Zuzüge, Umzüge, Wegzüge
Wohnsitz Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung in Lübbenau/Spreewald beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen beim Bürgerbüro der Stadt Lübbenau/Spreewald an- bzw. ummelden. Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich. Eine Abmeldung bei der vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie in Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung.
Der Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) muss Ihnen den Einzug mittels der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigen. Sind Sie selbst Eigentümer, bestätigen Sie sich selbst auf dem Formular den Einzug. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
Für die Anmeldung wird ein Meldeschein erstellt, der von Ihnen zu prüfen und zu unterschreiben ist. Als Nachweis über die erfolgte Anmeldung erhalten Sie die amtliche Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Anmeldung in Vertretung
Sollte eine persönliche Vorsprache Ihrerseits nicht möglich sein, kann der von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtigte Person vorgelegt werden. Die erforderliche Vollmacht finden Sie hier. Der Ausweis und ggf. der Reisepass der meldepflichtigen Person sind vorzulegen.
Anmeldung von Minderjährigen
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Anmeldung von Betreuten
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist beim Bürgerbüro vorzulegen.
Formular Anmeldung_Meldeschein
Mitzubringen sind:
aktuelles Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass)
bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
Das Bürgerbüro kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Gebühren:
Es werden keine Gebühren erhoben.
Hinweis:
Nur, wer aus seiner Wohnung auszieht und eine Wohnung im Ausland bezieht, muss sich im Bürgerbüro abmelden!
Rechtsgrundlage:
BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Abmeldung einer Nebenwohnung
Sie möchten Ihren Nebenwohnsitz abmelden? Das können Sie sowohl bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde als auch bei Ihrer Nebenwohnsitzgemeinde erklären. Nutzen Sie dazu unseren Online-Service zur Abmeldung der Nebenwohnung.
Gebühren:
Es werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage:
BMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald