Beantragung von Führungszeugnissen - Auskunft aus dem Bundeszentralregister
Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Anschließend wird es durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt und an die antragstellende Person übersendet. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde unmittelbar übersandt.
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einfaches Führungszeugnis |
erweitertes Führungszeugnis |
Führungszeugnis für Behörden |
Adressat |
Antragsteller |
Antragsteller |
Behörde |
benötigte Unterlagen |
Personalausweis oder Reisepass |
Personalausweis oder Reisepass, Schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers |
Personalausweis oder Reisepass, Verwendungszweck und Adresse der Behörde |
Gebühr |
13 € |
13 € |
13 € |
Dauer |
1-2 Wochen |
1-2 Wochen |
1-2 Wochen |
Hinweise zur Beantragung von Führungszeugnissen:
- Mitzubringen sind: Personalausweis oder Reisepass
- Online: Führungszeugnis beantragen (Bundesjustizamt)
- Gebühr: 13 € (Zahlung bei Beantragung)
Bürgerbüro
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Telefon 03542 85-0
Fax 03542 85-501
Stadt Lübbenau/Spreewald
Bürgerbüro
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03222 Lübbenau/Spreewald