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Brandenburg impft: Impfangebot wird ausgeweitet

Auszug der gemeinsamen Pressemitteilung vom Ministerium für Soziales,Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und dem DRK Landesverband Brandenburg e.V vom 22.02.2021

 

Mehr Impfberechtigte im Alter bis 64 aus zweiter Priorität können Termine vereinbaren – Schreiben für Ältere

 

Brandenburg weitet die Impfkampagne aus. Vor dem Hintergrund eingetroffener und angekündigter Lieferungen von Impfstoffen der Hersteller BioNTech, Moderna und AstraZeneca können ab dieser Woche mehr Brandenburger einen Impftermin vereinbaren. Darüber informierte das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Projektpartnern, der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und dem DRK-Landesverband Brandenburg e.V., am 22.01.2021. Die Umsetzung ist abhängig von den tatsächlich gelieferten Impfdosen.

 

Alle über 80-Jährigen Brandenburger werden mit einem Brief über ihr Impfangebot informiert. Sie werden jahrgangsweise in den nächsten Wochen persönlich angeschrieben und erhalten eine Sonderrufnummer, mit der sie ihre Termine individuell vereinbaren können. In dem Schreiben wird eine spezielle Sonderrufnummer zur individuellen Terminvereinbarung mitgeteilt.

 

Personen im Alter bis 64 mit sehr hohem oder hohem Risiko können Impftermine vereinbaren. Alle Personen, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung), können über einer Sonderrufnummer ihren Impftermin in einem Impfzentrum vereinbaren. Sie benötigen als Nachweis für die Impfberechtigung ein ärztliches Zeugnis von einem Arzt. Die Details sind auf dem Portal www.brandenburg-impft.de veröffentlicht.

 

Ersatztermine für rund 9.000 über 80-Jährigen vereinbart. Von den rund 9.000 Brandenburger, die Mitte Januar bereits einen Impftermin in der 4. und 5. Kalenderwoche hatten, der aber aufgrund von unerwarteten Impfstoff-Lieferschwierigkeiten leider kurzfristig abgesagt werden musste, haben bereits rund 85 Prozent neue Impftermine. Allen, die telefonisch nicht erreicht werden konnten, wird ein Termin generiert und per Post zugesandt.

 

Möglichkeit der Online-Terminvergabe wird vorbereitet

Alle Beschäftigten, die unter 65 Jahre alt sind und zur ersten Stufe mit höchster Priorität gehören, können weiter über eine Sonderrufnummer ihre Termine für eine Impfung in einem Impfzentrum vereinbaren. Dazu gehören zum Beispiel Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko sowie Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Diese benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung. Krankenhausbeschäftigte können in den Krankenhäusern geimpft werden.

 

Sobald das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung überarbeitet und die zentrale Online-Buchungs-Plattform www.impfterminservice.de entsprechend aktualisiert wurde, können auch im Land Brandenburg Impfberechtigte via Internet ihre Impftermine buchen.

 

Modellvorhaben „Impfungen in Arztpraxen“ startet: Die KVBB wird Anfang März zunächst mit fünf Arztpraxen starten, in denen das Modellvorhaben „Impfen in Arztpraxen“ etabliert wird. Die Zahl der Praxen soll im März auf rund 50 erweitert werden. Damit werden die Forderung der KVBB und der Beschluss des Brandenburger Impfgipfels vom 18. Februar umgesetzt. Von diesen Impfungen profitieren vor allem Personen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen, bei denen ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Sie benötigen als Nachweis für die Impfberechtigung ein entsprechendes ärztliches Zeugnis. Damit Corona-Schutzimpfungen in Arztpraxen sowie bei ärztlichen Hausbesuchen regelhaft durchgeführt werden können, muss das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung ändern.

 

Mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen: Die Erstimpfungen in allen 341 vollstationäre Senioren- und Altenpflegeheime werden in der ersten März-Woche abgeschlossen sein. Es ist geplant, dass anschließend mobile Impfteams auch Bewohner in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in teilstationären Einrichtungen, der Tagespflege und der ambulant betreuten Wohnformen für Ältere impfen.

 

Die vollständige Pressemittelungen finden Sie am Ende der Meldung unter der Rubrik "Download".

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