis 31.Dezember 2024 im Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg eine zusätzliche Elternbeitragsfreiheit und -begrenzung geregelt.

 

Zum einen ist die bisherige Beitragsfreiheit von Geringverdienenden mit einem Einkommen bis 20.000,00 Euro auf 35.000,00 Euro erweitert worden.

 

Im Einkommensbereich von 35.000,01 Euro bis 55.000,00 Euro wurden zum anderen die Elternbeiträge abgesenkt. Für diesen Bereich gibt es zukünftig also je nach Einkommen und Betreuungszeit gestaffelte Beitragsobergrenzen.

 

Bei einem Einkommen von über 55.000,00 Euro gelten die bisherigen Beitragssätze der Stadt Lübbenau/Spreewald weiter.

 

Um prüfen zu können, ob die neuen Regelungen zur Elternbeitragsentlastung für Sie gelten, ist es notwendig, dass Sie ergänzende Unterlagen einreichen (Einkommenserklärung mit entsprechend aktuellen Nachweisen zu den mit „ja“ beantworteten Einkommens- und Absetzbeträgen; das Formular ist auf der Homepage hinterlegt).

 

Nähere Informationen zur Thematik entnehmen Sie dem Informationsschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, welches auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald (www.luebbenau-spreewald.de) abrufbar ist.

 

Weiterhin gilt, dass alle Änderungen, die Auswirkungen auf den Betreuungsvertrag haben (Änderungen: Einkommen, Umzug, Berufstätigkeit, etc.), unverzüglich und unaufgefordert bei der Stadt Lübbenau/Spreewald eingereicht werden müssen.

 

 

Wichtige Informationen und Links zum Entlastungspaket

 

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