Wohngeld Antragsverfahren
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Wohngeld wird auf der Basis der sogenannten Wohngeldformel berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sogenannten Mietenstufen – für Lübbenau/Spreewald derzeit die Mietenstufe I. Neben der Miete spielt außerdem die Personenzahl des Haushalts und die Einnahmen dieser Personen eine Rolle. Das Wohngeld ist nur ein unterstützender Zuschuss. Das Wohngeld errechnet sich nicht nach dem Bedarf, der gedeckt werden muss. Es müssen Einnahmen oder zumindest Rücklagen vorhanden sein, aus denen der Lebensunterhalt bestritten wird. Sind diese nicht bis zu einem bestimmten Prozentsatz vorhanden, müssen andere Sozialleistungen beantragt werden (z.B. beim Jobcenter Leistungen nach dem SGB II oder beim Sozialamt Leistungen nach dem SGB XII).
Formulare
Antrag auf Weiterleistung und Erhöhung (Miet- und Lastenzuschuss)
Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbstständigen Tätigkeit
Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbstständiger Tätigkeit
Onlineanträge:
Postanschrift:
Wohngeldstelle
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/ Spreewald
E-Mail:
Die Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen. Wir möchten Sie bitten, nach Abgabe des Antrags von Anrufen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes abzusehen und bedanken uns schon jetzt für Ihr Verständnis.
Hinweis: Die Wohngeldantragstellung ist kostenfrei möglich. Die Nutzung kostenpflichtiger Onlineservices, z.B. Website „wohngeld-online.de“ mit einer einmaligen Service-Gebühr in Höhe von 29,99 Euro durch die Sss-Software Special Service GmbH, sind nicht erforderlich und irreführend.
Es wird auf die Warnung der Verbraucherzentralen vor dieser Website hingewiesen:
Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt! | Verbraucherzentrale.de.
Verbraucherinnen und Verbraucher könnten den falschen Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können.
Wohngeldstelle in neuen Räumen
Die Wohngeldstelle der Stadt Lübbenau/Spreewald ist vom 1. Obergeschoss in das Erdgeschoss des Rathauses gezogen. Ab sofort ist die Wohngeldstelle damit vorbei am Bürgerbüro im rechten Flur in den Räumen C0.11 und C0.12 des Erdgeschosses zu finden. Der Weg verkürzt sich damit und die Räume müssen nicht mehr mittels Treppe oder Fahrstuhl erreicht werden.
Antragsformulare erhalten Sie auch im Bürgerservice der Stadt Lübbenau/Spreewald.
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Wohngeldrechner
Wichtige Hinweise zum Antragsverfahren:
Voraussetzung
Antragsberechtigt sind:
Nachweise
Verfahrensablauf
Fristen
Wichtige Hinweise
Rechtsgrundlagen