Grundsteuer 2025
Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
mit dem In-Kraft-Treten der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wurden die vom Finanzamt aufgrund Ihrer Zuarbeit der Daten für Ihr Grundstück ermittelten Grundsteuermessbeträge gültig.
Diese Grundsteuermessbeträge sind die Grundlage für die Kommunen zur Berechnung der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und die Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) durch Multiplikation mit einem Vom-Hundert-Satz, dem sogenannten Hebesatz. Die Hebesätze werden durch jede Kommune festgesetzt.
Um das Niveau des Grundsteueraufkommens der letzten Jahre zu halten, ist eine Anpassung der Hebesätze erforderlich. Hierfür hat das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg am 29.11.2025 ein Transparenzregister zur Orientierung veröffentlicht. Dieses weist für die Stadt Lübbenau/Spreewald mit all ihren Orts- und Gemeindeteilen einen Orientierungswert für die Grundsteuer A von 430 v. H. und für die Grundsteuer B von 620 v. H. aus.
Aufgrund eines geänderten Bewertungsverfahrens für die Geschäfts- und gemischtgenutzten Grundstücke haben sich die Messbeträge für diese Grundstücke von 182.390 € auf 68.280 € verringert, die Messbeträge für Wohn-, sonstig bebauten und unbebauten Grundstücke haben hingegen von 264.900 € auf 274.760 € erhöht. Hier sind die Einfamilienhäuser besonders betroffen, deren Messbeträge stiegen von 87.435 € auf 121.950 €.
Dies bedeutet, dass viele Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnimmobilien ab dem Jahr 2025 eine höhere Grundsteuer zahlen müssen, während die Eigentümer und Eigentümerinnen von Geschäftsgrundstücken entlastet werden. Für einen differenzierten Hebesatz für Geschäftsgrundstücke gibt es in den meisten Bundesländern, so auch in Brandenburg keine gesetzliche Möglichkeit.
Aufgrund von Proberechnungen und verantwortungsvollem Blick auf die pflichtigen und freiwilligen Ausgaben der Stadt Lübbenau/Spreewald hat der Kämmerer, Herr Boslau der Stadtverordnetenversammlung in Ihrer Sitzung am 19.02.2025 über die für aufkommensneutrale Einnahmen bei den Grundsteuern erforderlichen Hebesätze informiert. Für die Grundsteuer A wurde ein Hebesatz i. H. v. 410 v.H. und für die Grundsteuer B i. H. v. 610 v.H. ermittelt. Der Beschlussvorlage zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 für die Stadt Lübbenau/Spreewald, in der die Festsetzung der Hebesätze erfolgt, wurde für den Beschluss in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 09.04.2025 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgt im Anschluss im Amtsblatt Nr. 04 am 07.05.2025. Zu diesem Zeitpunkt werden dann auch die Mehrjahresbescheide für Grundbesitzabgaben versandt, mit denen den Grundstückseigentümern und –eigentümerinnen die Höhe der Grundsteuern sowie der für die Jahre 2025 und 2026 zu zahlenden Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und die Zahlungstermine mitgeteilt werden.
Bereits geleistete Vorauszahlungen werden selbstverständlich angerechnet und verringern die noch zu zahlende Grundsteuer.
Informationsschreiben für Kommunen
Präsentation der Stadt Lübbenau/Spreewald zur Grundsteuerreform