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Lockdown in OSL - Allgemeinverfügung des Landkreises um eine Woche verlängert

In der heutigen Sitzung des Krisenstabes des Landkreises und nach erfolgter Abstimmung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren hat der Landkreis entschieden, die bestehende Allgemeinverfügung um eine Woche bis zum 15. Januar 2021 zu verlängern. Ein Hauptgrund dafür liegt in der sich weiterhin als prekär darstellenden Infektionslage im Landkreis und der in diesem Zusammenhang auch weiterhin äußerst angespannten Lage im Klinikum Niederlausitz. Mit Vorliegen der geänderten Eindämmungsverordnung des Landes wird in der nächsten Woche eine erneute Bewertung der Schutzmaßnahmen im Landkreis OSL vorgenommen.

 

Die Allgemeinverfügung ist zu finden auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de/bekanntmachungen.

Neben den Schutzmaßnahmen des Landkreises gelten die Bestimmungen der Landesregelungen fort.

 

Kitas, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen bleiben geschlossen

 

Die Regelungen der bestehenden Allgemeinverfügung gelten fort. Das heißt für den Kita- und Bildungsbereich gilt in OSL unabhängig von den zu erwartenden Landesregelungen für die kommende Woche, dass die Kindertagesbetreuung untersagt bleibt. Auch der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler bleibt in OSL ohne Ausnahme untersagt. Auch für Abschlussklassen findet kein Präsenzunterricht statt.

 

Notbetreuung in den Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen bleibt gewährleistet

 

Eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen wird bis Klassenstufe vier – in Ausnahmen bis Klassenstufe sechs angeboten. Darüber hinaus gelten im Landkreis sowohl für die Notbetreuung in Schulen als auch im Rahmen der Kindertagesbetreuung die in der Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 aufgeführten kritischen Infrastrukturbereiche. Diese sind auf dem Antragsformular für Notbetreuung ersichtlich. Eltern, die einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kita- bzw. Grundschulkinder haben, müssen weiterhin wie bisher den „Antrag auf Notbetreuung“ des Landkreises ausfüllen und bei den Einrichtungen bzw. Schulen abgeben.

 

Eingeschränkter Fahrplan für Regionalbuslinien in OSL hat weiter Bestand

 

Bis vorerst 15.01.2021 gilt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein eingeschränkter Fahrplan für die Regionalbuslinien. Bürgerinnen und Bürger können alle relevanten Informationen auf der Internetseite der Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, https://www.vgosl.de/Aktuelles entnehmen bzw. telefonisch unter 03573 6652-37 erfragen.

 

Ausführlichere Informationen zu den eben genannten Punkten sowie weitere Informationen, unter anderem zur fortbestehenden Untersagung von Versammlungen und Veranstaltungen, Hinweise zur Durchführung von Hochzeiten und Bestattungen, zur weiterhin bestehenden Unteragung von Gottesdienste und anderen religiösen Veranstaltungen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 07.01.2020. (externer Link)

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Veröffentlichung

Do, 07. Januar 2021

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