Hochwasserschutz: Überschwemmungsgebiete werden festgesetzt
Für die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete im Stadtgebiet von Lübbenau/Spreewald ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zuständig. Aktuell werden die Überschwemmungsgebiete "Obere Spree" neu festgelegt. Über das entsprechende Auslegungsverfahren zur Festsetzung dieses Überschwemmungsgebiets der Oberen Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal wurde im Amtsblatt für die Stadt Lübbenau/Spreewald (Nummer 10 (01.12.2021)) informiert.
Großflächig betroffen sind dabei die Städte Spremberg, Lübbenau/Spreewald und Lübben (Spreewald). In diesen Gebieten gelten dann besondere Schutzbestimmungen. Insbesondere die Ausweisung neuer Baugebiete in Bauleitplänen und die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen und anderer Gegenstände, die den Hochwasserabfluss behindern, sind dann verboten oder nur unter bestimmten Ausnahmen möglich.
Die Stadt Lübbenau/Spreewald wird fristgemäß zum 28. Februar 2022 eine Stellungnahme hinsichtlich der Festsetzung der Hochwassergebiete einreichen. Eine inhaltliche Zusammenfassung erläuterte der Fachbreichsleiter Stadtentwicklung, Sven Blümel, im Rahmen der jüngsten Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2022.
Aktuell weisen nun auch die Handwerkskammer (HWK) Cottbus und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus in einer Pressemitteilung betroffene Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass eine Stellungnahme nur noch bis Ende des Monats eingereicht werden kann. „Unternehmen in den genannten Städten sollten prüfen, ob sie betroffen sind und uns ihre Bedenken möglichst schnell mitteilen. Aus den bisherigen Rückmeldungen wird bereits deutlich, dass es für viele Unternehmen nicht nachvollziehbar ist, warum ihr Grundstück festgesetzt werden soll. Es gibt für sie viele Unklarheiten“, sagt IHK-Umweltreferentin Dorit Köhler. Zudem werden die kurze Auslegefrist und fehlende Beteiligungsmöglichkeiten beanstandet. „Wir haben das Land bereits um eine Fristverlängerung gebeten. Dort hat man uns signalisiert, die Frist zu prüfen und gegebenenfalls mit einer Informationsveranstaltung für Unternehmen zu reagieren, wo es Antworten auf die Fragen von der Behörde gibt“, ergänzt Dorit Köhler.
Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt vor, mindestens die Flächen durch Rechtsverordnung festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
Gefahren- und Risikokarten für die Stadt Lübbenau/Spreewald finden Sie auf der Website "Auskunftsplattform Wasser" des Landes Brandenburg (externer Link: https://apw.brandenburg.de)
Stellungnahmen von Unternehmen können digital eingereicht werden unter: www.cottbus.ihk.de/festsetzung-ueberschwemmungsgebiet
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