Informationen zu Schulen|Horte|Kitas
Infektions- und Gesundheitsschutz
Voraussetzung für einen weiteren wirksamen Infektions- und Gesundheitsschutz der Kinder, ihrer Familien und Beschäftigten ist es, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Anzeichen der Krankheit Covid-19 in den Einrichtungen betreut werden. Kinder, Eltern oder andere Personen, die das Kind zur Kindertagesbetreuung bringen und holen, müssen gesund sein. Wie die Übergabe der Kinder in den Einrichtungen erfolgt, ist klar geregelt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend vorgeschrieben und die Kitas können in eigener Zuständigkeit weitere verschärfende Maßnahmen vorgeben.
Rahmenhygieneplan für Kitas
Der von den Gesundheitsministerium herausgegebene „Rahmenhygieneplan Kitas“ liegt in allen Kitas als Empfehlung vor. Alle Kitas richten sich nun wieder nach den Regelungen ihrer Betriebserlaubnis und setzen eigenverantwortlich ihre festgeschriebenen Hygienestandards und Maßnahmen des Infektions- und Arbeitsschutzes um. In den Kindertageseinrichtungen liegt ein entsprechender Hygieneplan vor, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Kinder und der an der Kindertagesbetreuung Beteiligten beizutragen.
Seit dem Zeitpunkt des Regelbetriebs sind auch wieder alle Eltern dazu angehalten, ihre Kinder abzumelden, wenn sie die Einrichtung nicht besuchen, um unter anderem Essensabmeldungen vorzunehmen und das Personal entsprechend zu planen.
Weiterhin werden die Eltern darauf hingewiesen, ausschließlich Kinder in die Einrichtung zu geben, die frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind. Link: Weitere Informationen zum Thema Kita auf der Seite des Brandenburgischen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Kindertagesstätten/Hort
Telefon (03542) 85-313 und (03542) 85-314
Fax (03542) 85-500
Stadt Lübbenau/Spreewald
Kindertagesstätten
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald