Formulare und Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen.
Sie möchten selbst eine öffentliche Veranstaltung durchführen? Hier finden Sie entsprechende Hinweise sowie Formulare zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen. Der vollständig ausgefüllte Antrag (zur Durchführung einer Veranstaltung) muss bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Verwaltung vorliegen. Die Einreichung von Anträgen ist ausschließlich postalisch möglich.
Formulare zum Thema Veranstaltungen
- Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung
- Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Gagev)
- Anzeige zur Durchführung einer Tombola
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Landesimmissionsschutz (LImschG)
Wichtige Links:
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Gewerbeangelegenheiten
Zimmer B 0.05
Telefon: 03542 85-175 und (03542) 85-171
E-Mail:
Stadt Lübbenau/Spreewald
Gewerbeangelegenheiten
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombola
Für kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombola wurde im Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland in Verbindung mit § 11 Brandenburgisches Glückspielausführungsgesetz, die allgemeine Erlaubnis erteilt. Die allgemeine Erlaubnis gilt für alle Lotterieveranstalter, die von der Körperschaftssteuer befreit sind sowie für Institutionen und Organisationen der Jugendhilfe und Jugendpflege und Schulen, für Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, für Sportvereine und Feuerwehren und deren Fördervereine, für Stiftungen und Parteien. Veranstalter, welche wirtschaftliche Zwecke verfolgen, fallen nicht unter diese allgemeine Erlaubnis, auch dann nicht, wenn der Ertrag der Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden soll. Jeder Veranstalter ist verpflichtet, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der örtlichen Ordnungsbehörde und beim zuständigen Finanzamt die Lotterie oder Tombola anzuzeigen. Die notwendigen Angaben für die Anzeige sind auf dem Formular Anzeige zur Durchführung einer Tombola einzutragen.