Kinderbetreuung in der Stadt Lübbenau/Spreewald
In unserer Gemeinde befinden sich elf Kindertagesstätten, davon sieben städtische und vier Einrichtungen in freier Trägerschaft sowie zwei Tagesmütter, welche unsere Kindertagesbetreuung absichern.
Sie möchten ihr Kind in ein unserer Einrichtungen anmelden? Dann finden Sie auf dieser Seite sämtliche notwendigen Informationen zur Anmeldung ihres Kindes und weitere erforderliche Formulare und Übersichten. Die Ansprechpartner der Kindertagestätten sind unten aufgelistet.
Beitragsbefreiung wegen Unzumutbarkeit
Die Landesregierung bringt eine große Entlastung für Familien mit geringem Einkommen auf den Weg. Ab 01.08.2019 werden Familien entsprechend der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung - Kita BBV entlastet. Diese Verordnung gilt für alle Formen der Kindertagesbetreuung und Altersgruppen sowie für alle zeitlichen Umfänge der Betreuung. Die Personensorgeberechtigten können sich hier Informationen zur Beitragsbefreiung wegen Unzumutbarkeit einholen.
Information zum Einzug der Elternbeiträge im Januar 2021
Aufgrund der Kassenabschlussarbeiten in der ersten Januarwoche 2021 wird der Elternbeitrag nicht wie üblich zum 05. des Monats sondern zum 08.01.2021 abgebucht. Dies gilt nur für Personen die eine gültige Einzugsermächtigung bei der Stadt Lübbenau/Spreewald abgegeben haben. Ab dem Februar 2021 wird wieder regulär zum 05. des Monats abgebucht.
Formulare, wichtige Dokumente und Satzungen:
- Antrag zur Aufnahme
- Änderungsantrag
- Nachweis der Berufstätigkeit
- Einzugsermächtigung
- Gebührensatzung der Stadt Lübbenau/Spreewaldfür die Inanspruchnahme von städtischen Kindertagesbetreuungsleistungen (mit Gebührentabelle)
- Informationen zur Beitragsbefreiung wegen Unzumutbarkeit
- Antrag für eine teilweise oder vollständige Erstattung der Elternbeitrag ab Februar 2021
- Musterbescheinigung: Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld
- Liste Kindertagesstätten/Hort
- Liste der Tagesmütter
Hier finden Sie die Übersicht aller Betreuungseinrichtungen in der Stadt Lübbenau/Spreewald.
Wichtige Hinweise zur Anmeldung Ihres Kindes an einer Kindertagesstätte
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ausgefüllter Antrag zur Prüfung des Rechtsanspruches für die Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweise zu den Einkommensverhältnissen der Eltern (letzter Gehaltsnachweis, Einkommenssteuerbescheid, Nachweis zu Unterhaltszahlungen bei Alleinerziehenden, Wohngeld, ALG II, u. s. w.)
Ist Ihr Kind jünger als ein Jahr ist (Zeitpunkt der Aufnahme) oder benötigen Sie eine tägliche Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden in der Kita oder mehr als 4 Stunden im Hort muss zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen folgendes erbracht werden:
- Nachweis über Berufstätigkeit oder Bildungsmaßnahme mit Angaben über Arbeits- und Wegezeit
- notwendige Betreuung aus anderen familiären Gründen muss schriftlich begründet werden
Zur Vorlage in der Kindertagesstätte
Eine ärztliche Bescheinigung über die Unbedenklichkeit der Aufnahme in eine Kita, ist bei Erstaufnahme in eine Kindertagesstätte, in der Einrichtung vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein. Weiterhin ist der vorhandene Masern-Impfschutz durch den
Impfausweis oder ärztliches Zeugnis darzulegen, woraus der dem Alter entsprechende erforderliche Masern-Impfschutz hervorgeht.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Kindertagesstätten/Hort
Telefon (03542) 85-313 und (03542) 85-314
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
Kindertagesstätten
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald