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Stichwahl zur Landratswahl am 25. Januar 2026 – Hinweise zur Stimmabgabe

Am 11. Januar 2026 fand die Landratswahl statt. Da im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde, kommt es am 25. Januar 2026 zu einer Stichwahl. Die Stimmabgabe bei der Stichwahl ist erneut im für Sie vorgesehenen Wahllokal oder per Briefwahl mit der einbehaltenen Wahlkarte möglich. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Wahl erfolgt mit einem amtlichen Stimmzettel.

 

Wahlberechtigte, die bereits zur Hauptwahl die Briefwahl beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch und ohne erneuten Antrag per Post.

 

Alle übrigen Wahlberechtigten können weiterhin noch Briefwahl wie gewohnt beantragen. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

- mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung kann mit dem Smartphone ein personalisierter Link aufgerufen werden, über den die Briefwahlunterlagen digital beantragt werden können. Nach der Antragstellung werden die Unterlagen zeitnah per Post zugesandt.

- Beantragung der Briefwahlunterlagen auch ohne QR-Code über folgenden Link:

https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12066196

 

Darüber hinaus kann der Wahlschein schriftlich über die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auf dem Postweg beantragt werden.

Weitere Informationen zur Stichwahl finden Sie unter: https://www.osl-online.de/Landratswahl

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Lübbenau/Spreewald
Mo, 12. Januar 2026

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