Meldebescheinigung & Melderegister
Meldebescheinigungen
- Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Vaterschaftsanerkennung
- Gebühren: 5 €
Melderegisterauskünfte
Einfache Melderegisterauskunft
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde:
• Familienname
• Vornamen
• Doktorgrad
• derzeitige Anschriften
• ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Melderegisterauskünfte werden nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist und für die Meldebehörde somit Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen entsteht.
Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert werden kann.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse daran glaubhaft machen. Sie erhalten zusätzlich Auskunft über:
• frühere Namen
• Geburtsdatum
• Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
• Familienstand (beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
• derzeitige Staatsangehörigkeiten
• frühere Anschriften
• Einzugs- und Auszugsdatum
• Familiennamen, Vornamen und Anschrift des gesetzlichen Vertreters
• Familiennamen, Vornamen und Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
• Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Melderegisterauskünfte werden nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist und für die Meldebehörde somit Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen entsteht.
Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert werden kann.
Gebühren
- einfache Melderegisterauskunft: 10 €
- erweiterte Melderegisterauskunft: 12 €
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Bürgerbüro
Zimmer A 0.03
Telefon: 03542 85-0
Fax: 03542 85-501
E-Mail:
Stadt Lübbenau/Spreewald
Bürgerbüro
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald