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Stadt informiert zur Schließung aller Kindertagesbetreuungsangebote auf Grundlage der Allgemeinverfügung

Für Eltern, die in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind, wird eine Notbetreuung ihrer Kinder organisiert. Wer Anspruchsberechtigt ist und von der Notbetreuung Gebrauch machen möchte, muss zwingend einen Antrag stellen, der bis zum 15. Dezember 2020 bei der Stadt Lübbenau/Spreewald eingehen muss.

 

Die Antragsunterlagen werden durch die Kita und auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung gestellt. Eltern, die ihre Kinder in Kindertagesstätten betreuen lassen, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt befinden, müssen ihren Antrag in der jeweiligen Kita abgeben. Für alle gilt, dass eine Notbetreuung erst mit der Genehmigung des Antrages erfolgen kann.

 

Die Öffnungszeiten während der Notbetreuung werden um eine Stunde verkürzt und somit schließen die städtischen Kitas/Horte bereits um 16:00 Uhr. Gleichzeitig wird das Hortbetreuungsangebot auf den Vormittag ausgedehnt. Wer eine längere als die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit im Hort in Anspruch nimmt, ist zu einer Zuzahlung verpflichtet, wie sie während der Ferien entsprechend der Kitasatzung zur Anwendung kommt. Die Horte sind nicht verpflichtet Distanzunterricht, der gegebenenfalls von den Schulen angeboten wird, zu gewährleisten. Das gilt für die technischen und räumlichen Voraussetzungen, als auch für die Richtigkeit der Aufgabenerledigung.

 

Ein Notbetreuungsangebot vom 24. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 kann nicht angeboten werden.

 

Voraussetzung für einen weiteren wirksamen Infektions- und Gesundheitsschutz der Kin-der, ihrer Familien und Beschäftigten ist es, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Anzeichen der Krankheit Covid-19 in den Einrichtungen betreut werden. Kinder, Eltern oder andere Personen, die das Kind zur Kindertagesbetreuung bringen und holen, müssen gesund sein. Wie die Übergabe der Kinder in den Einrichtungen erfolgt, ist klar geregelt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend vorgeschrieben und die Kitas können in eigener Zuständigkeit weitere verschärfende Maßnahmen vorgeben.

 

Die Stadt Lübbenau/Spreewald hofft auf einen wiederkehrenden Normalbetrieb ab dem 11. Januar 2021 und rechnet fest mit dem Verständnis aller Eltern. Kommt es zu keinem Absinken der Infektionszahlen kann eine Verlängerung der jetzt festgelegten Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden.

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Veröffentlichung

Do, 10. Dezember 2020

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