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Keine Verlängerung der Allgemeinverfügung des Landkreises OSL / Kitas öffnen ab 15.02.2021

Auszug aus der Pressemitteilung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 11.02.2021

 

Der Landkreis OSL verzeichnet am Donnerstag, 11. Februar 2021, eine 7-Tage-Inzidenz von 143,5. Die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz pro 100.000 Einwohner liegt somit weiterhin über dem Durchschnitt des Landes Brandenburg und verbleibt auf hohem Niveau.

 

Allgemeinverfügung des Landkreises wird nicht verlängert / zusätzliche Corona-Einschränkungen in OSL entfallen ab Montag

Der Landkreis OSL wird seine noch bis zum 14. Februar 2021 bestehende Allgemeinverfügung nicht verlängern. Somit gelten ab dem 15. Februar 2021 im Landkreis OSL ausschließlich die Regelungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Der Kabinettsbeschluss der Landesregierung zur notwendigen neuen bzw. angepassten Brandenburger SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist für Freitag, 12. Februar 2021 vorgesehen. Die Verordnung ist nach Veröffentlichung durch das Land auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu finden.

 

Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote in OSL ab dem 15.02.2021

Ab  Montag, 15. Februar 2021, ist die Schließung der Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis OSL aufgehoben. Auch wenn der Regelbetrieb in den Kitas ab Montag erfolgen kann, werden Eltern gebeten, nach Möglichkeit ihre Kinder selbst zu Hause zu betreuen und einen Beitrag zur Entlastung der Kitas zu leisten. Trotz rückläufiger Inzidenz und umfangreichen Rahmenplänen zu Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen lässt sich ein Infektionsrisiko nicht komplett ausschließen.

Die Kindertagesbetreuung in OSL (mit Ausnahme der Notbetreuung) war seit dem 17. Dezember 2020 untersagt. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises, die dies zuletzt regelte, läuft zum 14. Feburar 2021 aus und wird seitens der Kreisverwaltung nicht verlängert. Es gelten somit für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuungsangebote die Regelungen aus der jeweils aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. In dieser regelt das Land unter anderem auch die Untersagung bzw. den Betrieb von Horteinrichtungen. Ob und wann diese öffnen, gibt somit das Land vor.

 

Detaillierte Informationen zu dem Thema finden Sie hier: Corona-Informationen zu Schulen|Horte|Kitas

 

Aufenthalt im öffentlichen Raum / Bewegung an der frischen Luft

Die Inzidenz im Landkreis liegt momentan unter 200. Die 15-Kilometer-Regelung, die eingeschränkte Bewegungsradien für Sport und Bewegung an der frischen Luft ab kurz nach der Landkreisgrenze vorsieht, gilt derzeit nicht. Die Menschen sind somit wieder vermehrt unterwegs. So auch in anderen Landkreisen.  

 

Fragen und Antworten

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert zu allen Regelungen aktuell auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de, Menüpunkt „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“.

Darüber hinaus steht die kostenlose Corona-Hotline 0800 870 1100 des Landkreises wie folgt zur Verfügung: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr sowie Samstag und Sonntag 10 bis 14 Uhr.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 11. Februar 2021

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