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Beglaubigung von Kopien & Unterschriften

Eine amtliche Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Auch kann im Bürgerbüro in besonderen Fällen die Unterschrift unter einem Dokument beglaubigt werden.

 

Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.) können nicht beglaubigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat. 

 

Unterschriften darf das Bürgerbüro nur dann beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach §129 BGB bedürfen.

 

Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie diese in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters des Bürgerbüros geleistet haben.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mehrere Beglaubigungen ggf. nicht sofort bearbeitet werden können. 

 

Mitzubringen sind:
  • das zu beglaubigende Dokument in der Originalfassung (ggf. mit den zu beglaubigenden Kopien dieses Dokuments)

  • Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments zwingend erforderlich!

 

Gebühren:
  • Kopie: 0,50 € pro DIN A4 Seite

  • Beglaubigung: 3,00 €

  • Unterschriftsbeglaubigung: 1,50 €

 

Die Gebühr ist bei Antragstellung bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.


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