Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen öffentlichen Beteiligungsverfahren sowie zu aktuellen und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebietes fest, wie auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf.
Aktuelle öffentliche Beteiligungsverfahren der Stadt Lübbenau/Spreewald
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 04/1/25 „Solarpark Hochkippe Groß Beuchow“ der Stadt Lübbenau/Spreewald OT Groß Beuchow
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 09. April 2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04/1/25 „Solarpark Hochkippe Groß Beuchow“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 7. Mai 2025 im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, auf der durch den Bergbau entstandenen Hochkippe eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten und zu betreiben. Hierfür soll eine Fläche von rund 76 Hektar in Anspruch genommen werden. Die geplante Anlage soll eine Leistung von maximal 95 Megawattpeak erreichen.
Das Plangebiet befindet sich westlich zwischen der Stadt Lübbenau/Spreewald und deren Ortsteilen Klein Radden, Groß Radden, Groß Beuchow sowie Hindenberg. Östlich, in einer Entfernung von ca. 640 m, des Plangebietes verläuft die BAB 13 sowie südwestlich die Landstraße (L526). Von dieser soll das Plangebiet über den bestehenden Weg erschlossen werden. Das Umspannwerk Ragow befindet sich östlich der Autobahn, ca 1,5 km nordöstlich des Plangebietes. Hier ist die Einspeisung in das öffentliche Netz geplant. Der räumliche Gesamt-Geltungsbereich des Bebauungsplans ist ausschließlich durch Ackerflächen, die landwirtschaftlich genutzt werden geprägt. Umgeben ist das Plangebiet, welches aus zwei Teilflächen besteht von Wald.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wurden folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes in der Gemarkung Groß Beuchow aufgenommen. Der betroffene Planbereich ist in der nachstehenden Karte dargestellt.
Gemarkung
Flur
Flurstück
vollständig
Anteilig
Groß Beuchow
5
13/1
X
Groß Beuchow
5
15/1
X
Groß Beuchow
5
69
X
Groß Beuchow
8
19
X
Groß Beuchow
8
20
X
Groß Beuchow
8
25
X
(Geltungsbereich rot gekennzeichnet)
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck werden der Vorentwurf des Bebauungsplanes, seine Begründung und bereits vorliegende Fachgutachten im Zeitraum
im Zeitraum vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026,
Während des genannten Zeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Diese sind vorzugsweise per Mail an zu richten. Weiterhin sind die Unterlagen auch über das Planungsportal Brandenburg (https://bb.beteiligung.diplanung.de/) einsehbar und es besteht die Möglichkeit direkt in diesem Portal Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Folgende Unterlagen und Pläne des Bebauungsplanes (Tabelle 1) und bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Tabelle 2) werden veröffentlicht:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lübbenau/Spreewald deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Sollte Ihnen eine Einsichtnahme per Internet nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit
während der Zeiten
Montag/Mittwoch/Donnerstag:
09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Dienstag:
09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00
Freitag:
09:00 – 12:00
im Rathaus der Stadt Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, Zimmer B2.44 Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Sollten Sie aufgrund einer kurzfristigen Schließung des Rathauses keinen Zugang haben und eine Einsichtnahme über das Internet nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt unter Tel.: 03542 85 442 oder Mail: , um eine passende alternative Möglichkeit zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Lübbenau/Spreewald, 11.12.2025
gez. Helmut Wenzel
Bürgermeister
Sonstige öffentliche Beteiligungsverfahren
Information Deutsche Bahn über 2. Auslegung des zweigleisigen Streckenausbaus ABS Lübbenau-Cottbus
Die DB Netz AG informiert über Neuigkeiten auf ihrer Projekthomepage zum geplanten zweigleisigen Eisenbahn-Streckenausbau Lübbenau-Cottbus im BauInfoPortal.
Anwohnern der betreffenden Strecke zwischen Lübbenau und Cottbus können sich Informationen zum Bauprojekt mittels einer Online-Projektpräsentation einholen. Damit haben betroffene Anwohner und Interessierte die Möglichkeit, sich zeitlich und ortsunabhängig über das Projekt zu informieren.
Wir möchten an dieser Stelle alle Informationen zu aktuellen und abgeschlossen Bauleitplanverfahren darstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die abgeschlossenen Verfahren nach und nach in die Internetpräsenz der Stadt Lübbenau/Spreewald eingepflegt werden.
Hintergrundinformationen zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im stadtplanerischen Ermessen der Stadt Lübbenau/Spreewald. Nach § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne jedoch aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." Für die hier genannte städtebauliche Erforderlichkeit besitzt die Stadt Lübbenau/Spreewald ein sehr weites planerisches Ermessen. Mit der Bauleitplanung obliegt der Stadt Lübbenau/Spreewald somit ein Instrument um bewusst Städtebaupolitik zu betreiben.
Grundsätzlich bleibt es der Einschätzung der Gremien und Stadtverordneten der Stadt Lübbenau/Spreewald überlassen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt, ändert oder aufhebt. Maßgebend sind hier ihre eigenen städtebaulichen Vorstellung zur Entwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahren von Bebauungsplanverfahren hat die Bürgerschaft in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:
1. im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
2. im Rahmen der Offenlage (Öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB
In beiden Fällen informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald seine Bürgerschaft im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald über laufende Beteiligungsverfahren. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.