Kinderbetreuung in der Stadt Lübbenau/Spreewald
In unserer Gemeinde befinden sich elf Kindertagesstätten, davon sieben städtische und vier Einrichtungen in freier Trägerschaft sowie drei Tagesmütter, welche unsere Kindertagesbetreuung absichern.
Sie möchten ihr Kind in ein unserer Einrichtungen anmelden? Dann finden Sie auf dieser Seite sämtliche notwendigen Informationen zur Anmeldung ihres Kindes und weitere erforderliche Formulare und Übersichten. Die Ansprechpartner der Kindertagestätten sind unten aufgelistet.
Formulare, wichtige Dokumente und Satzungen:
Hinweise zum Antrag auf Aufnahme in einer Kindertagesstätte (Kita, Tagespflege)
Antrag auf Änderung des Vertrages zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten
Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Forderungen
Kostenbeitragssatzung der Stadt Lübbenau/Spreewald für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen (gültig ab 01.08.2021)
Hier finden Sie die Übersicht aller Betreuungseinrichtungen in der Stadt Lübbenau/Spreewald.
Elterninformation zur Kita-Elternbeitragsentlastung dauerhafte Weiterführung der Entlastung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen (Kita / Hort / Kindertagespflege) ab 1. Januar 2025
Der brandenburgische Landtag hat am 11.12.2024 eine dauerhafte Weiterführung der Entlastung von Elternbeiträgen für Eltern mit geringem Einkommen beschlossen.
So wird das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) unter anderem dahingehend angepasst, dass die bisherige Befristung der Kita-Elternbeitragsentlastung bis zum 31.12.2024 wegfällt und ab dem 01.01.2025 dauerhaft weitergeführt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ausweitung der Kita-Beitragsfreiheit ab 1. August 2023
Der brandenburgische Landtag hat unlängst eine Ausweitung der Beitragsfreiheit für die Kindergarten-Betreuung (Drei- bis Sechsjährige) beschlossen. Seit 2018 werden bereits keine Elternbeiträge für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung erhoben.
Die kürzlich beschlossene Gesetzesänderung sieht unter anderem folgende Verbesserungen vor:
Zum 1. August dieses Jahres ist auch das vorletzte Kita-Jahr für Eltern beitragsfrei.
Zum 1. August 2024 entfallen die Elternbeiträge für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.
Wichtig: Die Befreiung erfolgt bei der Stadt Lübbenau/Spreewald automatisch. Eltern brauchen damit keine zusätzlichen Dokumente einreichen.
Weitere Informationen zur Abschaffung der Elternbeitragen in Kindergärten gibt es im Internet über das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg.
Beitragsbefreiung wegen Unzumutbarkeit
Die Landesregierung bringt eine große Entlastung für Familien mit geringem Einkommen auf den Weg. Ab 01.08.2019 werden Familien entsprechend der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung - Kita BBV entlastet. Diese Verordnung gilt für alle Formen der Kindertagesbetreuung und Altersgruppen sowie für alle zeitlichen Umfänge der Betreuung. Die Personensorgeberechtigten können sich hier Informationen zur Beitragsbefreiung wegen Unzumutbarkeit einholen.
Ausweitung der Beitragsfreiheit ab 1. 1. 2023 im Rahmen des Brandenburg-Pakets
Der Landtag hat am 16. Dezember 2022 im Rahmen des „Brandenburg-Pakets“ unter anderem eine Änderung des Kita-Gesetzes beschlossen, die die Entlastung von Eltern mit unteren und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung vorsieht. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Wichtige Hinweise zur Anmeldung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte (Kita/Hort/Tagespflege)
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald