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Widerrechtliches Parken auf den Verkehrsinseln am Roten Platz

Die Verkehrsinseln in der Straße des Friedens und der Robert-Koch-Straße werden vor allem am Wochenende immer öfter durch Fahrzeuge fälschlicherweise als Parkplatz genutzt. Der gepflasterte Bereich ist kein Parkplatz, er dient zur baulichen Trennung der Fahrbahnen und trägt auf diesem Wege zur Verkehrssicherheit am Roten Platz bei.


Die Verkehrsinseln sollen Fußgängern das Überqueren der Straße erleichtern und größeren Kraftfahrzeugen die Ein- und Ausfahrt zum REWE-Markt ohne das Einschwenken in den Gegenverkehr ermöglichen.


Wo geparkt werden darf, ist eindeutig im Paragraf 12 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung geregelt. nachfolgend ein Auszug des Paragrafen 12 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung:
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren."


Das Parken auf den Verkehrsinseln zwischen den Fahrbahnen ist somit nicht zulässig und wird durch das Ordnungsamt der Stadt Lübbenau/Spreewald geahndet.


Aus Sicht der Stadt wird im Hinblick auf die Wiedereröffnung des REWE-Marktes Mitte Dezember 2021 und der bereits fertiggestellten Robert-Koch-Straße das Verkehrsaufkommen rund um den Kreisverkehr wieder deutlich erhöhen. Um der Einschränkung der Verkehrssicherheit durch das Parken auf den Verkehrsinseln entgegenzuwirken, kündigt die Stadt an, die Kontrollen durch den kommunalen Ordnungsdienst zukünftig in diesem Bereich deutlich zu erhöhen.

 

In unmittelbarer Nähe des Roten Platzes befinden sich zahlreiche Parkplätze, von denen die Geschäfte der Straße des Friedens schnell und fußläufig gut, vor allem aber ohne das Fahrzeug widerrechtlich auf den Verkehrsinseln abstellen zu müssen, erreicht werden können.

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Veröffentlichung

Mi, 17. November 2021

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