Anmeldung zur Sprachstandsfeststellung

Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung sind Kinder, die für das Schuljahr 2024/2025 in der Schule anzumelden sind, verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, einen Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte zu besuchen.

 

Nach erfolgter Teilnahme erhalten die Eltern von der Kindertagesstätte eine Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung, die bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorgelegt werden muss.

 

Bei Kindern, die einen Betreuungsvertrag mit einer Kindertagesstätte im Jahr vor der Einschulung haben, wird der Test in der Kindertagesstätte durchgeführt.

 

Eltern, deren Kind keine Kindertagesstätte im Jahr vor der Einschulung besucht, haben sich bis zum 30.12.2023 in der Kindertagesstätte

 

                        Kita „Spiel und Spaß“
                        Herr Marx
                        Rudolf-Breitscheid-Straße 13a
                        03222 Lübbenau/Spreewald
                        Tel.: 03542 / 83285

 

bzgl. der Sprachstandsfeststellung zu melden.