Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen öffentlichen Beteiligungsverfahren sowie zu aktuellen und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebietes fest, wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.
Aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren der Stadt Lübbenau/Spreewald
Aktuelle Auslage Änderung Planfeststellung
Bekanntmachung über die Veröffentlichung und erneute verkürzte öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 11/1/24 „Energiestandort am Umspannwerk Ragow“ der Stadt Lübbenau/Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 25. Februar 2026 die Billigung und Offenlage des 1. Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 11/1/24 „Energiestandort am Umspannwerk Ragow“ beschlossen. Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 04. März 2026 im Bekanntmachungskasten und auf der Homepage der Stadt Lübbenau/Spreewald ortsüblich bekannt gemacht.
Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und im Zuge der Abwägung berücksichtigt. Die Ergebnisse der Abwägung machten eine Überarbeitung des Planentwurfs erforderlich. Da die vorgenommenen Änderungen materielle Auswirkungen auf den Planinhalt haben, ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlicher Festsetzung (Teil B) und seine Begründung haben den Stand 07.08.2026. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der vorgesehene Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1 km². Die Fläche befindet sich südlich der Gemeinde Ragow und grenzt östlich an die Berliner Chaussee (L 49), südlich an die Verbindungsstraße Krimnitz – Klein Radden und westlich an die Bundesautobahn 13 an.
Der von der Planung betroffene Bereich (siehe Karte) befindet sich in den Gemarkungen Klein Radden (Flur 1), Krimnitz (Flur 1) sowie Ragow (Flur 3) und umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung
Flur
Flurstück
Klein Radden
1
73
Klein Radden
1
234 tw.
Klein Radden
1
240
Klein Radden
1
242
Klein Radden
1
244
Klein Radden
1
245
Krimnitz
1
1
Krimnitz
1
2/1
Krimnitz
1
3/1
Krimnitz
1
4/1
Krimnitz
1
5/1
Krimnitz
1
6/1
Krimnitz
1
6/2
Krimnitz
1
7/2
Krimnitz
1
9/2
Krimnitz
1
10/2
Krimnitz
1
11/2
Krimnitz
1
12/2
Krimnitz
1
10/3
Krimnitz
1
8/4
Krimnitz
1
13
Krimnitz
1
182
Ragow
3
45/2 tw.
Ragow
3
56/2 tw.
Ragow
3
56/3 tw.
Ragow
3
122
Ragow
3
123
Ragow
3
127/2
Ragow
3
132/2
Ragow
3
126/3
Ragow
3
124/4
Ragow
3
125
Ragow
3
126/4
Ragow
3
134/4
Ragow
3
135/4
Ragow
3
136/4
Ragow
3
137/4
Ragow
3
138/5
Ragow
3
139/4 tw.
Ragow
3
130/5
Ragow
3
132/5
Ragow
3
130/6
Ragow
3
115/7
Ragow
3
130/7
Ragow
3
212 tw.
Ragow
3
228
Ragow
3
279
Ragow
3
292
Ragow
3
294 tw.
Ragow
3
295
Ragow
3
297
Ragow
3
298
Ragow
3
299
Ragow
3
300
Ragow
3
304
Ragow
3
305
Ragow
3
306
Ragow
3
307
Ragow
3
321
Ragow
3
322
Ragow
3
373
Ragow
3
375 tw.
Geltungsbereich blau umrandet.
Auf Grundlage der Stellungnahme des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 15.04.2026 wurde die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen erneut überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass im bisherigen Planentwurf ertragreiche landwirtschaftliche Flächen für die Festsetzung als Sondergebiet vorgesehen waren, während weniger ertragreiche Flächen aus dem Geltungsbereich herausgenommen wurden. Zur Verringerung der Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Böden werden die auf den Flurstücken 137/4 und 138/5 vorgesehenen Flächen des Sondergebietes SO5 aus dem Bebauungsplan herausgenommen und künftig wieder als Flächen für die Landwirtschaft festgelegt. Die Festsetzung des Sondergebietes SO5 entfällt insoweit vollständig.
Des Weiteren entfallen private Grünflächen zur Kompensation um das Umspannwerk herum, diese werden als Flächen für die Landwirtschaft erhalten. Die Maßnahmenflächen zur Kompensation werden dem jeweiligen Baugebiet als mögliche Kompensationsmaßnahme zugeordnet.
Darüber hinaus wies die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL5) auf einen Konflikt des Planentwurfs mit den Zielen der Raumordnung hin. Daher wird die textliche Festsetzung für das Gewerbegebiet (GE) auf den Flurstücken 126/3, 126/4 sowie 127/2 um den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben ergänzt. Hierdurch soll die Vereinbarkeit des Bebauungsplanes mit den Zielen der Raumordnung sichergestellt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht, sowie alle wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu Planung werden
im Zeitraum vom 31.08.2026 bis einschließlich 14.09.2026,
Während des genannten Zeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes abgegeben werden. Diese sind vorzugsweise per Mail an zu richten. Weiterhin sind die Unterlagen auch über das Planungsportal (https://bb.beteiligung.diplanung.de) einsehbar und es besteht die Möglichkeit direkt in diesem Portal Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lübbenau/Spreewald deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Sollte Ihnen eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit
während der Zeiten
Montag/Mittwoch/Donnerstag:09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Freitag:09:00 – 12:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer B2.44 Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Sollten Sie aufgrund einer kurzfristigen Schließung des Rathauses keinen Zugang haben und eine Einsichtnahme über das Internet nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt unter Tel.: 03542 85 442 oder Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Folgende Unterlagen und Pläne des Bebauungsplanes (Tabelle 1) und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Tabelle 2) und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Tabelle 2) werden veröffentlicht:
Tabelle 1 - Unterlagen und Pläne
Art der Unterlage
Stand
Entwurf Bebauungsplan – Planzeichnung und textliche Festsetzungen
07.08.2026
Begründung zum Bebauungsplan
07.08.2026
Umweltbericht
07.08.2026
Anlagen zur Begründung
Gesamtübersichtsplan,
Biotopkartierung Büro Jochen Brehm,
Übersicht der Grün-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen im UG
Prüfung auf Verträglichkeit mit dem Natura-2000-Gebiet SPA-Gebiet „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“
Übersichtsplan wertegebender Gehölze im Plangebiet
FFH-Vorprüfung „Ellerborn, Riebocka und Ragower Niederungswiesen“
24.02.2026
07.08.2026
03.02.2026
03.02.2026
12.02.2026
Tabelle 2 – Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen
Nr.
Verfasser
Information
07
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Naturschutzbehörde vom 19.09.2025 und 15.04.2026
Vollständigkeit der FFH und SPA-Verträglichkeitsprüfung, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, Gehölzschutz, Wildkorridor, Waldumwandlung, Biotopkartierung, Kompensationsmaßnahmen
07
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Gesundheitsamt vom 19.09.2025 und 15.04.2026
Immissionsschutz
07
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, SG-Landwirtschaft vom 19.09.2025 und 15.04.2026
Flächeninanspruchnahme
07
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde vom 19.09.2025 und 15.04.2026
Bodengutachten, Altlasten und Altlastenverdachtsflächen
12
Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 19.09.2025 und 14.04.2026
Flächenverbrauch/Bodenversiegelung,
FFH und SPA-Verträglichkeitsprüfung,
Kompensationsmaßnahme Fledermaus
13
Wasser- und Abwasserzweckverband CALAU vom 22.09.2025 und 15.04.2026
geplante Trinkwasserversorgung und Trinkwasserschutzgebiet
15
Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 2 vom 25.09.2025 und 16.04.2026
Immissionsschutz
15
Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1 und 2, Immissionsschutz vom 25.09.2025 und 16.04.2026
Immissionsschutz,
Blendwirkung,
elektrische und magnetische Strahlung,
Störfallverordnung,
Lichtemissionen
32
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 05.09.2025 und 31.03.2026
Geologische Datengrundlagen
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
Finden sich im Tabelle 1 Unterlage 3 Umweltbericht sowie Anlage 08 Altlastenfachliche Stellungnahme (12.02.2026) sowie in den Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (19.09.2025 und 15.04.2026), des LBGR (05.09.2025 und 31.03.2026), des Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (22.09.2025 und 15.04.2026).
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: natürlichen Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Trinkwasser, Wasserhaushaltes, Gewässerrandstreifen, Vorkommen von Altlasten, Status der Altlastensanierung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
Finden sich im Tabelle 1 Unterlage 3 Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (19.09.2025 und 15.04.2026)
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,Emissionsquellen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Finden sich im Tabelle 1 Unterlage 3 Umweltbericht
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
Finden sich im Tabelle 1 Unterlage 3 Umweltbericht, Anlage 08 Altlastenfachliche Stellungnahme (06.01.2026), Anlage 09 Schalltechnisches Gutachten (05.08.2026) sowie in den Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (19.09.2025 und 15.04.2026), des Landesamts für Umwelt (25.09.2025 und 16.04.2026) der 50Hertz Transmission GmbH (23.09.2025 und 15.04.2026).
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen, Radonschutz, Verkehrsaufkommen, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):
Finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht, Unterlage 03 tabellarische Übersicht Grün-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen, Unterlage 05 Faunistischer Kartierbericht, Unterlage 06 Wildtiermigrationsgutachten, Unterlage 07 Artenschutzfachbeitrag sowie in den Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (19.09.2025 und 15.04.2026), des Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR (19.09.2025 und 14.04.2026), der 50Hertz Transmission GmbH (23.09.2025 und 15.04.2026).
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Fledermäuse, Amphibien, Reptilien (Zauneidechse) und Groß- und Mittelsäuger, NATURA 2000, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):
Finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht, Anlage 02 Bestandsplan Biotope; Anlage 03 tabellarische Übersicht Grün-, Kompensations- und CEF-Maßnahmen, Anlage 15 FFH-Vorprüfung „Ellerborn, Riebocka und Ragower Niederungswiesen“ sowie in den Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (19.09.2025 und 15.04.2026), des Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR (19.09.2025 und 14.04.2026) der 50Hertz Transmission GmbH (23.09.2025 und 15.04.2026) sowie des Landesbetrieb Forst Brandenburg (11.04.2025, 29.09.2025 und 02.04.2026).
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung, Wald, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, NATURA 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur und Sachgüter:
Finden sich in Unterlage 03 Tabelle 1 Umweltbericht sowie in den Stellungnahmen des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (19.09.2025 und 15.04.2026).
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgütern sowie Bodendenkmälern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Kleingartenanlage, Auswirkungen des Planvorhabens
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Lübbenau/Spreewald, 20.08.2026
Gez. Helmut Wenzel
Bürgermeister
Sonstige öffentliche Beteiligungsverfahren
Information Deutsche Bahn über 2. Auslegung des zweigleisigen Streckenausbaus ABS Lübbenau-Cottbus
Die DB Netz AG informiert über Neuigkeiten auf ihrer Projekthomepage zum geplanten zweigleisigen Eisenbahn-Streckenausbau Lübbenau-Cottbus im BauInfoPortal.
Anwohnern der betreffenden Strecke zwischen Lübbenau und Cottbus können sich Informationen zum Bauprojekt mittels einer Online-Projektpräsentation einholen. Damit haben betroffene Anwohner und Interessierte die Möglichkeit, sich zeitlich und ortsunabhängig über das Projekt zu informieren.
Wir möchten an dieser Stelle alle Informationen zu aktuellen und abgeschlossen Bauleitplanverfahren darstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren nach und nach in die Internetpräsenz der Stadt Lübbenau/Spreewald eingepflegt werden.
Hintergrundinformationen zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im stadtplanerischen Ermessen der Stadt Lübbenau/Spreewald. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne jedoch aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Für die hier genannte städtebauliche Erforderlichkeit besitzt die Stadt Lübbenau/Spreewald ein sehr weites planerisches Ermessen. Mit der Bauleitplanung obliegt der Stadt Lübbenau/Spreewald somit ein Instrument um bewusst Städtebaupolitik zu betreiben.
Grundsätzlich bleibt es der Einschätzung der Gremien und Stadtverordneten der Stadt Lübbenau/Spreewald überlassen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt. Maßgebend sind hier ihre eigenen städtebaulichen Vorstellung zur Entwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren von Bebauungsplanverfahren hat die Bürgerschaft in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
1. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
2. im Rahmen der Offenlage (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB
In beiden Fällen informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald seine Bürgerschaft im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald über laufende Beteiligungsverfahren. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.