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Gemeinsam gegen Corona: Lockdown ab 16. Dezember

Landesweit schärfere Kontaktbeschränkungen – Viele Geschäfte für Publikumsverkehr geschlossen – Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen ausgesetzt – Örtliche Böllerverbote

 

Aufgrund der deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen, der zunehmenden Zahl der Todesfälle sowie der kritischen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeheimen muss das öffentliche Leben auch in Brandenburg weitgehend heruntergefahren werden. Das Kabinett hat heute weitere Einschränkungen beschlossen. Diese gelten ab Mittwoch, 16. Dezember.

 

Alle sind verpflichtet, die physischen Kontakte untereinander auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Das Betreten des öffentlichen Raumes ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im gesamten öffentlichen Raum untersagt. Viele Geschäfte und auch Friseure müssen für den Publikumsverkehr schließen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Das Böllern zum Jahreswechsel wird an örtlich jeweils festgelegten Orten untersagt. Bereits seit heute (14. Dezember) ist die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen ausgesetzt. Dies erfolgte unabhängig von der neuen Verordnung durch schulorganisatorische Festlegungen des Bildungsministeriums. Kitas bleiben geöffnet.

 

Mit der heute beschlossenen dritten befristeten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung setzt Brandenburg den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom gestrigen Sonntag um. Auch die Quarantäneverordnung wurde in einem wichtigen Punkt verschärft: Der sogenannte kleine Grenzverkehr zum Beispiel nach Polen (bis zu 24-Stunden Aufenthalt) ist nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht bei triftigen Gründen für den Grenzübertritt, z. B. für Berufspendler oder Schüler und Studierende, die im Nachbarland Bildungseinrichtungen besuchen. Mit der neuen Festlegung sollen durch die Unterbindung des Tank- und Einkaufstourismus auch grenzüberschreitende Kontakte vermieden werden. Beide Verordnungen gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021. Sie sind eng mit dem Nachbarland Berlin abgestimmt. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss und den neuen Verordnungen befasst sich diese Woche der Landtag Brandenburg im Rahmen seiner Sitzung.

 

Weitere Informationen und Links finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung der Brandenburgischen Staatskanzlei vom 14.12.2020.

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Veröffentlichung

Mo, 14. Dezember 2020

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