Was sich bei Lastschriften ändert
Viele Güter, Dienstleistungen und natürlich auch öffentliche Abgaben werden heute innerhalb Deutschlands mit Hilfe einer Einzugsermächtigung bezahlt. Als Verbraucher kennen Sie das beispielsweise von Ihrem Energieversorger, Ihrer Versicherung oder Ihrer Kommune.
Zahlungsempfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen vom Bürger ein SEPA-Lastschriftmandat.
Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge der Stadt Lübbenau/Spreewald aufgrund einer erteilten Einzugsermächtigung müssen Sie KEINE neuen SEPA-Lastschriftmandate einreichen. Sie erhalten von uns ein sogenanntes Wandlungsschreiben in dem wir Ihnen Ihr neuausgewiesenes Lastschriftmandat, die zukünftigen Fälligkeiten und den Betrag mitteilen. Somit bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiter gültig.
Bei Veränderungen an den Lastschriftbeträgen bzw. den Fälligkeiten oder andere Bankverbindungsparametern erhalten Sie spätestens 14 Tage vor der ersten Fälligkeit ein Ankündigungsschreiben von der Stadt Lübbenau/Spreewald.