Kolosseum in der Neustadt, Foto: Peter Becker | zur StartseiteSchloss Lübbenau, Foto: Peter Becker | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbildBannerbild | zur StartseiteAufnahme des Spielplatzes "Spreewaldreich", Foto: Peter Becker | zur Startseite
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Lübbenau/Spreewald setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.luebbenau-spreewald.de.

 

Die Stadt Lübbenau/Spreewald ist bemüht, ihre Website www.luebbenau-spreewald.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard
PDF/UA beachtet. 

 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Stadt Lübbenau/Spreewald ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  •  Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes/ unserer Unternehmensziele.
  • Eine Beauftragte zur Vertretung der Belange behinderte Menschen wurde berufen.

 

Konformitätsstatus 

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

  • Unbekannt

 

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

  • Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

 

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Unter anderem sind folgende Probleme bekannt:

 

Videos:
Unsere Videos haben derzeit keine Untertitel.

 

PDF-Dokumente:
Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

 

Bilder:
Es werden teilweise Bilder mit inhaltlich erforderlichem Textteil verwendet. Nicht alle Bilder sind mit einem Alternativtext gekennzeichnet.

 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den gängigen Browsern kompatibel ist. Zum Beispiel können folgende Browser verwendet werden: Internet Explorer (Windows), Mozilla Firefox, Chrome und Microsoft Edge sowie aktuelle standard-konforme Browser und Betriebssysteme.

 

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt unter anderem von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
HTML
CSS
PHP

 

Bewertungsmethoden

Die Stadt Lübbenau/Spreewald hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

 

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:


Telefon: 03542 85 149
E-Mail:
Firmenanschrift: Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald

 

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT(at)MSGIV.Brandenburg.de

 

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

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