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OSL-Kreis erlässt weitere Schutzmaßnahmen / Medizinische Versorgung gerät in Gefahr

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird die bereits über die brandenburgische Eindämmungsverordnung hinausgehenden Regelungen aus seiner Allgemeinverfügung vom 3. Dezember erneut verschärfen und somit das öffentliche Leben weiter einschränken. Die neue Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung tritt am Freitag, 11. Dezember, um 12 Uhr in Kraft.

 

Konkret regelt der Landkreis darin u.a. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei weniger als 1,5 Meter Abstand; eine Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20:00 bis 5:00 Uhr ab 14. Dezember, die Untersagung des Präsenzunterrichtes bis vorerst 8. Januar 2021 für alle Schüler (weiterführende und berufsbildende Schulen ab 14. Dezember, Grund- und Förderschulen ab 17. Dezember), die Untersagung der Kindertagesbetreuung (ab 17. Dezember, Notbetreuung bis Klassenstufe 6 findet statt), die Begrenzung der Personenzahl bei Hochzeiten und Bestattungen auf 10 Personen, ein Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, eine Ausweitung des Alkoholverbotes in der Öffentlichkeit (mit Klarstellungen zu Privat- und Betriebsgrundstücken), erlaubte Verkaufsstände auf Wochenmärkten sowie eine Klarstellung zur Untersagung von Weihnachtsmärkten und sonstigen Sondermärkten.

 

Mehr Informationen erhalten Sie in der vollständigen Pressemitteilung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 09.12.2020. (externer Link)

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Veröffentlichung

Mi, 09. Dezember 2020

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