Beispielberechnung für das Erhebungsjahr 2019:
Pension mit Frühstück, Jahresumsatz für 2017: 100.000 €
100.000 € (Umsatz) x 30 % (Reingewinnsatz) x 90 % (Vorteilssatz) x 5 % (Hebesatz) = 1.350,00 €
Umsatz: Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer des Jahres 2017
Reingewinnsatz: ergibt sich unter dem Punkt "Pension mit Frühstück" ein Reingewinnsatz von 30 % (Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums)
Vorteilssatz: bezeichnet den möglichen auf den Fremdenverkehr entfallenen Teil der Reineinnahmen (Tourismusbeitragsatzung Anlage)
Hebesatz: ist auf 5 % festgesetzt
Ist in der Richtsatzsammlung bzw. im Vorteilssatz für die betreffende Betriebsart kein Richt- bzw. Vorteilssatz angegeben, so wird der anzuwendende Gewinn- oder Vorteilssatz durch Anpassung an andere vergleichbare Betriebe gefunden. Ist dies nicht möglich, wird der Reingewinn- bzw. Vorteilssatz von der Stadt unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Ertragsfähigkeit des Unternehmens (ggf. auch Größe der Geschäfts- oder Beherbergungsräume) geschätzt.
der Beitrag wird nicht erhoben, wenn er weniger als 10,00 € beträgt