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Corona-Schutzmaßnahmen in OSL werden bis 14. Februar verlängert - u.a. Änderungen bei Notbetreuung und Gottesdienste

Auszug aus der Pressemitteilung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 27.01.2021

 

Mit kleineren Anpassungen verlängert die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz die aktuelle „3. Allgemeinverfügung über weitere Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens des Coronavirus SARS-CoV-2“ bis zum 14. Februar 2021. Damit gelten auch in den nächsten zwei Wochen weiterhin in einzelnen Punkten schärfere Corona-Schutzmaßnahmen, als das Land Brandenburg sie in seiner aktuellen Eindämmungsverordnung vorsieht. Die geänderte 3. Allgemeinverfügung kann unter dem externen Link www.osl-online.de unter Bekanntmachungen sowie unter „Informationen zum neuartigen Coronavirus“ nachgelesen werden. Sie tritt am 1. Februar 2021 in Kraft. Mit der Verlängerung der Allgemeinverfügung des Landkreises erfolgt der zeitliche Gleichklang mit der aktuellen 5. Brandenburger Eindämmungsverordnung, die ebenfalls bis zum 14. Februar 2021 gilt.

 

Folgende Änderungen ergeben sich in OSL ab dem 01. Februar bis zum 14. Februar:

Ab dem 1. Februar 2021 erfolgt die Ausweitung der Ein-Eltern-Regelung für die Notbetreuung auf alle Berufe der kritischen Infrastrukturen. Dadurch wird mehr Eltern der Zugang zur Notbetreuung ermöglicht. Der Katalog der anspruchsberechtigten kritischen Infrastrukturberufe im Landkreis OSL wird unverändert beibehalten. Das angepasste Antragsformular auf Notbetreuung kann am Ende der Pressemitteilung und in der Rubrik Corona: Informationen zu Schulen|Horte|Kitas abgerufen werden.

Zudem steigt ab Montag die Anzahl der gestatteten beteiligten Familienangehörigen bei Hochzeiten und Bestattungen von bislang 10 Personen auf maximal 20 beteiligte Angehörige.

Des Weiteren dürfen wieder Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen stattfinden. Für die Durchführung gelten entsprechend die Hygieneregelungen und Bestimmungen aus der 5. Eindämmungsverordnung des Landes (§6).

 

Unverändert gilt in OSL in Ergänzung zum Land bis zum 14. Februar:

Neben der ganztägigen Ausgangsbeschränkung des Landes gilt eine nächtliche verschärfte Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.

Die Kindertagesbetreuung bleibt untersagt und findet nur als Notbetreuung statt. (Ausweitung der Ein-Eltern-Regelung für die Notbetreuung, Elternbeiträge ausgesetzt, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wird.)

Der Präsenzunterricht an allen Schulen – auch an der Volkshochschule, den Musikschulen, den Förderschulen (inklusive geistige Entwicklung) und Angeboten der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbarer Angebote – bleibt untersagt. (Ausnahmen gelten für schulische Abschlussklassen sowie für Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr).

Versammlungen und Veranstaltungen sind untersagt.

Besuche in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sind untersagt; ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige sowie Palliativstationen und Hospize.

 

Fahrtkosten für Schülerbeförderung werden erstattet

Jeweils zum Halbjahr wird durch den Landkreis der Eigenanteil für die Schülerbeförderung im ÖPNV per Bescheid abgefordert. Die Eltern zahlen den Eigenanteil für insgesamt 10 Monate und erhalten dafür eine Jahreskarte mit einer Gültigkeit von zwölf Monaten. Analog der Vorgehensweise im Frühjahr 2020 wurde aktuell vereinbart, bei Schulschließungen Erstattungen der gezahlten Eigenanteile zu ermöglichen.

Eltern, die davon im Monat Januar betroffen sind und sich beim Schulverwaltungsamt des Landkreises vorzugsweise per E-Mail an melden, wird der Eigenanteil für diesen Monat zurückerstattet.

Über die Regelung ab dem Monat Februar wird etwa bis Mitte Februar entschieden und entsprechend informiert, abhängig davon, wann die Schulen wieder öffnen. Ein generelles Aussetzen der Eigenanteile ist aus verwaltungstechnischen Gründen nicht umsetzbar.

 

Land Brandenburg äußert sich zu Prüfungsbedingungen

In seiner Pressemitteilung „Faire Prüfungsbedingungen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ vom 27. Januar 2021 (externer Link) informiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zu den beabsichtigten Maßnahmen mit Blick auf die Abiturprüfungen sowie die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10.

 


 

Hier gelangen Sie zur vollständigen Pressemitteilung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 27.01.2021 (externer Link).

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 27. Januar 2021

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