Informationen zur Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit in der Kinderbetreuung
Familien mit Kindern sind durch steigende Energie- und Lebenshaltungskosten besonders belastet. Deshalb hat der Landtag am 16. Dezember 2022 im Rahmen des „Brandenburg-Pakets“ unter anderem eine Änderung des Kita-Gesetzes beschlossen, die die Entlastung von Eltern mit unteren und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung vorsieht.
Ab 1. Januar 2023 gilt bis zum 31. Dezember 2024:
- Eltern mit einem jährlichen Einkommen bis 35.000,- Euro werden beitragsfrei gestellt.
- Eltern mit einem jährlichen Einkommen bis 55.000,- Euro können anteilig durch gesetzliche Höchstbeiträge entlastet werden.
Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
- einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Weiterhin gilt ebenfalls die Beitragsfreiheit für Eltern mit einem jährlichen Einkommen bis 20.000 Euro. Darüber hinaus ist auch das letzte Kindergartenjahr für alle beitragsfrei. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief.
Sehr geehrte Eltern,
wie aus den Medien bereits entnommen werden konnte, hat der Landtag am
16. Dezember 2022 eine kurzfristige Änderung des Kindertagesstättengesetz beschlossen, um Eltern bei den Beiträgen zur Kindertagesbetreuung in den kommenden zwei Jahren zu entlasten.
So wurde im Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg eine zusätzliche Elternbeitragsfreiheit und -begrenzung bis Ende 2024 geregelt.
Zum einen ist die bisherige Beitragsfreiheit von Geringverdienenden mit einem Einkommen bis 20.000,00 Euro auf 35.000,00 Euro erweitert worden.
Im Einkommensbereich von 35.000,01 Euro bis 55.000,00 Euro wurden zum anderen die Elternbeiträge abgesenkt. Für diesen Bereich gibt es zukünftig also je nach Einkommen und Betreuungszeit gestaffelte Beitragsobergrenzen.
Bei einem Einkommen von über 55.000,00 Euro gelten die bisherigen Beitragssätze der Stadt Lübbenau/Spreewald weiter.
Die entsprechenden Änderungen treten grundsätzlich bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft. Da für die Umsetzung der Elternbeitragsentlastungen jedoch zahlreiche vorbereitende Schritte notwendig sind (ggf. Nachforderung von Unterlagen zur Einkommensberechnung entsprechend des neuen § 2a KitaG, Vergleichsbetrachtungen, Systemumstellungen etc.) und diese Zeit in Anspruch nehmen, wurde den Einrichtungsträgern, wie der Stadt Lübbenau/Spreewald, bis zum 28. Februar 2023 Zeit gegeben, die Elternbeiträge entsprechend anzupassen.
Somit müssen Sie damit rechnen, dass bis zu diesem Zeitpunkt zunächst der bisherige Elternbeitrag weiter zu entrichten ist. Die in diesem Zeitraum ggf. geleisteten Überzahlungen werden durch die Stadt Lübbenau/Spreewald spätestens bis zum
31. März 2023 erstattet.
Um prüfen zu können, ob die neuen Regelungen zur Elternbeitragsentlastung für Sie gelten, ist es ggf. notwendig, dass Sie ergänzende Unterlagen nachreichen. Hierzu werden Sie im Bedarfsfall mit einem gesonderten Schreiben aufgefordert.
Nähere Informationen zur Thematik entnehmen Sie dem Informationsschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, welches auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald (www.luebbenau-spreewald.de) oder unter nachfolgendem QR-Code abrufbar ist.
Wichtige Informationen und Links zum Entlastungspaket