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Stadt Lübbenau/Spreewald warnt vor (Oster-)Feuern bei hoher Waldbrandgefahr

Die Stadt Lübbenau/Spreewald weist aus aktuellem Anlass eindringlich darauf hin, dass beim Abbrennen von (Oster-)Feuern besondere Vorsicht geboten ist – insbesondere bei trockener Witterung und erhöhten Waldbrandgefahrenstufen. 

 

Wichtig: 

Ab einer Waldbrandgefahrenstufe von 4 ist das Abbrennen von genehmigungspflichtigen Feuern grundsätzlich verboten – auch dann, wenn eine Genehmigung bereits vorliegt. Bei Gefahrenstufe 4 oder 5 darf kein genehmigungspflichtiges, sowie genehmigtes Feuer entzündet werden. Diese Maßnahme dient dem vorbeugenden Brandschutz und dem Schutz der Bevölkerung sowie der natürlichen Umgebung.

 

Die Stadt Lübbenau/Spreewald wird alle Antragstellenden im Vorfeld über die geltenden Auflagen informieren und auf die damit verbundenen Risiken hinweisen. Darüber hinaus finden stichprobenartige Kontrollen statt, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

 

Die Stadt appelliert eindringlich an alle Verantwortlichen sowie an Bürgerinnen und Bürger, umsichtig zu Handeln und die behördlichen Hinweise ernst zu nehmen. Der Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur hat oberste Priorität.

 

Die Waldbrandgefahrenstufe wird täglich durch das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) aktualisiert und unter nachfolgendem Link veröffentlicht.

 

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/forst/waldschutz/waldbrandgefahr-in-brandenburg/waldbrandgefahrenstufen/?x=1744701738

 

Bei Rückfragen steht Ihnen das Team des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Lübbenau/Spreewald gern zur Verfügung.

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Veröffentlichung

Di, 15. April 2025

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