Schiedsstelle der Stadt Lübbenau/Spreewald
Die Schiedsstellen in der Stadt Lübbenau/Spreewald bieten den Einwohnern eine außergerichtliche Streitschlichtung in bestimmten Rechtsstreitigkeiten. Eine Schlichtung in zivilrechtlichen Angelegenheiten ist eine kostengünstige Alternative zu langwidrigen Gerichtsverfahren.
Die zwei Schiedsstellen der Stadt bieten eine monatliche Servicesprechstunde an, welche jeweils am vierten Montag im Monat in der Zeit von 15 bis 16 Uhr im Rathaus, Kirchplatz 1 stattfindet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Diese Sprechstunde kann für Fragen und Antragstellungen kostenfrei genutzt werden.
Für Fragen zur Nutzung der Schiedsstellen stehen auch das Bürgerbüro und das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten der Stadt Lübbenau/Spreewald zur Verfügung.
Erste Termine im Jahr 2022
24. Januar 2022
28. Februar 2022
Aufgabenbereiche der Schiedsstelle
Aufgabe der Schiedsstelle ist eine gütliche Einigung streitiger Rechtsangelegenheiten, u.a. bei
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und
- Strafsachen
Die Schiedsstelle ist kein Schiedsgericht und zu keiner Entscheidung irgendeiner Art bestimmt. Der Grundgedanke ist eine Einigung durch Schlichtung der streitenden Parteien ohne das Einschalten eines Gerichtes.
Nicht zuständig ist die Schiedsstelle für Belange der freiwilligen Gerichtsbarkeit, d.h. bei Schuldverschreibungen aller Art, Anerkenntnisse, Bürgschaften, Hypotheken- und Grundschuldbestellungen, Abtretungserklärungen, Vollmachten, Quittungen und bei Verträgen.
Schiedsstelle nehmen keine Beglaubigungen von Urkunden vor, es sei denn es handelt sich um ein durch die Schiedsstelle selbst ausgestelltes Dokument.
Ansprechpartner der Schiedsstelle in der Stadt Lübbenau/Spreewald
Schiedsbezirk I:
Herr Pietsch
- Stadtgebiet Lübbenau/Spreewald - Neustadt
- einschließlich der Ortsteile Krimnitz u. Zerkwitz (links der Bahnstrecke Cottbus-Berlin)
- Ortsteil Groß Klessow mit den Gemeindeteilen Klein Klessow und Redlitz
- Ortsteil Hindenberg
- Ortsteil Kittlitz mit den Gemeindeteilen Eisdorf, Lichtenau u. Schönfeld
- Ortsteil Groß Beuchow mit dem Gemeindeteil Klein Beuchow
Schiedsbezirk II:
Herr Wepprich
- Stadtgebiet Lübbenau/Spreewald - Altstadt
- einschließlich dem Ortsteil Lehde (rechts der Bahnstrecke Cottbus-Berlin)
- Ortsteil Bischdorf
- Ortsteil Boblitz
- Ortsteil Klein Radden mit dem Gemeindeteil Groß Radden
- Ortsteil Leipe
- Ortsteil Ragow
- Ortsteil Groß Lübbenau
Telefon: 03542 85-0
Raum C 0.11
monatliche Servicesprechzeit: 4. Montag im Monat, 15 bis 16 Uhr
Das Schlichtungsverfahren
Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten des täglichen Lebens in Anspruch genommen werden. Die Verhandlungen erfolgen ausschließlich mündlich. Vor Inanspruchnahme der zuständigen Schiedsstelle sind folgende Hinweise zu beachten:
- Der Rechtsstreit darf nicht bei Gericht anhängig sein.
- Der Antrag ist schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Schiedsperson aufzugeben.
- Der Antrag oder das Antragsprotokoll muss Namen, Vornamen und Anschrift beider Parteien sowie eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes und die Unterschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin beinhalten.
- Zum ersten Verhandlungstermin ist das Personaldokument bei der Schiedsperson vorzulegen.
- Jeder Antragsteller muss persönlich erscheinen und kann sich nicht durch eine zweite Person vertreten lassen. Auch nicht durch einen Anwalt.
- Zuständig ist immer die Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner wohnt.
- Vor Verfahrensbeginn (d.h. mit der Antragstellung) sind dem Schiedsmann oder der Schiedsfrau die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen in Höhe von ca. 50,00 Euro durch den Antragsteller bzw. Antragstellerin nachweislich zu übergeben.
- Jede streitende Partei darf einen Beistand (beratende Person, Rechtsanwalt) mitbringen.
- Dieser Beistand ist nicht verhandlungsberechtigt (auch nicht mit Vollmacht).
- Weitere Gebühren sind ggf. mit Beendigung des gebührenpflichtigen Geschäfts zu begleichen. Für erforderlich werdende Dolmetscher werden zusätzliche Kosten erhoben.