Die Aufgaben umfassen unter der Anleitung einer/s Beschäftigten der Stadt Lübbenau/Spreewald sowie des Amtsgerichts Lübben die Schlichtung vorgerichtlicher Streitigkeiten. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen, besteht die Aufgabe der Schiedspersonen insbesondere darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.