LCKW-Schaden im Lübbenauer Ortsteil Stennewitz: Sanierung gestartet – keine Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz startet mit der aktiven Sanierung des sogenannten LCKW-Schadens im Lübbenauer Ortsteil Stennewitz. Die Maßnahme wird sich voraussichtlich bis in das Jahr 2029 erstrecken. Ziel ist es, die Belastung des Grundwassers dauerhaft zu reduzieren und eine weitere Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern. Aus dem betroffenen Bereich heraus erfolgt seit dem Nachweis der Belastung im Jahr 2014 keine Gewinnung von Trinkwasser. Damit ist eine LCKW-Belastung des Trinkwassers in Lübbenau/Spreewald und Umgebung ausgeschlossen. Das Trinkwasser entspricht der deutschen Trinkwasserverordnung. Die nun gestarteten Sanierungsmaßnahmen haben auf diese Tatsache keinen Einfluss.
Für Bürgerinnen und Bürger in Lübbenau/Spreewald ist der Beginn der Sanierungsmaßnahmen wahrnehmbar. Anfang 2026 erfolgte die Errichtung der notwendigen Sanierungsinfrastruktur inklusive der Durchführung des Probebetriebs.
Nach wie vor und weiterhin gilt für die Bürgerinnen und Bürger, die im vom Grundwasserschaden betroffenen Gebiet wohnen: Es gibt keine Einschränkungen bei der Trinkwassernutzung. Die Allgemeinverfügung zum Verbot der Grundwasserbenutzung sowie von Erdaufschlüssen in einem Gebiet des Ortsteils Stennewitz gilt weiterhin. Aktuell kann noch keine Aussage gemacht werden, ob das Verbot mit dem voraussichtlichen Abschluss der Sanierungsmaßnahme im Jahr 2029 aufgehoben werden könnte.
Bereits im Jahr 2014 wurde im Wasserwerk Lübbenau in den Brunnen 4 und 5 Vinylchlorid (VC) im Reinwasser festgestellt. Die betroffenen Brunnen 4 und 5 werden seitdem NICHT zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt. Das behobene Rohwasser der Brunnen 4 und 5 wird abgeschlagen. Damit wird eine weitere Ausbreitung des Schadens abgepuffert und es ist ausgeschlossen, dass das belastete Grundwasser im Trinkwasser Verwendung findet. Dies wird mit regelmäßigen Kontrollen überwacht.
Vinylchlorid gehört zur Stoffgruppe der leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffe (LCKW). In den folgenden Jahren ließ der Landkreis das Grundwasser umfassend untersuchen. Als Ursache wurde eine frühere chemische Reinigung identifiziert, bei der es zwischen etwa 1960 und 1990 zu Verlusten des Lösungsmittels Tetrachlorethen (PER) gekommen war. Vinylchlorid entsteht als Abbauprodukt dieses Stoffes.
Zwischen 2018 und 2022 bestätigten weitere Untersuchungen die vermutete Schadstoffbelastung. Schadstoffe dieser Art können durch die Atemluft, den Magen-Darm-Trakt oder durch Hautkontakt aufgenommen werden. Mögliche Auswirkungen können z.B. Reizerscheinungen der Augen oder Schleimhäute sein. Einzelstoffe können bei häufigem Kontakt Krebs auslösen, andere Leber und Nieren schädigen. Auf Grund des oberflächennah anstehenden Grundwassers ist nicht auszuschließen, dass dieses für die Gartenbewässerung als Spreng-/Gießwasser für Rasen, Zierpflanzen, Obst- und Gemüsebeete und als sonstiges Brauchwasser, z.B. als Füllwasser für Planschbecken, benutzt wird. Durch Benutzung des Grundwassers kann es zum Kontakt mit diesen Stoffen kommen.
Deswegen wurde Anfang des Jahres 2020 eine Allgemeinverfügung durch die untere Wasserbehörde des Landkreises erlassen, die seither die Benutzung von Grundwasser sowie von Erdaufschlüssen aufgrund des Grundwasserschadens im Ortsteil Stennewitz untersagt.
Die Untersuchungen zeigten auch: Der Schadensherd und der direkte Abstrom müssen dringend saniert werden. So wurde zeitgleich ein Gutachten mit der Fachfirma CDM Consult GmbH und ein Sanierungsplan erstellt, welcher behördlich verbindlich erklärt wurde. Die Finanzierung der kosten- und zeitaufwendigen Maßnahmen erfolgt mit Fördermitteln in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro aus dem Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg. Die Förderung deckt rund 60% der Kosten laut vorläufiger Kostenberechnung. Die weiteren Kosten hat der Landkreis seit dem Jahresabschluss 2019 in den kreiseigenen Haushalt eingeplant. Im Kreistag am 26. Juni 2025 erfolgte im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung die Vergabe der technischen Sanierung.
Die notwendige Sanierungsinfrastruktur umfasst unter anderem spezielle Sanierungsbrunnen, die auf Privatgrundstücken im Lübbenauer Ortsteil Stottoff errichtet wurden. Die Bauarbeiten inklusive Probebetrieb wurden im April 2026 abgeschlossen, anschließend startete der eigentliche Sanierungsbetrieb.
In der ersten Sanierungsphase werden moderne Verfahren kombiniert, um die Schadstoffe direkt aus Boden und Grundwasser zu entfernen. Dazu zählt unter anderem das sogenannte Air-Sparging-Verfahren, bei dem Schadstoffe mithilfe von Druckluft mobilisiert und abgesaugt werden. Ergänzend kommen weitere bewährte Methoden zum Einsatz, um auch stark belastete Bereiche gezielt zu reinigen. Diese erste Phase ist auf rund zwei Jahre ausgelegt.
Bei massivem Nachlassen der Air-Sparging–Effizienz setzt die zweite Sanierungsphase bzw. Nachsanierung ein. Damit die noch vorhandenen LCKW-Kontaminationen entfernt werden können, werden durch ein technisch-chemisches Verfahren noch vorhandene Schadstoffe durch vollständige Oxidation eliminiert. Zur weiteren Sicherung und Sanierung des direkten hochbelasteten Abstroms soll zudem das bewährte Pump and Treat Verfahren zum Einsatz kommen. Bei diesem Sanierungsverfahren handelt es sich um eine hydraulische Sicherung und Sanierung durch Entnahme von Grundwasser (Pump) mit anschließender Förderwasserreinigung (Treat). Diese Maßnahme wird sich über den kompletten Zeitraum (2026-2029) der Sanierung erstrecken.
Die Sanierung ist langfristig angelegt und wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Der Landkreis begleitet die Maßnahmen eng und informiert regelmäßig über den Fortschritt. Ziel ist klar: der Schutz des Grundwassers und die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung für die Region.
Der Grundwasserschadensherd befindet sich ca. 900 m im Abstrombereich von der Wasserfassung des Wasserwerks Lübbenau. Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung haben mehrere unabhängige Gutachten gezeigt, dass im Bereich des Schadenszentrums die gegenwärtige Grundwasserfließrichtung nach Nordwesten gerichtet ist (mit jahreszeitlich bedingten geringfügigen Änderungen der Grundwasserfließrichtung). Die Abstandsgeschwindigkeit im Bereich beträgt ca. 40 Meter pro Jahr.
Damit lässt sich ein Sanierungseffekt im Abstrombereich frühestens in 20 Jahren nachweisen.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Die wichtigste Nachricht vorweg: Das Trinkwasser war, ist und bleibt sicher.
Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nicht eingeschränkt. Es bestehen keine Nutzungsverbote und keine gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung durch das Trinkwasser.
Die Allgemeinverfügung zum Verbot der Grundwasserbenutzung sowie von Erdaufschlüssen in einem Gebiet des Ortsteils Stennewitz gilt weiterhin. Aktuell kann noch keine Aussage gemacht werden, ob das Verbot mit dem voraussichtlichen Abschluss der Sanierungsmaßnahme im Jahr 2029 aufgehoben werden könnte.
Während der Bau- und Sanierungsarbeiten kann es in einzelnen Bereichen zu temporären Einschränkungen kommen, zum Beispiel durch Baustellenverkehr oder Arbeiten auf einzelnen Grundstücken. Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner wurden und werden dazu rechtzeitig informiert.
Zugleich steht die untere Wasserbehörde des Landkreises im engen Austausch mit der Stadt Lübbenau/Spreewald.
An der Umsetzung der Maßnahme sind aktuell neben dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit den Fachbereichen der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde und unteren Wasserbehörde auch der WAC, Die Firmen CDM Smith SE (Sanierungsplanung und Bauüberwachung), Arcadis Germany GmbH (Sanierungsbegleitung), Züblin Umwelttechnik GmbH (Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen) und SGL Spezial- und Bergbau-Servicegesellschaft Lauchhammer mbH (Fremdüberwachung, Probenahme und Analytik) beteiligt.
Text: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
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