Niveaufreies Verkehrskonzept (NVK) - Neuordnung Bahnübergänge
Seit 2007 wird – nach mehrjähriger Vorgeschichte - in Lübbenau/Spreewald ein komplexes Eisenbahnkreuzungsprojekt zwischen vier Baulastträgern bearbeitet.
Ziel dieses Projektes ist der höhenfreie Ersatz von vier innerstädtischen Bahnübergängen (BÜ) und die Änderung eines weiteren Bahnüberganges. Als tragendes Element gilt die Verlegung der Landesstraße L 49 auf die Südseite des Bahnhofes Lübbenau/Spreewald. Die Maßnahme ist aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs notwendig. Sie wird in erheblichem Maß zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse beitragen. Den heutigen und zukünftigen Anforderungen an den Schienen- und den motorisierten und nicht motorisierten Straßenverkehr wird gleichermaßen Rechnung getragen.
Weichensteller für diese‚ große Lösung’ ist die Bürgerinitiative (BI) „Drüber oder Drunter – Für Bahnlösungen mit Zukunft!“, die insbesondere 2007 die entscheidende Aufmerksamkeit der Politik auf Bundes- und Landesebene auf Lübbenau lenken konnte. Seit dem bemühen sich BI, Stadtverordnetenversammlung und Stadtverwaltung, den Planungsprozess gemeinsam mit den anderen Partnern voran zu bringen. Die Federführung obliegt der DB Netz AG.
An dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen zu den Verkehrseinschränkungen sowie dem Baufortschritt im Rahmen des "Niveaufreien Verkehrskonzepts":
Zeitplan für ein schrankenloses Lübbenau/Spreewald
Sperrung des Geh- und Radwegs am Sportplatz ab 04.11.2024 bis 05.11.2024
Information Deutsche Bahn über 2. Auslegung des zweigleisigen Streckenausbaus ABS Lübbenau-Cottbus
Die STRABAG AG informiert: Vollsperrung im Bereich Straße des Friedens/Güterbahnhofstraße ab 26.02.2024
Informationsveranstaltung für betroffene Anwohner/innen vom 1. November 2023
Hintergrundinformationen:
Strecke Berlin-Görlitz - BÜ km 84,8 Berliner Straße (L 49) – höhenfreier Ersatz
Strecke Berlin-Görlitz - BÜ km 85,0 Straße des Friedens – höhenfreier Ersatz
Strecke Berlin-Görlitz - BÜ km 86,1 Bahnhofstraße (L 49) – höhenfreier Ersatz
Strecke Lübbenau – Senftenberg - BÜ km 86,1 Kraftwerkstraße (K 6636) – höhenfreier Ersatz
die DB Netz AG
der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS)
der Landkreis Oberspreewald-Lausitz
die Stadt Lübbenau/Spreewald
Das Projekt ist gemäß der Kreuzungsvereinbarung in drei Durchführungsanteile aufgeteilt. Diese Anteile liegen bei der Planung, der Realisierung und der Abrechnung in unterschiedlichen Händen:
Nordkopf (BÜ Berliner Straße und BÜ Straße des Friedens) – DB Netz AG
Güterbahnhofstraße (Verlegung der L 49 von der Bahnhofstraße auf die Güterbahnhofstraße) – Stadt
Südkopf (BÜ Bahnhofstraße und BÜ Kraftwerkstraße) - LS
Bereich Südkopf vorher.
Südkopf nach Umsetzung des NVK
Visualisierung des Nordkopfes
Visualisierung des Nordkopfes.
Im Jahr 2008 ist die Vorplanung abgeschlossen worden. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigte durch Beschluss vom 14.01.2009 die vom Projekt begleitenden Arbeitskreis favorisierte Gesamtvariante 4 (Ausschnitt Nordkopf). Beim Südkopf und der Güterbahnhofstraße gibt es jeweils nur eine Variante.
Da für die weitere Planung und für die Realisierung der favorisierten Gesamtlösung einige Jahre vergehen werden und der Bahnhof Lübbenau/Spreewald mit seiner Eisenbahnsicherungstechnik jedoch schon vorzeitig bis 11/2009 in das Elektronische Stellwerk (ESTW) eingebunden worden ist, herrscht im Stadtgebiet bis zur Inbetriebnahme des NVK ein straßenverkehrlicher Bauzwischenzustand. Dieser wurde 2009 durch die DB Netz AG hergestellt. Bestandteil dieses Zwischenzustandes ist auch die bahnbetriebliche Stilllegung des BÜ Straße des Friedens. Kraftfahrzeugverkehr wird gleichermaßen über den BÜ Berliner Straße und den Südkopf umgeleitet, Fußgänger und Radfahrer erhielten einen neuen Weg von der Straße des Friedens zur Berliner Straße. Der BÜ Weg an den Gärten (Weg zwischen der Kraftwerkstraße und der L 49 nördlich des Gewerbe- und Industriegebietes „Am Spreewalddreieck“ an der Bahnstrecke Lübbenau - Senftenberg) erhielt vorzeitig im Jahr 2009 seinen baulichen Endzustand. Auf der Basis der Teileinziehung der Stadt vom 25.02.2009 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald am 07.03.2009) für die Benutzungsarten Kraftfahrzeugverkehr und Fahrzeugverkehr realisierte die DB Netz AG den Umbau zu einem Fuß- und Radweg mit einer so genannten Umlaufsperre (keine Schrankenanlage).
In den Jahren 2009 bis 2011 wurden die Planentwürfe erstellt. Parallel dazu bemühten sich alle Partner um Gespräche und Aktivitäten in Vorbereitung der Genehmigungsverfahren (Problematik von Zuständigkeitsfragen). Die Einreichung des Planfeststellungsantrages beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erfolgte am 11.03.2013 durch die DB Projekt Bau GmbH (Antragsschreiben vom 06.03.2013). Die Kreuzungsvereinbarung wurde am 28.03.2013 unterzeichnet. Am 28.01.2014 lehnte das EBA den Antrag wegen Nichtzuständigkeit ab. Die daraufhin von der Antragstellerin erhobene Klage vom 20.02.2014 blieb durch das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 23.04.2015 erfolglos.
Um die städtebaulichen und verkehrlichen Nachteile des Bauzwischenzustandes für Bürger, Gewerbetreibende, Besucher und Touristen der Stadt so gering wie möglich zu halten, sind die Partner bemüht, ihre Aktivitäten trotz der hohen Komplexität auf ein Mindesmaß an Planungs- und Realisierungszeit zu beschränken. Zeitliche Abhängigkeiten durch die Mitwirkung von Dritten wirken sich jedoch auf die Gesamtlaufzeit des Vorhabens nicht unerheblich aus.
Weitere Informationen bieten die in öffentlichen Sitzungen gehaltenen Vorträge des Bürgermeisters und Veröffentlichungen in den Lübbenauer Stadtnachrichten.
Da insbesondere die geplante Straßenüberführung (Brücke) der verlängerten Bahnhofstraße über die Bahnstrecke zwischen Lübbenau/Spreewald und Cottbus für zwei Gleise ausgelegt ist, sind die Voraussetzungen zur weiteren Ertüchtigung der Bahnstrecke (Zweigleisigkeit) innerhalb des Stadtgebietes Lübbenau/Spreewald gegeben.
Als nächsten Schritt reichte die DB Netz AG am 15.06.2015 den Antrag auf Planfeststellung für das Gesamtvorhaben beim Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg (LBV) ein. Diesem Antrag ist der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) im April 2016 beigetreten.
Mit dem Beschluss 46-2016 vom 21.09.2016 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, für kommunale Straßenanteile am Nordkopf gemäß § 38 BbgStrG einen Antrag auf Planfeststellung beim LBV einzureichen. Zudem sieht der Beschluss zwei Hilfsanträge für den Südkopf vor. Die darauf folgende Antragstellung der Stadtverwaltung ist auf den 23.09.2016 datiert.
In der Folgezeit erfolgten Abstimmungen mit dem EBA durch die DB Netz AG zu den betroffenen Bahnanlagen und mit dem Landesamt für Umwelt durch die Stadt zum Grebbinfließ mit dem Ziel, frühzeitig Zuständigkeitsfragen zu klären. Im Ergebnis dessen reichte die DB Netz AG am 06.12.2018 eine Ergänzung des Planfeststellungsantrages beim LBV ein. Von 2019 bis 2021 läuft das Anhörungsverfahren durch die Anhörungsbehörde beim LBV. Teil des Anhörverfahrens war die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus Lübbenau/Spreewald vom 29.01.2019 bis zum 28.02.2019. Parallel fand die Auslegung der Planunterlagen in der Stadtverwaltung Spremberg statt, da in Hornow Kompensationsmaßnahmen aus dem NVK vorgesehen sind.
Mit Wirkung zum 13.03.2020 erfolgte eine Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes in § 13 Abs. 2 (EKrG 2020*). Diese bedingt eine Anpassung der bestehenden Kreuzungsvereinbarung zum NVK, welche in der Folgezeit noch auszuarbeiten ist.
Zum Schluss noch eine kleine Hilfestellung zur Trennung der verschiedenen Maßnahmen der DB Netz AG im Stadtgebiet Lübbenau/Spreewald:
2009 – Umbauten von Bahnübergängen (BÜ) im Stadtgebiet im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des ESTW Lübbenau / vorzeitige Anpassung an die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie bahnbetriebliche Stilllegung des BÜ km 85,0 Straße des Friedens auf der Basis von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen
2010 / 2011 – Realisierung der Ausbaustrecke ABS Berlin – Cottbus im Abschnitt Königs Wusterhausen – Lübbenau
2007 bis 2027 – Planung und Realisierung des Niveaufreien Verkehrskonzeptes zur Beseitigung von vier innerstädtischen BÜ, in diesem Zusammenhang 2009 vorzeitige Teileinziehung am BÜ km 86,9 an den Kleingärten und Herstellung einer Umlaufsperre
2017 bis 2027 – Planung und Realisierung des Vorhabens „Zweigleisigkeit Lübbenau – Cottbus1
ab 2020 – Bahnhof Lübbenau - Elektrifizierung der Nebengleise 7 bis 10 und Spurplanänderung (Lfd. Nr. 5 der Anlage 4, Abschnitt 2 Ausbau von Schieneninfrastrukturen nach § 21 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen2)
ab 2020 – Bahnhof Bischdorf – Schaffung eines 740 m-Gleises und Errichtung eines ESTW/DSTW (= Elektronisches Stellwerk / Digitales Stellwerk) (Lfd. Nr. 9 der Anlage 4, Abschnitt 2 Ausbau von Schieneninfrastrukturen nach § 21 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen**)
1 Eisenbahnkreuzungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 1971 (BGBl. I S. 337), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 433) geändert worden ist
2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1795)
Bürgerinitiative "Drunter oder Drüber"
DEIN LÜBBENAU, DEIN EINSATZ, DEINE UNTERSCHRIFT
Die Bahn kommt und zwar uns entgegen - das ist unser Ziel. Für eine Bahnlösung mit Zukunft - für ein unbeschranktes Leben und Erholung in Lübbenau/Spreewald.
Jede Stimme zählt, ob Besucher oder Lübbenauer, bringen Sie Ihre Stimme ein, so fordern und fördern Sie auch die Politik.
Weitere Informationen zur Bürgerinitiative finden Sie unter www.drueber-oder-drunter.de .