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Meldebescheinigung & Melderegister

Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung dient dem Nachweis Ihrer aktuellen Wohnanschrift und gegebenenfalls weiterer persönlicher Daten gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen). Sie haben die Auswahl zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung. Dazu müssen Sie aktuell oder vormals in Lübbenau/Spreewald gemeldet sein.

 

Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel zum Zwecke der Eheschließung benötigt werden. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

 

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Name, Vorname

  • Doktorgrad

  • Geburtsdatum

  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

 

Bei der erweiterten Meldebescheinigung können auf Wunsch folgende Daten ausgewählt werden:

  • frühere Namen

  • Ordensname, Künstlername

  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat

  • Geschlecht

  • derzeitige Staatsangehörigkeiten

  • Religionszugehörigkeit

  • Geschlecht

  • frühere Anschriften,

  • Einzugsdatum, Auszugsdatum

  • Familienstand

  • Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner

  • Daten zu minderjährigen Kindern

  • Daten zum gesetzlichen Vertreter

  • Personalausweis / Pass-Daten

  • Sterbedatum

 

Mitzubringen sind:
  • aktuelles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, …)

 

Gebühren:
  • 5,00 € (ggf. für soziale Angelegenheiten gebührenfrei)

 

Die Gebühr ist bei Antragstellung bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.

 

Melderegisterauskünfte

Wenn Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister wünschen, so müssen Sie eine schriftliche Melderegisteranfrage stellen. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die aktuelle Anschrift.

 

Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Die Auskunft kann dann beinhalten:

  • Tag und Ort der Geburt

  • frühere Vor- und Familiennamen

  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)

  • Staatsangehörigkeiten

  • frühere Anschriften

  • Tag des Ein- und Auszugs

  • gesetzliche Vertreter

  • Sterbetag und -ort.

 

Gebühren:

  • Einfache Melderegisterauskunft:     10,00 €

  • Erweiterte Melderegisterauskunft:  12,00 €

 

Die Gebühr ist bei Antragstellung bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.


Rechtsgrundlage:

BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

 

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