Geburt
Allgemeine Services zum Thema Geburten:
persönliche Beratung
Ausstellen der Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigungen
Anerkennung der Vaterschaft
Erklärung zur Namensführung des Kindes
bei Hausgeburten:
Beurkundung der Geburt
Erklärung zur Namensführung des Kindes
Beurkundung einer Geburt im Ausland
Online-Formulare:
Gebühren:
Gebührenfrei erhalten Sie vier Geburtsbescheinigungen, die Sie für den Antrag auf Elterngeld und Kindergeld, für die Taufe Ihres Kindes und Ihre Krankenkasse benötigen. Falls Sie noch weitere Exemplare brauchen, sind diese gebührenpflichtig.
Auskünfte der Stadtverwaltung sind gebührenfrei.
erste Urkunde - 16,00 Euro
jede weitere Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt - 8,00 Euro
Anerkennung der Vaterschaft - 33,00 Euro
getrennte Zustimmung zur Anerkennung - 33,00 Euro
Erklärung zur Namensführung des Kindes nach § 1617 Abs. 1 Satz 1 BGB - gebührenfrei
alle Erklärungen zur Namensführung des Kindes § 45 Abs. 1 PStG - 43,00 Euro
Beurkundung einer Geburt im Ausland - 84,00 Euro
bei Prüfung ausl. Recht, je nach Rechtslage - 32,00 Euro zusätzlich
Ansprechpartner der Stadt Lübbenau/Spreewald
Geburtsbescheinigungen
Nach der Geburt Ihres Kindes stellt Ihnen das dafür zuständige Standesamt (hier meist Lübben (Spreewald) oder Cottbus) eine Geburtsurkunde aus. Damit wird nachgewiesen, wo und wann Ihr Kind geboren wurde. Dafür benötigt das Standesamt je nach Ihrer persönlichen Situation verschiedene Dokumente im Original. Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren wird, erledigt dieses die Geburtsanzeige beim Standesamt automatisch, wenn Sie die entsprechenden Dokumente bei sich bzw. im Krankenhaus abgegeben haben. Nach der Beurkundung erhalten Sie diese zurück.
Benötigte Unterlagen
Wichtige Hinweise
Anerkennung der Vaterschaft
Bei verheirateten Ehepaaren gilt der Ehemann als rechtlicher Vater des Kindes. Ist die Mutter hingegen unverheiratet, wird die Vaterschaft nur durch eine offizielle Vaterschaftsanerkennung rechtlich akzeptiert. Diese Erklärung können Eltern bereits vor der Geburt beim Standesamt abgeben. Sie ist von Mutter und Vater zu unterschreiben und wird mit der Geburt des Kindes wirksam.
ANE-Elternbriefe Brandenburg
Kostenlos und direkt per Post nach Hause kommen die insgesamt 46 vom Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. (ANE) herausgegebenen Elternbriefe. Sie sind voller Informationen und Tipps, motivieren und stärken die Erziehungskompetenz und begleiten damit die Eltern auf ganz eigene Art und Weise bei der Erziehung ihres Kindes von der Geburt bis zum 8. Lebensjahr.
Weitere Infos unter www.ane.de