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Kitas/Horte starten ab Februar Regelbetrieb / Beginn Testpflicht

Zum Ende des vergangenen Jahres appellierten die Stadt und die Einrichtungsleitungen von Kita und Horten an alle Eltern, ihre Betreuungszeit für ihr Kind, wenn möglich zu reduzieren oder es bestenfalls komplett zu Hause zu betreuen.

 

Gründe hierfür waren vor allem die zu diesem Zeitpunkt vorliegende 7-Tage-Inzidenz von über 1.000 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sowie das hohe und nicht mehr nachverfolgbare Infektionsgeschehen in vielen Kitas und Schulen landesweit. Hinzu kam in Lübbenau/Spreewald eine hohe Quote an Personalausfällen in allen Kindertageseinrichtungen. Diese waren unter anderem auf die Erkältungszeit zurückzuführen oder standen im Zusammenhang mit den Vorgaben der Quarantäne-Anordnung und der eigenständigen Fürsorgepflicht der Einrichtungen. So kam es vor, dass pädagogisches Personal auf Grund eines Infektionsgeschehen in einer Gruppe vorsorglich in „Quarantäne“ kam oder aber auch zur Betreuung des eigenen Kindes im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion oder Quarantänemaßnahme zu Hause bleiben musste.

 

Mittlerweile hat sich diese Situation entspannt und auch das Kita- und Hortpersonal ist, bis auf wenige Ausfälle, wieder vollständig in den Einrichtungen vertreten. Aus diesem Grund wird die Stadt ab Februar 2022 den Regelbetrieb in ihren städtischen Kitas und Horten wiederherstellen. Das heißt, dass die Einschränkungen im Bereich der Öffnungszeiten aufgehoben und somit eine Früh- und Spätbetreuung wieder gewährleistet werden kann.

 

Die noch bis zum 31. Januar 2022 bestehende Möglichkeit, bei teilweiser oder voller Reduzierung des vertraglich geregelten Betreuungsumfanges, den Elternbeitrag für diese Zeit nicht beziehungsweise nur anteilig zu erheben, wird nicht verlängert. Das heißt, dass diese Regelung am 31. Januar 2022 endet. Ab dem 1. Februar 2022 gilt dann wieder die persönlich vertraglich geregelte Betreuungszeit und der damit verbundene Kostenbeitrag.

 

Die Stadt richtet ein herzliches Dankeschön an alle Eltern, die zur Entastung in den einzelnen Einrichtungen und damit zu keiner generell notwendigen Schließung einer Einrichtung beigetragen haben.

 

Ungewiss, wie sich nun die Lage im Zusammenhang mit der Omikron-Variante entwickelt, bleibt bei allen auch zukünftig zu treffenden Entscheidungen immer die oberste Priorität, die Gewährleistung der Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern. Zudem gilt weiterhin, dass Eltern ausschließlich Kinder in die Einrichtung geben sollen, die frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind.

 

Kita-Testpflicht kommt zum 7. Februar – Stadt hat bereits 12.500 Tests beschafft – Testdurchführung erfolgt durch Eltern Zuhause

 

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat bekanntgegeben, dass ab dem 7. Februar 2022 nun auch die Testpflicht für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung in den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen eingeführt wird. Dann gilt: In Krippen, Kindergärten und Kindertagespflegestellen müssen die Eltern und Sorgeberechtigten für Kinder in diesem Alter an mindestens zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche einen negativen Testnachweis vorlegen. Wie bei den Schülerinnen und Schülern reicht für die Testpflicht ein zuhause (ohne fachliche Aufsicht) durchgeführter Antigen-Test zur Eigenanwendung aus, dessen negatives Ergebnis von einer oder einem Sorgeberechtigten bescheinigt wird. Dazu wird es zeitnah in den Einrichtungen einen entsprechenden Vordruck einer Bescheinigung geben beziehungsweise kann dieser dann über die Internetseite der Stadt unter https://www.luebbenau-spreewald.de/corona abgerufen werden. Die Selbsttests erhalten die Eltern kostenfrei über die jeweiligen Betreuungseinrichtungen. Für die Beschaffung von 12.500 Tests hat die Stadt Lübbenau/Spreewald bereits Anfang dieses Jahres gesorgt. Damit steht dem vorgeschriebenen Testkonzept des Landes nichts im Weg und Eltern können ihr Kind aktuell bereits freiwillig an zwei Tagen die Woche testen bevor es schließlich ab dem 7. Februar 2022 für alle verpflichtend gilt.

 

Ziel der Testpflicht in diesem Altersbereich ist es, damit auch die vorschulische Kindertagesbetreuung sicherer für die Kinder, ihre Eltern und die Erzieherinnen und Erzieher zu machen. Die regelmäßigen Testungen sind ein guter Schutz, um die Ausbreitung des Corona-Virus (der Omikron-Variante) entgegenzutreten.

 

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder sind in allen anderen Lebensbereichen auch nach dem 6. Februar 2022 von einer Testpflicht grundsätzlich befreit. Für den Hort gibt es bereits eine Testpflicht, die auch künftig über die Schulen abgedeckt wird.

 

Achtung – wichtiger Hinweis:

 

Die Stadt weist bereits im Vorfeld darauf hin, dass Kinder ohne Test und deren Bestätigung auf dem Nachweiszettel ab dem 7. Februar 2022 die Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen nicht mehr betreten dürfen und eine Betreuung in der entsprechenden Einrichtung nicht mehr möglich ist.

 

In den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen erfolgt keine Nachtestung, diese obliegt ausschließlich den Eltern/Erziehungsberechtigten.

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Veröffentlichung

Mi, 19. Januar 2022

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