Widerruf der Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen
Aufgrund der einsetzenden Niedrigwassersituation in Folge der anhaltend warmen und niederschlagsarmen Witterung hatte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit dem 21. Juni 2021 die Wasserentnahme mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Gebrauch untersagt.
Die wasserwirtschaftliche Situation für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree hat sich mittlerweile normalisiert. Angesichts der aktuellen hydrologischen Lage sind die Tatbestandsvoraussetzungen für die Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs nicht mehr gegeben, sodass die Allgemeinverfügung widerrufen werden kann.
Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern im Teileinzugsgebiet Mittlere Spree für den eigenen Bedarf (Eigentümer-und Anliegergebrauch) ist ab Dienstag, den 03. August 2021, wieder uneingeschränkt zulässig.
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