Feuerwerk aus begründetem Anlass
Aus begründetem Anlass können Ausnahmen vom Verwendungsverbot nach § 23 der 1. Sprengverordnung erteilt werden. Hierzu ist eine schriftliche Antragstellung mit dem entsprechenden Formular im Bereich Ordnungsangelegenheiten erforderlich. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Formular:
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald